Betreff
CSU Fraktionsantrag Nr. 243/2019 betr. Weihnachtsbeleuchtung in der Oberen Karlstraße und auf dem Bohlenplatz
Vorlage
66/349/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung nimmt gemäß Fraktionsantrag Nr. 243/2019 der CSU die Ertüchtigung der
Straßenbeleuchtungsanlage für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in der Oberen Karlstraße und auf dem Bohlenplatz in das Arbeitsprogramm für 2020 auf.

Der Antrag Nr. 243/2019 der CSU Fraktion gilt somit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorgesehene Weihnachtsbeleuchtung in der Oberen Karlstraße und auf dem Bohlenplatz soll wie auch schon in anderen Straßenzügen praktiziert an die städtische Straßenbeleuchtung angeschlossen werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist in einem verkehrssicheren Zustand aber bereits über 30 Jahre alt und nicht an allen Stellen für die Zusatzanforderungen, die sich aus der Weihnachtsbeleuchtung ergeben ausgelegt. Um eine verkehrssichere Lösung für die Weihnachtsbeleuchtung zu erhalten sind auch Umbauten an der vorhandenen Straßenbeleuchtung erforderlich. Der Umfang der erforderlichen Arbeiten wird aktuell mit dem City Management und den Erlanger Stadtwerken geklärt. Eine Umsetzung der Weihnachtsbeleuchtung in 2019 war aufgrund fehlender Personalressourcen sowie technischer und organisatorischer Randbedingungen nicht möglich. Durch die Aufnahme ins Arbeitsprogramm 2020 kann die Umsetzung nach derzeitigem Kenntnisstand in 2020 ermöglicht werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufgrund des hohen Alters der bestehenden Maste ist eine Standsicherheitsprüfung durch einen externen Gutachter erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Zusatzanforderungen auch einzelne Maste ausgetauscht werden müssen. Für die Wandleuchten in der Oberen Karlstraße wird eine statische Berechnung erforderlich in der die vorhandenen Wandaufbauten der Gebäude einfließen. Da sich der Zustand und die Bauart der vorhandenen Anker nicht ohne Eingriff feststellen lässt, wird eine neue Verankerung nach statischer Berechnung erforderlich. Zudem sind die Kabelkanäle und Übergangskästen zu erneuern.

Diese Arbeiten sind nur nach einer erfolgten Abstimmung mit den Hauseigentümern möglich.
Die Abstimmungen mit den betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern werden gemeinsam mit dem City-Management als Projektträger geführt. Die Zuarbeit durch das Tiefbauamt wird sichergestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In einem ersten Schritt werden die o.g. Gutachten und Untersuchungen veranlasst um die notwendigen Maßnahmen abschätzen und planen zu können. Mehrkosten, die nicht ursächlich der Verkehrssicherheit der Straßenbeleuchtung dienen werden durch das Projekt Weihnachtsbeleuchtung übernommen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

5.200,- €

bei Sachkonto: 66SKO_MN00010

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   66SKO_MN00010

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        CSU Fraktionsantrag Nr. 243/2019
                        Übersichtslageplan