Betreff
Protokollvermerk 1. Sitzung BWA vom 15.01.2019
hier: Grünpflege Einmündung Häuslinger Straße West / Adenauerring
Vorlage
66/326/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient. Der PV vom 15.01.2019 gilt somit als bearbeitet.


Seitens des OBR Kosbach/Häusling/Steudach wurden bezüglich der Sichtverhältnisse an der Einmündung Häuslinger Straße West / Adenauerring Verbesserungen der Grünpflege im Hinblick auf Gefährdung der Verkehrssicherheit und ereigneter Unfälle beantragt. Laut Protokollvermerk des BWA vom 15.01.2019 wurde hierzu eine Mitteilung der Verwaltung zugesagt.

Bezüglich der Verhältnisse ist folgender Sachverhalt mitzuteilen:

  • Der Ausbau der Einmündung erfolgte richtlinienkonform unter Beachtung der für die zugelassenen Geschwindigkeiten erforderlichen Sichtbeziehungen. Die Sichtweiten sind demnach hindernisfrei vorhanden, das nördlich angrenzende höherliegende Grundstück Fl.-Nr. 661 kein Bestandteil der Sichtdreiecksfläche (s. Anlage 2).
  • Das Grundstück Fl.-Nr. 661 befindet sich im städtischen Eigentum. Wegen der bisherigen und weiteren möglichen Verwendung als Baustelleneinrichtungsfläche städtischer Infrastrukturmaßnahmen in E-West wurde von einer landwirtschaftlichen Verpachtung abgesehen. Zudem besteht hierfür die Option als ökologische Ausgleichsfläche. Wie auch die straßenbegleitenden Bankette und Böschungen wird auch diese Fläche zweimal jährlich während der Vegetationsperioden gemäht (Anlage 3).

·         Laut Unfallstatistik der Polizei wurde die Örtlichkeit im Jahre 2018 erstmalig als Unfallhäufungsstelle registriert. Die Unfallhergänge sind dabei jeweils auf Vorfahrtsverletzungen zurück zu führen. In Bezug auf die Sichtverhältnisse kann bei den Unfällen im Februar als auch im Dezember jahreszeitlich bedingt jedoch keine Beeinträchtigung durch Bewuchs vorgelegen haben (Anlage 4).

Ø  Subsumierend bleibt festzustellen, dass eine Erweiterung der Grünflächenpflege zur Verbesserung der Belange der Verkehrssicherheit nicht zwingend notwendig ist. Seitens der städtischen Unfallkommission wird jedoch wegen der erforderlichen Erörterung als Unfallhäufungsstelle der Ersatz des bisherigen VZ 205 (Vorfahrt gewähren) durch ein VZ 206 (STOP) sowie die Markierung einer Haltelinie in Erwägung gezogen werden.

 


Anlagen:        - Protokollvermerk

                        - Lageplan Sichtdreieck

                        - Lageplan Grundstückssituation

                        - Foto Befahrung