Betreff
Änderungsantrag zum genehmigten Parkhaus A 137-92;
Änderung der Bedingung Nr. 1.3;
Werner-von-Siemens-Straße 75; Fl.-Nr. 1715;
Az.: 2019-285-VV
Vorlage
63/262/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Änderung der Bedingung Nr. 1.3 der Baugenehmigung wird befürwortet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

326

Gebietscharakter:

Mischgebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Das Parkhaus wurde 1992 mit Befreiungen hins. Baugrenzen und -linien,
Geschossanzahl, Traufhöhe und Dachform genehmigt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Parkhaus mit ca. 590 Stellplätzen wurde 1992 mit den o. g. Befreiungen zugelassen. Hintergrund war dabei auch, dass die Ebene 1 des Parkhauses mit ca. 109 Stellplätzen für Anwohnerparken zur Verfügung zu stellen ist. Entsprechend wurde dies mit einer Bedingung in der Baugenehmigung versehen.

 

Beantragt wird nun, dass nur noch 40 Stellplätze für Anwohnerparken angeboten werden, da die vollständige Ebene 1 noch nie bereitgestellt war. Nachgewiesen wird, dass in den letzten drei Jahren 40 Stellplätze genügten.

 

Aus stadt- und verkehrsplanerischer Sicht wird die beantragte Reduzierung kritisch beurteilt, da davon ausgegangen wird, dass der Parkdruck im öffentlichen Raum zukünftig, also nach einer Umnutzung der heutigen Siemens-Büroflächen, weiterhin hoch bleibt oder sich sogar noch erhöht.

 

In der Abwägung zwischen den vorgetragenen Argumenten und den öffentlich-rechtlichen Belangen kommt die Bauverwaltung zu dem Ergebnis, dass dem Antrag entsprochen werden kann.

 

 

 


Anlagen:             Lageplan

                               Auszug aus der Baugenehmigung (Bedingung Nr. 1.3)