Betreff
Abschaffung Straßenausbaubeiträge
Vorlage
66/330/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26.06.2018 wurden die Stra-ßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt konnte für laufende und bereits fertiggestellte Ausbaumaßnahmen kein Beitrag mehr festgesetzt werden.

 

Spitzabrechnung

Die dadurch entgangenen Straßenausbaubeiträge werden den Kommunen durch den Freistaat Bayern erstattet. Die Verwaltung hat damit begonnen, entsprechende Anträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Nach derzeitigem Stand ist mit Einnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 1,5 Mio. Euro zu rechnen.

 

Jährliche Straßenausbaupauschalen

Neben diesen Spitzabrechnungen gewährt der Freistaat Bayern den Städten und Gemeinden für künftige Ausbaumaßnahmen ab dem Jahr 2019 jährliche Straßenausbaupauschalen.

Für 2019 stehen bayernweit 35 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind Kommunen mit Stra-ßenausbaubeitragssatzung vorbehalten, die diese auch tatsächlich vollzogen haben. 2020 werden die Mittel für die Straßenausbaupauschalen auf 85 Mio. Euro erhöht und ab dann allen Gemeinden gewährt.

In den Jahren 2019 bis 2021 erfolgt die Verteilung der Finanzmittel zu jährlich abschmelzenden Anteilen nach dem Verhältnis der in den Jahren 2008 bis 2017 von den Gemeinden durchschnittlich erhobenen Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und dem Verhältnis der Siedlungs-flächen. Derzeit werden bayernweit die relevanten Daten bei den Kommunen ermittelt; eine Aussage über die Höhe der auf die Stadt Erlangen entfallenden Pauschale kann daher noch nicht getroffen werden.

Ab dem Jahr 2022 bemisst sich die Straßenausbaupauschale allein nach der Siedlungsfläche.

 

Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Beitragszahler*innen, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen durch den Freistaat Bayern finanziell entlastet werden. Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds können durch die betroffenen Beitragspflichtigen im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2019 bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission des Freistaates Bayern eingereicht werden. Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration führt zu diesem Thema eine Informationskampagne durch, vgl. beiliegenden Flyer des Ministeriums.


Anlagen:        Flyer „Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge!