Entwurfsplanung Straßenbau
Den Ausführungen in der
Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau des Gehwegs in der
Anschützstraße und zur Herstellung einer behindertengerechten FuLSA an der
Bunsenstraße gemäß
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1902:0-E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-1902:1-E
1 Regelquerschnitt Pl.-Nr.: 2-1902:4-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
In
der Bürgerversammlung Bruck wurde am 19.04.2018 die Herstellung einer
Fußgängerlichtsignalanlage (FuLSA) in der Bunsenstraße auf Höhe der
Anschützstraße sowie die Herstellung eines Gehweges in der Anschützstraße
beantragt.
Grund hierfür waren die gestiegenen Verkehrsaufkommen aus einem neu entstandenem Wohngebiet sowie die Gewährleistung der Sicherheit für die Schüler auf den Schulwegen zu den umliegenden Schulen.
Hierzu wird auf den Beschluss des UVPA vom 19.02.2019 verwiesen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Neubau des Gehwegs an der Nordseite der Anschützstraße und der FuLSA in der Bunsenstraße erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser des Gehweges wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt. Die mit einer FuLSA gesicherte Querung in der Bunsenstraße wird entsprechend den Standards für Barrierefreiheit ausgeführt.
Die Lichtsignalanlage wird mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.
Die Straßenbeleuchtung in der Anschützstraße wird komplett erneuert und ist entsprechend dem aktuellen Stand der Technik als energieeffiziente LED Beleuchtung auf der Nordseite im Bereich des neuen Gehweges vorgesehen. In der Bunsenstraße wird durch die Lage der FuLSA eine geringfügige Anpassung der Straßenbeleuchtung erforderlich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Nach Informationen des EBE muss der Kanal in der Anschützstraße 2020 hydraulisch saniert werden. Vor diesem Hintergrund kann der Bau des Gehweges und der FuLSA erst im Anschluss daran im Sommer 2020 erfolgen. Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsflächenerhaltung werden die Aufgrabungen durch den Kanalbau und des Straßenbaus durch eine gemeinsame Fahrbahndeckenerneuerung zwischen der Bunsen- und Daimlerstraße geschlossen.
Die Arbeiten in der Nähe der vorhandenen Bäume wurden bereits in der jetzigen Planungsphase mit EB77 abgestimmt und werden bei der Ausschreibung und Bauabwicklung berücksichtigt und überwacht.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung (Stand August 2019) ergibt für den Gehwegausbau einschließlich FuLSA und Beleuchtung ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 280.000 € brutto.
Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über die Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 280.000 € |
bei IPNr.: 541.852 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden. Die erforderlichen Finanzmittel werden für das Investitions- programm zum HH 2020 bei IP-Nr.541.852 „GW Anschützstraße“ angemeldet.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.08.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)