Die Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (Entwurf vom 22.11.2019, Anlage) wird beschlossen.
Im Prüfbericht zur örtlichen
Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2018 durch das
Revisionsamt wurde die Tatsache beanstandet, dass die beiden Änderungssatzungen
aus dem Jahr 2018 nicht wirksam geworden sind, da die ortsübliche öffentliche
Bekanntmachung versäumt wurde.
Mit dieser Beschlussvorlage soll deshalb der komplette Text der Betriebssatzung, einschließlich aller bereits beschlossenen Änderungen, nochmals durch den Stadtrat beschlossen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Zusätzlich zu allen bereits beschlossenen Änderungen erhält § 10 Kassenwesen folgende Fassung:
„Für den EB 77 wird eine gesonderte Kasse eingerichtet.“
Die alte Formulierung „Für den EB 77 wird eine Sonderkasse eingerichtet. Das Nähere regelt eine Dienstanweisung.“ hat sich als zu ungenau und nichtzutreffend herausgestellt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77), Entwurf vom 22.11.2019;