Konzeptes zur ökologischen und energetischen Optimierung der Straßenbeleuchtung
Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliederung des
Ausschusses zur Kenntnis gedient.
Die Anfrage von Herrn StR Jarosch und Herrn StR Volleth gilt hiermit als
bearbeitet.
In der 8. Sitzung des BWA hatte Herr Stadtrat Jarosch darum
gebeten aufzuzeigen, welche prozentualen Anteile für die Erstellung eines
Konzeptes zur ökologischen und energetischen Optimierung der Straßenbeleuchtung
notwendig wären.
Mit dem aktuell im Stellenplan vorhandenen Personal der Fachabteilung ist die Erstellung des gewünschten und im Hinblick auf eine klimaoptimierte Straßenbeleuchtung auch sinnvollen Gesamtkonzeptes nicht leistbar. Eine konkrete Bestandsauswertung mit Untersuchung, Konzeptionierung und Planung in Verbindung mit der nachfolgenden baulichen Umsetzung der Straßenbeleuchtung und als Erweiterung auch der Lichtsignalanlagen kann nur im Rahmen einer zusätzlichen Planstelle (Sachbearbeitung Technik) erfolgen.
In der 8. Sitzung des BWA hatte Herr Stadtrat Volleth angefragt, ob unter Berücksichtigung der Insektenfreundlichkeit eventuell eine Bodenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich wäre.
Hinsichtlich des Vorschlages einer Steuerung mit den Bewegungsmeldern hatte die Verwaltung am 02.04.2019 im BWA aufgezeigt, dass der Einsatz derzeit noch nicht sinnvoll und nicht empfehlenswert ist.
Auch der Einsatz von bodennahen Leuchten ist für derartige öffentliche Verkehrsflächen aus fachlicher Sicht abzulehnen, da die einzuhaltenden Vorgaben einer richtlinienkonformen Beleuchtung nicht eingehalten werden können. Exemplarisch wäre hierbei die Gleichmäßigkeit, die Möglichkeit zur Gesichts-/Personenerkennung oder auch der effiziente Einsatz notwendiger Ressourcen zu nennen, da der bodennahe Lichteintrag eine überdimensionale Anzahl von Leuchtstellen zur Folge hätte, um die notwendige Gleichmäßigkeit der Beleuchtung zu erzielen. Die Gesichts- und Personenerkennung, welche bei Fuß- und Radwegen ein wichtiges Kriterium darstellt, wäre ebenfalls nicht gegeben.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Wegebeleuchtung im Sinne einer aus Sicherheitsgründen notwendigen Straßenbeleuchtung nicht durch bodennahe Leuchtstellen hergestellt werden kann.
Anlagen: Protokollvermerk