Betreff
Änderung der Abfallgebühren 2020 bis 2021 - Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Vorlage
30/115/2019
Aktenzeichen
III/30; III/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der

Stadt Erlangen (Entwurf vom 05.09.2019, Anlage 1) wird beschlossen.

 


Der laufende zweijährige Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2019. Die künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2020 bis 2021 kalkuliert.
Die Fortschreibung der Abfallgebühren wird zum Jahresende 2019 voraussichtlich 1,76 Mio € betragen; dieses positive Ergebnis fließt in die aktuelle Gebührenkalkulation ein und kommt so den Gebührenzahlern zu. Diese und die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen sind in der Kalkulation berücksichtigt.

Hierbei handelt es sich unter anderem um die Erhöhung der Umlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft ER/ERH. Im Vergleich zum letzten Kalkulationszeitraum sind nach einer Rückzahlung von Soll-Überschüssen im Jahr 2018 höhere Betriebskosten (darunter für den derzeitigen und den neuen Vertrag für den Betrieb der Anlagen) und die 2021 kommende Umsatzbesteuerung der Kosten für die thermischen Behandlung enthalten.
Die Personalkosten steigen in Folge von allgemeinen Tariferhöhungen, sowie der in der wachsenden Stadt Erlangen notwendigen Bildung und personellen Besetzung einer weiteren Müllsammelgruppe für ein zweites kleines Müllsammelfahrzeug.
Gegenüber der vorherigen Kalkulation wurde auf Anforderung des Wirtschaftsprüfers erstmals eine weitere Rückstellung für die Jahresabschlussarbeiten des EB77 gebildet.

Weitere Ausgabensteigerungen gab es für die Pensions- und Beihilferückstellungen. Hier waren bei den Gutachten die Berechnungsgrundlagen an aktuelle Entwicklungen der Lebenserwartung von Beschäftigten und möglicher Rentenentwicklungen anzupassen. Auch die anhaltende Niedrig-Zins-Phase mit den damit verbundenen niedrigen Guthabenzinsen macht es notwendig, höhere Beträge als bisher in diese Rückstellung einzustellen.

 

Im Ergebnis der Kalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Abfallgebühren der bestehenden Behältergrößen für die Jahre 2020 bis 2021 durchschnittlich um 3,99 % moderat anzuheben.


Tabelle:           Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2020 geltenden
                        Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen


KALKULATION ABFALLGEBÜHREN 2020/2021

 

Neukalkulation mit Fortschreibungsausgleich für 2 Jahre

Tonnengröße

      Gebühr bis 31.12.2019

           Gebühr ab 01.01.2020

Gebührenänderung in

voll

voll

EURO

Prozent

60 Liter

                                163,20 €

                                    174,00 €

      10,80 €

     6,62%

80 Liter

199,20 €

211,20 €

 12,00 €

6,02%

120 Liter

272,40 €

284,40 €

12,00 €

4,41%

240 Liter

490,80 €

505,20 €

      14,40 €

2,93%

770 Liter

1.617,60 €

1.671,60 €

54,00 €

3,34%

1100 Liter

2.218,80 €

2.278,80 €

60,00 €

2,70%

(14tägig) 4400 Liter

9.736,80 €

                              10.094,40 €

357,60 €

3,67%

(wöchtl.) 4400 Liter

19.473,60 €

20.188,80 €

715,20 €

3,67%

60 Liter geteilt   

                                135,60 €

140,40 €

        4,80 €

     3,54%

80 Liter geteilt

147,60 €

153,60 €

6,00 €

4,07%

120 Liter geteilt

208,80 €

214,80 €

6,00 €

2,87%

Ø

3,99%

Tonnengröße

      Gebühr bis 31.12.2019

           Gebühr ab 01.01.2020

Gebührenänderung in

mit Eigenkompostiererabschlag

EURO

Prozent

60 Liter

                                140,40 €

                                    150,00 €

        9,60 €

     6,84%

80 Liter

169,20 €

178,80 €

9,60 €

5,67%

120 Liter

225,60 €

236,40 €

      10,20 €

4,79%

240 Liter

398,40 €

409,20 €

     10,80 €

2,71%

770 Liter

1.320,00 €

1.364,40 €

44,40 €

3,36%

1100 Liter

1.792,80 €

1.839,60 €

46,80 €

2,61%

(14tägig) 4400 Liter

8.035,20 €

8.338,80 €

303,60 €

3,78%

(wöchtl.) 4400 Liter

16.070,40 €

16.678,80 €

608,40 €

3,79%

60 Liter geteilt

                                112,80 €

116,40 €

        3,60 €

     3,19%

80 Liter geteilt

117,60 €

122,00 €

4,80 €

4,08%

120 Liter geteilt

162,00 €

166,80 €

4,80 €

     2,96%

Ø

3,98%

Die Kalkulation umfasst auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche Sonderabfuhren je Behälter, für die Entsorgung von besonders gekennzeichneten städtischen Abfallsäcken und für die Abfuhr von Containern mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Anlage 1).


 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt


Anlagen:

            1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft
                in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 05.09.2019)

            2. Städtevergleich der Abfallgebühren zum Stand der Satzungen 08/2019