Maßnahmen zur Kapazitätssicherung und der Versorgung mit Busfahrer*innen werden nicht in das Arbeitsprogramm 2020 von Amt 61 aufgenommen.
Der Antrag 238/2019 der CSU-Fraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Derzeit herrscht leider eine allgemein schwierige Marktlage beim Fahrpersonal und auch in der Fahrzeugbeschaffung, die bei vielen Verkehrsbetrieben und privaten Unternehmen vorherrscht. Neben den ESTW sind auf der Städteachse auch die Infra Fürth und VAG Nürnberg von Fahrpersonalengpässen und Fahrtausfällen betroffen.
Die ESTW haben diesbezüglich bereits diverse Marketingmaßnahmen getroffen, um Busfahrer*innen zu gewinnen. Neben Internet- und Social-Media-Auftritten wird auch an und in den Bussen verstärkt Werbung platziert. So wurde beispielsweise eine großflächige und auffällige Leuchtwerbung am Busfahrzeug angebracht. Des Weiteren wurden von den ESTW im Radio Werbespots geschalten. Zusätzlich wird von den ESTW eine eigene Fahrpersonalausbildung angestrebt, um langfristig die Kapazität an gut ausgebildetem Fahrpersonal sicherzustellen. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich von den ESTW getroffen und sind daher nicht notwendigerweise in das Arbeitsprogramm des Amtes 61 aufzunehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag 238/2019 der CSU Fraktion