Betreff
Haushalt 2020: Antrag zum Arbeitsprogramm des Schulverwaltungsamtes; Antrag der F.W.G. Nr. 218/2019 vom 15.10.2019: Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft für die Schule für Kranke
Vorlage
40/213/2019
Aktenzeichen
VI/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Das Schulverwaltungsamt ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bereits Sachaufwandsträger für die Schule für Kranke. Eine Aufnahme ins Arbeitsprogramm daher nicht erforderlich.
  2. Der Antrag der F.W.G. Nr. 218/2019 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die F.W.G. Fraktion beantragt die Übernahme der Sachaufwandsträgerschaft und der erweiterten Schulträgerschaft durch das Schulverwaltungsamt für die Jakob-Herz-Schule.

 

Die Jakob-Herz-Schule ist eine öffentliche (staatliche) Schule. Art. 8 BaySchFG (Träger des Schulaufwands) legt fest, dass die zuständigen kommunalen Körperschaften den Schulaufwand (Aufwandsträger) für öffentliche Schulen tragen.

Damit ist die Sachaufwandsträgerschaft für die Jakob-Herz-Schule bereits gesetzlich geregelt. Eine Aufnahme in Arbeitsprogramm 2020 somit nicht erforderlich.

 

 

 


Anlagen:
Antrag der F.W.G. Fraktion Nr. 218/2019