Betreff
Gehweg Anschützstraße mit Fußgänger-LSA Bunsenstraße
Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/337/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau des Gehwegs in der Anschützstraße und zur Herstellung einer behindertengerechten FuLSA an der Bunsenstraße gemäß

                        1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:            2-1902:0-E

                        1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-1902:1-E

                        1 Regelquerschnitt                 Pl.-Nr.:            2-1902:4-E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Bruck wurde am 19.04.2018 die Herstellung einer Fußgängerlichtsignalanlage (FuLSA) in der Bunsenstraße auf Höhe der Anschützstraße sowie die Herstellung eines Gehweges in der Anschützstraße beantragt.

Grund hierfür waren die gestiegenen Verkehrsaufkommen aus einem neu entstandenem Wohngebiet sowie die Gewährleistung der Sicherheit für die Schüler auf den Schulwegen zu den umliegenden Schulen.

Hierzu wird auf den Beschluss des UVPA vom 19.02.2019 verwiesen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Neubau des Gehwegs an der Nordseite der Anschützstraße und der FuLSA in der Bunsenstraße erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser des Gehweges wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt. Die mit einer FuLSA gesicherte Querung in der Bunsenstraße wird entsprechend den Standards für Barrierefreiheit ausgeführt.

Die Lichtsignalanlage wird mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.

Die Straßenbeleuchtung in der Anschützstraße wird komplett erneuert und ist entsprechend dem aktuellen Stand der Technik als energieeffiziente LED Beleuchtung auf der Nordseite im Bereich des neuen Gehweges vorgesehen. In der Bunsenstraße wird durch die Lage der FuLSA eine geringfügige Anpassung der Straßenbeleuchtung erforderlich.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Nach Informationen des EBE muss der Kanal in der Anschützstraße 2020 hydraulisch saniert werden. Vor diesem Hintergrund kann der Bau des Gehweges und der FuLSA erst im Anschluss daran im Sommer 2020 erfolgen. Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsflächenerhaltung werden die Aufgrabungen durch den Kanalbau und des Straßenbaus durch eine gemeinsame Fahrbahndeckenerneuerung zwischen der Bunsen- und Daimlerstraße geschlossen.

Die Arbeiten in der Nähe der vorhandenen Bäume wurden bereits in der jetzigen Planungsphase mit EB77 abgestimmt und werden bei der Ausschreibung und Bauabwicklung berücksichtigt und überwacht.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung (Stand August 2019) ergibt für den Gehwegausbau einschließlich FuLSA und Beleuchtung ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 280.000 € brutto.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über die Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 280.000 €

bei IPNr.: 541.852
„GW Anschützstraße“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten
jährliche Unterhaltskosten bzw. Betriebskosten


ca. 2.500 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden. Die erforderlichen Finanzmittel werden für das Investitions-                 programm zum HH 2020 bei IP-Nr.541.852 „GW Anschützstraße“ angemeldet.

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                       28.08.2019, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Lageplan (Anlage 2)