Betreff
Ergänzung der Denkmalliste;
hier: Luitpoldstraße 48
Vorlage
63/265/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Luitpoldstraße 48 wird hergestellt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gebäude Luitpoldstraße 48 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.

 

Vorgeschlagene Listenergänzung:

 

Ort

Straße, Hausnr.

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Luitpoldstraße 48

Mietshaus, zweigeschossiger Sichtziegelsteinbau mit Mansarddach, Gauben mit Dreiecksgiebeln und Hauseingliederung, von Böhner, 1887/88; Rückgebäude, eingeschossiger Pultdachbau, gleichzeitig.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 11.04.2019 über den Nachtrag des Gebäudes Luitpoldstraße 48 in die Denkmalliste informiert.

Das Schreiben vom 11.04.2019 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei dem Objekt Luitpoldstraße 48 handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.

 

 


Anlagen:             Lageplan

                               Fotos