Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sportausschusssitzung vom 30.04.2019 wurde die MZK
„Förderung von Sportvereinen – Zuschüsse für die Beschaffung von Großgeräten“
zum Tagesordnungspunkt erhoben. Dabei wurden im Protokollvermerk folgende
Anliegen aufgenommen:
- Herr StR Volleth beantragt,
dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des
Sportausschusses/Sportbeirate mitteilt, wie lange es die Höchstgrenze von
2.000 € schon gibt.
- Herr StR Höppel möchte
von der Verwaltung eine Aufstellung der letzten 5 Jahre über die
Entwicklung der Zuschüssen für die Beschaffung von Großgeräten.
- Herr StR Wening bittet um Prüfung, ob nicht im Sinne der Nachhaltigkeit die diesmal als nicht förderfähig abgelehnten Reparaturen von Großgeräten künftig bezuschusst werden können.
Zu 1: Die in der Rückschau festzustellende letzte Änderung der Höchstgrenze wurde im Rahmen der Euroumstellung durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass der festgelegte Betrag von vormals 4.000 DM schon seit Einführung der Förderung besteht.
Eine Erhöhung der Obergrenze kann im Rahmen einer Änderung der Richtlinien durch Beschluss des Stadtrates im Herbst 2020 erfolgen, sofern der Sportausschuss sich über die mögliche neue Obergrenze geeinigt hat. Die Sportverwaltung schlägt einen Betrag von 3.000 € vor.
Zu 2:
Entwicklung Großgeräte |
||
Jahr |
Plan |
Ist |
2019 |
30.000 € |
16.914 € |
2018 |
20.000 € |
23.260 € |
2017 |
15.000 € |
17.116 € |
2016 |
15.000 € |
16.247 € |
2015 |
15.000 € |
14.982 € |
2014 |
8.000 € |
8.568 € |
Zu 3: Stellungnahme
der Verwaltung:
Im Sinne der Nachhaltigkeit kann eine Reparatur sinnvoller und wirtschaftlicher
sein als ein Neukauf. Daher ist aus Sicht der Verwaltung auch eine Förderung
von Reparaturen denkbar. Voraussetzung wäre eine Änderung der
Förderrichtlinien, die Reparaturen unter bestimmten Voraussetzungen, die noch
zu definieren sind (z.B. Begründung, Mindestbetrag, usw.), zulassen.
Ein Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung und Veränderung der Sportförderrichtlinien wird im Herbst 2019 den Mitgliedern des Sportausschusses und des Sportbeirats vorgelegt.