Betreff
Budgetergebnisse 2018; Ergebnisüberträge und Verlustvorträge 2018
Vorlage
II/233/2019
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 328.791,50 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zu Lasten des Haushalts um saldiert 113.086,07 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 1.068.440,22 EUR sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 20, 23, 30, 43, 51 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 305.073,60 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

6.    Bei Amt 41, das mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust (s. Anlage 1b) gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

 

41

 

-13.599,82 EUR

 

-12.562,76 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 41 in Höhe von 1.037,06 EUR zum Ausgleich des Verlustes

 

KFA 15.05.2019:

Abweichend von dem den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von -12.562,76 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe von
-5.574,81 EUR
vor.

Einstimmig angenommen

 

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in Höhe von -12.562,76 EUR
nach den Budgetierungsregeln

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von -5.574,81 EUR
wie vom Fachamt vorgeschlagen
mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Haushaltsjahr 2018 haben 27 Fachämter (ohne GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 4.103.701,96 EUR (Vj. 7,723 Mio. €) erwirtschaftet. Dieses Ergebnis ist vorrangig zurückzuführen auf überplanmäßige Bundesmittel für die Kinderbetreuung und auf die Bundesbeteiligung an den Leistungen zur Eingliederung.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -29.899.300,- EUR (2017: -27.764.500,- EUR) beschlossen.

 

 

Erträge in EUR

Aufwendungen in EUR

Zuschussbedarf (-)
in EUR

Sachmittelbudgets 2018 -ohne GME-

129.939.600

159.838.900

-28.899.300

davon entfallen auf

 

 

 

Amt 50
(Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen)

37.046.100

42.957.800

-5.911.700

Amt 51
(Stadtjugendamt)

28.425.600

46.396.900

-17.971.300

Amt 55                           (Jobcenter)

27.940.500

33.516.600

-5.576.100

 

Im Lauf des Haushaltsjahres 2018 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert 3.127.726,51 EUR auf -33.027.026,51 EUR.

 

Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2018 -Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 3.990.615,89 EUR (VJ. 7,881 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 113.086,07 EUR
(Vj. 157,8 T€) zu Lasten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetbudgetergebnis 2018 der Fachämter von 4.103.701,96 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage_3_Bereinigungen _2018“ nachzulesen.

 

Die Personalkostenabrechnung 2018 (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung _Personalaufwendungen _2018“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 629.451,92 EUR (Vj. 1,087 Mio. €) ab.


Die Personalkosten wurden quartalsweise vom Personal- und Organisationsamt abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes. Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.

 

Personalmitteleinsparungen ließen sich insbesondere dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.

 

Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.

Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:

 

 

Budgetabrechnung

 

Sachmittelbudgetergebnis aus nsk

+/-

Bereinigungen

=

Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis

-

abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln

=

Zu übertragendes Gesamtergebnis

-

abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes

=

Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat

 

Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2018 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.

 

In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 3.260.207,38 EUR (Vj. 5,558 Mio. €), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 2.286.081,91 EUR auf Stadtjugendamt und Jobcenter.

 

Im Rahmen der Einigungsgespräche wurden aus den Budgetrücklagen Beträge von insgesamt 690.468,27 EUR an den Haushalt zurückgegeben. Durch den Verzicht der Ämter 17/eGov, 23, 30, 50, 51 und 55 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag von 1.068.440,22 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2018“ insgesamt 328.791,50 EUR (Vj. 834 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.

 

Bei den Ämtern, die im Kalenderjahr 2018 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt 518.848,80 EUR (Vj. 588 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Der Vortrag eines negativen Budgetergebnisses (Verlustvortrag) in das Haushaltsjahr 2019 kann damit bei 11 von 14 Ämtern vermieden werden. Lediglich bei den Ämtern 41 (-12.562,76 EUR), 44 (-6.944,02 EUR) und 52 (-15.381,56) verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe. Die Ämter 44 und 52 werden gem. der
Budgetierungsregeln den Verlust in voller Höhe vortragen. Bei Amt 41 steht die Beschlussfassung noch aus (siehe Punkt 6 des Antragstextes).

 

 


Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:

 

 

2018 in EUR

2017 in EUR

Stand: 01.01.

4.210.179,35

5.815.227,90

Entnahmen aufgrund Verwendungsbeschluss

-1.100.353,18

-1.621.577,06

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

-64.226,55

-72.226,12

Entnahme aufgrund Personalkostenerstattung

-1.059,30

 

Entnahmen im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH

-690.468,27

-575.300,00

Zweckgebundene Entnahme

 

-1.917,87

Entnahme und Einzug nach Auflösung des Amtes 32

 

-77.959,66

Zuführung aus Personalkostenabrechnung

1.087.358,95

1.299.268,39

Stand: 31.12.

3.441.431,00

4.765.515,58

 

 

 

Buchungen nach Budgetbeschluss:

 

 

Entnahmen infolge freiwilliger Rückgabe

-305.073,60

-801.577,10

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse

-518.848,80

-588.009,13

Zuführung Budgetergebnisse

328.791,50

834.250,00

 

 

 

Stand: nach Budgetabrechnung

2.946.300,10

4.210.179,35

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Verwendung der Budgetüberträge 2018 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Rahmen der Jahresrechnung 2018 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 328.791,50 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 823.922,40 EUR entnommen, davon 518.848,80 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 305.073,60 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.

 

 

 


Anlagen:

Anlage_1a_B_Abrechnung_2018

Anlage_1b_B_Abrechnung_2018_Uebertrag

Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2018

Anlage_3_Bereinigungen_2018
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2018