1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 328.791,50 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zu Lasten des Haushalts um saldiert 113.086,07 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 1.068.440,22 EUR sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 20, 23, 30, 43, 51 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 305.073,60 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
6. Bei Amt 41, das mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust (s. Anlage 1b) gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschluss |
Gutachten HFPA |
|
|
|
|
|
41 |
-13.599,82
EUR |
-12.562,76 EUR nach Entnahme aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 41 in Höhe von 1.037,06 EUR zum
Ausgleich des Verlustes |
KFA
15.05.2019: Abweichend von dem den Budgetierungsregeln
entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von -12.562,76 EUR schlägt das Fachamt
einen Verlustvortrag in Höhe von Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Haushaltsjahr 2018 haben 27 Fachämter (ohne GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 4.103.701,96 EUR (Vj. 7,723 Mio. €) erwirtschaftet. Dieses Ergebnis ist vorrangig zurückzuführen auf überplanmäßige Bundesmittel für die Kinderbetreuung und auf die Bundesbeteiligung an den Leistungen zur Eingliederung.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -29.899.300,- EUR (2017: -27.764.500,- EUR) beschlossen.
|
Erträge in
EUR |
Aufwendungen
in EUR |
Zuschussbedarf
(-) |
Sachmittelbudgets
2018 -ohne GME- |
129.939.600 |
159.838.900 |
-28.899.300 |
davon entfallen auf |
|
|
|
Amt 50 |
37.046.100 |
42.957.800 |
-5.911.700 |
Amt 51 |
28.425.600 |
46.396.900 |
-17.971.300 |
Amt 55 (Jobcenter) |
27.940.500 |
33.516.600 |
-5.576.100 |
Im Lauf des Haushaltsjahres 2018 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert 3.127.726,51 EUR auf -33.027.026,51 EUR.
Die Fachamtsbudgets haben, wie
der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2018 -Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis in EUR- “
in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit
einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 3.990.615,89 EUR (VJ. 7,881 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung
einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 113.086,07 EUR
(Vj. 157,8 T€) zu Lasten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes
Gesamtbudgetbudgetergebnis 2018 der Fachämter von 4.103.701,96 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind
in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage_3_Bereinigungen _2018“
nachzulesen.
Die Personalkostenabrechnung 2018 (ohne GME), die vom Personal- und
Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage_2_Abrechnung
_Personalaufwendungen _2018“), schloss mit einem Überschuss von saldiert
629.451,92 EUR (Vj. 1,087 Mio. €) ab.
Die Personalkosten wurden quartalsweise vom Personal- und
Organisationsamt abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die
Sachmittelbudgets der Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu
einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften
erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes.
Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein
Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten
wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.
Personalmitteleinsparungen ließen sich insbesondere dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde von den Fachämtern bereits in den Fachausschussvorlagen ausführlich
eingegangen.
Die Budgetabrechnung wurde wie
folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis |
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
- |
abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2018 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 3.260.207,38 EUR (Vj. 5,558 Mio. €), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 2.286.081,91 EUR auf Stadtjugendamt und Jobcenter.
Im Rahmen der Einigungsgespräche wurden aus den Budgetrücklagen Beträge von insgesamt 690.468,27 EUR an den Haushalt zurückgegeben. Durch den Verzicht der Ämter 17/eGov, 23, 30, 50, 51 und 55 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag von 1.068.440,22 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage_1b _B_Abrechnung_ 2018“ insgesamt 328.791,50 EUR (Vj. 834 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2018 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat
beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit
er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung
Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt
518.848,80 EUR (Vj. 588 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen
werden. Der Vortrag eines negativen Budgetergebnisses (Verlustvortrag) in das
Haushaltsjahr 2019 kann damit bei 11 von 14 Ämtern vermieden werden. Lediglich
bei den Ämtern 41 (-12.562,76 EUR), 44 (-6.944,02 EUR) und 52 (-15.381,56)
verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe. Die Ämter 44 und 52
werden gem. der
Budgetierungsregeln den Verlust in voller Höhe vortragen. Bei Amt 41 steht die
Beschlussfassung noch aus (siehe Punkt 6 des Antragstextes).
Die Sonderrücklage
Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:
|
2018 in EUR |
2017 in EUR |
Stand: 01.01. |
4.210.179,35 |
5.815.227,90 |
Entnahmen aufgrund
Verwendungsbeschluss |
-1.100.353,18 |
-1.621.577,06 |
Entnahmen -unterjährig- zur
Deckung von Personalkosten |
-64.226,55 |
-72.226,12 |
Entnahme aufgrund
Personalkostenerstattung |
-1.059,30 |
|
Entnahmen im Rahmen der
Einigungsgespräche zum HH |
-690.468,27 |
-575.300,00 |
Zweckgebundene Entnahme |
|
-1.917,87 |
Entnahme und Einzug nach
Auflösung des Amtes 32 |
|
-77.959,66 |
Zuführung aus
Personalkostenabrechnung |
1.087.358,95 |
1.299.268,39 |
Stand: 31.12. |
3.441.431,00 |
4.765.515,58 |
|
|
|
Buchungen nach
Budgetbeschluss: |
|
|
Entnahmen infolge
freiwilliger Rückgabe |
-305.073,60 |
-801.577,10 |
Entnahmen zum Ausgleich
negativer Budgetergebnisse |
-518.848,80 |
-588.009,13 |
Zuführung Budgetergebnisse |
328.791,50 |
834.250,00 |
|
|
|
Stand: nach
Budgetabrechnung |
2.946.300,10 |
4.210.179,35 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2018 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
-----
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2018 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 328.791,50 EUR
zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 823.922,40 EUR entnommen, davon
518.848,80 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 305.073,60 EUR im
Wege der freiwilligen Rückgabe.
Anlagen:
Anlage_1a_B_Abrechnung_2018
Anlage_1b_B_Abrechnung_2018_Uebertrag
Anlage_2_Abrechnung_Personalaufwendungen_2018
Anlage_3_Bereinigungen_2018
Anlage_4_Sonderruecklage_Budgetergebnisse_2018