Betreff
Anfragen zur Großgeräteförderung
Vorlage
52/217/2019
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sportausschusssitzung vom 30.04.2019 wurde die MZK „Förderung von Sportvereinen – Zuschüsse für die Beschaffung von Großgeräten“ zum Tagesordnungspunkt erhoben. Dabei wurden im Protokollvermerk folgende Anliegen aufgenommen:

  1. Herr StR Volleth beantragt, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Sportausschusses/Sportbeirate mitteilt, wie lange es die Höchstgrenze von 2.000 € schon gibt.

  2. Herr StR Höppel möchte von der Verwaltung eine Aufstellung der letzten 5 Jahre über die Entwicklung der Zuschüssen für die Beschaffung von Großgeräten.

  3. Herr StR Wening bittet um Prüfung, ob nicht im Sinne der Nachhaltigkeit die diesmal als nicht förderfähig abgelehnten Reparaturen von Großgeräten künftig bezuschusst werden können.

 

Zu 1:      Die in der Rückschau festzustellende letzte Änderung der Höchstgrenze wurde im Rahmen der Euroumstellung durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass der festgelegte Betrag von vormals 4.000 DM schon seit Einführung der Förderung besteht.

Eine Erhöhung der Obergrenze kann im Rahmen einer Änderung der Richtlinien durch Beschluss des Stadtrates im Herbst 2020 erfolgen, sofern der Sportausschuss sich über die mögliche neue Obergrenze geeinigt hat. Die Sportverwaltung schlägt einen Betrag von 3.000 € vor.

 

Zu 2:

 

Entwicklung Großgeräte

Jahr

Plan

Ist

2019

30.000 €

16.914 €

2018

20.000 €

23.260 €

2017

15.000 €

17.116 €

2016

15.000 €

16.247 €

2015

15.000 €

14.982 €

2014

8.000 €

8.568 €

 

 

 

 

 

Zu 3:      Stellungnahme der Verwaltung:

Im Sinne der Nachhaltigkeit kann eine Reparatur sinnvoller und wirtschaftlicher sein als ein Neukauf. Daher ist aus Sicht der Verwaltung auch eine Förderung von Reparaturen denkbar. Voraussetzung wäre eine Änderung der Förderrichtlinien, die Reparaturen unter bestimmten Voraussetzungen, die noch zu definieren sind (z.B. Begründung, Mindestbetrag, usw.), zulassen.

 

Ein Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung und Veränderung der Sportförderrichtlinien wird im Herbst 2019 den Mitgliedern des Sportausschusses und des Sportbeirats vorgelegt.