Betreff
Friedrich- Sponsel- Sporthalle, Aufsetzen eines Pultdaches; Beschluss der Vorentwurfs-/ Entwurfsplanung gemäß DA- Bau 5.4 und 5.5.3
Vorlage
242/351/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für das Aufsetzen eines zusätzlichen Pultdachs auf die Friedrich-Sponsel-Sporthalle wird zugestimmt. Sie soll der Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Friedrich-Sponsel-Sporthalle soll weitergenutzt werden können, bis ein Ersatz zur Verfügung steht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Entsprechend des Beschlusses 242/301/2018 vom 06.12.2018 wurde die Friedrich-Sponsel-Halle auf die damals bereits bekannten baulichen Gegebenheiten des unzureichenden energetischen Standards, der Möglichkeiten zur Schaffung einer Barrierefreiheit und v.a. der statischen Mängel weiter untersucht.

Nach eingehender Prüfung der Unterlagen zusammen mit Bauteilöffnungen wurde festgestellt, dass die vorhandene Spannbetondachkonstruktion in Form von 33 hyperbolischen Paraboloiden (HP-Schale) keine Lastreserven mehr aufweist. Gleichzeitig liegt für die bauzeitlich eingebaute Entwässerung der Dachschalen kein Nachweis vor, dass die bei Starkregen anfallende Wassermenge ohne Rückstau abgeführt werden kann. Ein zweites Notentwässerungssystem existiert nicht. Untersuchungen an den Regenwasserleitungen zeigen darüber hinaus deutliche Ablagerungen, die den Abfluss zusätzlich mindern. Es besteht daher die theoretische Gefahr, dass bei Starkregenereignissen mehr Regen anfällt, als das Abwassersystem gleichzeitig abführen kann und es sich daher kurzzeitig auf dem Dach aufstaut.

Auf Empfehlung der eingebundenen Tragwerksplaner und der Bauaufsicht wurde daher interimsweise eine Messeinrichtung an der Halle installiert, um die maximal zulässige Starkregenmenge bestimmen zu können, ab der die Halle umgehend zu sperren ist.

Zwischenzeitlich wurden folgende Lösungsansätze untersucht, um die drohende Schließung dauerhaft abzuwenden:

-      Einbau zusätzlicher Fallleitungen – nicht zulässig:
Aufgrund der ausgereizten Spannbetonkonstruktion ist eine weitere Schwächung der Dachkonstruktion nicht zulässig.

-      Variante 1: Aufbau einer zweiten geschlossenen Pultdachebene über dem Bestandsdach
aufgelagert auf den Außenwänden mit offenen Abfluss über außenliegende Rinnen,
Wegfall der Versammlungsstätte, angenommene Standzeit max. 10 Jahre
Kostenberechnung: ca. 875.000 EUR

-      Variante 2: Aufbau eines Wetterschutzdachs
Gerüstdachkonstruktion mit Folienbespannung;
Kostenberechnung: ca. 895.000 EUR

Das GME empfiehlt, Variante 1 ein Pultdach bestehend aus wärmegedämmtem Trapezblech über dem Bestandsdach aufzusetzen. Hierzu müssen Außen- und Innengerüste aufgestellt werden. Es werden außenseitig Regenfallrohre an die vorhandene Entwässerung angeschlossen und die Blitzschutzanlage wird erneuert. Zusätzlich muss die Klinkerverkleidung und das Geländer der Tribüne in der Halle nachverankert werden.

Weitere Unterhaltsarbeiten (z.B. Austausch der Beleuchtung, Fassadensanierung, Malerarbeiten) werden im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus zurückgestellt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.

Projektsteuerung durch Amt 24/GME

Projektleitung durch Sachgebiet Bauunterhalt 242-1 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betriebstechnik 242-2. Die Planungsleistungen für die baulichen Maßnahmen und die gebäudetechnischen Anlagen werden aus Kapazitätsgründen extern vergeben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Nach vorliegenden Kostenberechnungen ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276, 2008)

Kostengruppe

Bezeichnung

Gesamtbetrag netto

300

Bauwerk - Baukonstruktionen

514.040 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

56.000 €

500

Außenanlagen

6.500 €

700

Baunebenkosten

158.750 €

 

Zwischensumme

735.290 €

 

+19% MWSt

139.705 €

 

Gesamtkosten

874.995 €

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

875.000€

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

x              sind vorhanden in Höhe von 340.000€ im Budget 2019 des GME auf Kst    920911/KTr 11170010+42410080/Sk 521112

x               Restmittel sind nicht vorhanden. Diese Mittel werden daher im GME- Budget 2020 vorgesehen und eingeplant

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                 13.08.19          gez. Auernhammer

                                                                       ……………………………………………….

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Planung