Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Beantwortung der obenerwähnten Anfragen war aufwändig, da hierfür neben kommunalen Dienststellen zuständigkeitshalber sowohl Landes- als auch Bundesbehörden kontaktiert werden mussten.

 

Die zeitnahe Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in unsere Stadtgesellschaft hat für die Stadtverwaltung hohe Priorität und in letzten Jahren wurden diesbezüglich entsprechende Strukturen geschaffen.


Bereits 2015 hat die Stadtverwaltung mit verschiedenen internen und externen Stellen eine Datenbank etabliert, sodass die Erreichbarkeit der Menschen mit Unterstützungsbedarf erleichtert wird. Um eine datenschutzkonforme und zweckmäßige Datenerhebung durchzuführen haben hierbei das Sozialreferat, die Ausländerbehörde und die Datenschutzbeauftragte der Stadt Erlangen eng zusammengearbeitet. Zum Zwecke der Aufgabenerfüllung werden seitdem im Migrationsbereich zeitlich befristet Daten erhoben. Das Sozialreferat darf die Daten zum Zwecke der Sozialberatung erheben. Die Datenerhebung zum schulischen Hintergrund von Geduldeten und Asylbewerbern findet auf freiwilliger Basis statt und die Daten werden zur Aufgabenerfüllung je nach Zuständigkeit gespeichert und bei Bedarf bearbeitet. Die Daten, die den Aufenthaltsstatus betreffen, werden von der örtlichen und der zentralen Ausländerbehörde erhoben. Die arbeitsmarktrelevanten Daten erheben je nach Zuständigkeit die Agentur für Arbeit und das Jobcenter der Stadt Erlangen. Aus diesem Grund musste die Anfrage zum Teil an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

 

Da die abgelehnten Asylbewerber nicht selten aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der fehlenden Reisedokumente geduldet werden, steht diese Gruppe bei der Arbeitsmarktintegration vor noch größerer Herausforderung und die Maßnahmen für diese Zielgruppe setzen in der Regel Freiwilligkeit voraus.

 

Neben der Zuständigkeit verschiedener Behörden erfordert auch die hohe Dynamik im Bereich der Integrationsarbeit für Menschen mit Fluchthintergrund die Beantwortung der vorliegenden Anfrage in absoluten Zahlen hohen Aufwand. So können beispielsweise in den Fällen von Zuzügen aus Nachbarkommunen nach Erlangen die Geduldeten oder Asylbewerber vor dem Einzug in Erlangen im Besitz von bereits erteilten Ausbildungsgenehmigungen sein. Auch nach der Erteilung einer Ausbildungserlaubnis können die Asylbewerber oder Geduldtete den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Erlangen verlassen. Da die Dauer des Asylverfahrens im Vergleich zu Vorjahren verkürzt wurde, fallen die anerkannten Asylbewerber viel schneller in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters und werden entsprechend erfasst und gefördert. Geduldet werden Personen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde und dieser Personenkreis wird in der statistischen Berichterstattung der Agentur für Arbeit unter "Personen im Kontext von Fluchtmigration" erfasst. Siehe dazu in der Anlage die Ausführungen der Agentur für Arbeit.

 

Derzeit leben im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ausländerbehörde ungefähr 200 erwerbsfähige Personen im laufenden Asylverfahren. Die Zahl der erwerbsfähigen Geduldeten im Zuständigkeitsbereich der lokalen Ausländerbehörde beläuft sich auf ca. 140 Personen. Die Aufteilung nach Altersgruppen dieses Personenkreises wird in der folgenden Statistik dargestellt:

 

Altersgruppe

Zw. 16-18

18-25

25-35

35-45

45-55

55-65

Asylbewerber

4

42

93

47

13

5

Geduldete

5

22

53

39

15

6

 

Im Jahr 2019 wurden durch die örtliche Ausländerbehörde 9 Ausbildungsgenehmigungen für die Personen im laufenden Asylverfahren erteilt und 2 Anträge auf Ausbildungserlaubnis wurden abgelehnt. Bei den Personen mit einer Duldung wurden in diesem Jahr 7 Ausbildungen genehmigt und ein Antrag auf Ausbildung wurde abgelehnt. Die Asylbewerber im laufenden Asylverfahren und Personen mit einer Duldung benötigen für eine Beschäftigung grundsätzlich die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Zustimmung wird auf Antrag erteilt. Eine Auswertung der Zahlen zu den beiden obengenannten Personenkreisen, für die die zentrale Ausländerbehörde zuständig ist, ist laut zentraler Ausländerbehörde nicht möglich.

 

Die Stadt Erlangen fördert als eine der wenigen Kommunen seit 2016 Deutschsprachkurse für nicht integrationskursberechtigte Personen mit Fluchthintergrund. Zu dieser Gruppe gehören sowohl die Asylbewerber aus den nicht privilegierten Herkunftsländern als auch die Geduldeten in Erlangen. Die Teilnahme an den städtisch geförderten Sprachkursen ist freiwillig. Durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung wurde die Zielgruppe individuell kontaktiert und zur Teilnahme an diesen kostenlosen und professionellen Deutschkursen ermutigt. Allein im Jahr 2019 nahmen an den städtisch geförderten Kursen ca. 100 nicht integrationskursberechtigte Personen teil. Das Ziel der Deutschförderung ist die Erlangung des Sprachniveaus von B1. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit nach dem Besuch der Kurse an einer kostenlosen Abschlussprüfung für B1 teilzunehmen. Das Angebot für die Teilnahme an einem zertifizierten Test ist ebenfalls ein freiwilliges Angebot der Stadt und die Teilnehmer können dazu nicht verpflichtet werden. Die Ergebnisse von Teilnahmen an Prüfungen werden nicht gespeichert und können deswegen nicht ausgewertet werden.

 

 


Anlagen:

Statistik zu arbeitssuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration

Statistik Bundesagentur für Arbeit

Statistik Bundesagentur für Arbeit seit Beginn des Berichtsjahres

Anfrage der Erlanger Linke vom 27.11.2019 „Anzahl Genehmigungen Berufsausbildung für Geflüchtete im Asylverfahren & Geduldete“

Anfrage der Erlanger Linke vom 27.11.2019 „Zahlen zu „Arbeit, Schule & Beruf“ für Geflüchtete im Asylverfahren & Geduldete“