Betreff
Bürgerversammlungsantrag der Initiative Fridays for Future Erlangen
„Ausrufung des Klimanotstands“ vom 27.03.2019
Vorlage
13/313/2019
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Erlanger Stadtrat erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

2.    Der Erlanger Stadtrat wird bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

3.    Die Stadt Erlangen lässt durch eine externe Studie eine Abschätzung erstellen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktion der CO2-Emissionen in Erlangen nach Maßgabe des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen.

4.    Die Stadt Erlangen informiert die Bevölkerung Erlangens umfassend über den Klimawandel sowie über Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden.

5.    Die Stadt Erlangen wirbt auf allen politischen Ebenen für die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels und arbeitet dabei auch mit anderen Kommunen zusammen.

6.    Der auf der Bürgerversammlung vom 27.03.2019 gestellte Antrag 1 von den Antragstellern Fridays for Future ist hiermit bearbeitet.

7.    Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2020 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind zum Haushalt anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

        In der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 27.03.2019 hat die Initiative Fridays for Future Erlangen zwei Anträge eingebracht, die Anträge wurden mehrheitlich angenommen. In dieser Vorlage wird der Antrag 1 „Ausrufung des Klimanotstands“ behandelt. Der Antrag 2 „Die Umsetzung folgender Maßnahmen“ wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Gremien eingebracht.

        Der Klimanotstand wurde bisher von einigen Städten wie Los Angeles, London oder Konstanz ausgerufen. Auch das britische Parlament hat sich als erstes Land weltweit für die Ausrufung des Klimanotstands ausgesprochen. Der Klimanotstand möchte auf die große Gefahr für Mensch und Umwelt hinweisen, die durch den Klimawandel besteht und fordert gleichzeitig zu einem schnellen und entschlossenen Handeln auf, um die Gefahr abzumildern oder abzuwenden. Die Ausrufung des Klimanotstands ist zwar nicht rechtlich bindend, um aber die herausragende Bedeutung des Klimawandels und dessen Folgen zu unterstreichen, ist die Ausrufung des Klimanotstands ein Instrument mit großer Signalwirkung. Die Stadt Erlangen erkennt den Klimawandel damit als eine der zentralen Herausforderungen an.

        Eine sichere und lebenswerte Zukunft kann nur durch umfassende Anstrengungen im Klimaschutz gewährleistet werden. Die Berücksichtigung der Auswirkungen von Beschlüssen auf das Klima und eine Priorisierung der Maßnahmen, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, ist folgerichtig.

        Auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 hat die Weltgemeinschaft vereinbart, die durch Treibhausgase verursachte Erderwärmung auf 1,5 bis 2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Schon um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, ist eine weltweite Senkung des CO2-Ausstoßes unter 44 Gigatonnen bis 2020 notwendig. Bis 2050 soll der CO2-Ausstoß auf 22 Gigatonnen sinken. Für die Metropolregion Nürnberg bedeutet das eine Zielsetzung der Reduzierung von CO2-Emissionen um 80-95% bis zum Jahr 2050 (Basis ist das Jahr 1990).

        Die Prognose der CO2-Emissionen aus dem Jahr 2016, die auf der Fortschreibung aktueller Tendenzen beruht, zeigt allerdings, dass die energiebedingten CO2-Emissionen in der Metropolregion Nürnberg bei hohem Engagement maximal um etwa 60% zurückgehen werden. Somit muss eine deutliche Lücke zwischen der Zielsetzung und der möglichen Zielerreichung konstatiert werden. Ziel ist daher, in den nächsten Jahren diese erkennbare Lücke zu schließen.

        Die Stadt Erlangen hat 2017 den Klimapakt der Metropolregion Nürnberg mitgezeichnet. Dieser Klimapakt basiert auf einer engen Kooperation zwischen den städtischen Ballungsgebieten und den umliegenden Landkreisen und Gemeinden. Der kommunalen Ebene kommt bei der Umsetzung des Klimapakts eine herausragende Rolle zu. Diese bezieht sich auf die Planung der Energieversorgung, die Vorbildfunktion in den eigenen Liegenschaften / im eigenen Fuhrpark sowie die Kommunikation des Klimaschutzes nach außen (Öffentlichkeitsarbeit).

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

        2016 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Erlangen beschlossen, 2014 wurde die Energieeffizienzstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität Erlangens im Bereich Wohn- und Nichtwohngebäude bis zum Jahr 2050 erstellt. 2017 wurde der Klimapakt der Europäischen Metropolregion Nürnberg beschlossen, welcher den Beschlüssen der UN-Klimakonferenz von Paris Rechnung trägt.

        Um abschätzen zu können, was nun die Umsetzung des 1,5 Grad-Ziels für die Stadt Erlangen mit den Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Infrastruktureinrichtungen sowie für die Bürgerinnen und Bürger konkret bedeutet, wird eine externe Studie in Auftrag gegeben. Sie soll tendenziell erörtern, welche Maßnahmen notwendig sind um die notwendige Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen. Eine Kooperation innerhalb der Metropolregion ist mit einzubeziehen. Alle mit dem 1,5 Grad Celsius-Ziel kompatiblen Emissionspfade erfordern weltweit eine radikale Verringerung der Treibhausgas-Emissionen. Die Studie soll auch klären bis wann die CO2-Neutralität erreicht sein muss, um die 1,5 Grad Erwärmung nicht zu überschreiten. Mit den derzeitigen Emissionsraten würden 1,5 Grad Celsius in den nächsten Jahren bereits überschritten.

        Eine externe Begleitung ist aufgrund fehlender Personalressourcen im Amt für Umweltschutz und Energiefragen notwendig. Dafür sind bisher keine Haushaltsmittel vorhanden. Diese sollen vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen entsprechend angemeldet werden.

        Damit der Erlanger Stadtrat die Auswirkungen seiner Beschlüsse auf das Klima und die Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen und entsprechend priorisieren kann, wird die Stadtverwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie künftig in Verwaltungsvorlagen die Klimaauswirkungen aufgeführt werden.

Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und soll motivierend aufzeigen, was jede/r Einzelne für den Klimaschutz tun kann. Um die gewünschte Aufmerksamkeit und Aktivität der Stadtbevölkerung für das Thema Klimaschutz zu erreichen, ist es notwendig, die städtischen Aktivitäten öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

Dafür sollen neben den bewährten Formaten wie z.B. der Klimaschutzwoche auch neue Formate ausprobiert und angeboten werden. Auch dafür ist es notwendig, Haushaltsmittel anzumelden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die von Fridays for Future in einem weiteren Antragsteil vorgeschlagenen Maßnahmen werden von der Verwaltung mit hoher Priorität geprüft. Das Ergebnis wird den Antragstellern und einer breiteren Öffentlichkeit vor einem Stadtratsbeschluss in einem Informations- bzw. Beteiligungsformat vorgestellt. Dabei sollen auch andere Klimaschutzprojekte aufgezeigt werden, die in der Stadtverwaltung bereits erfolgreich praktiziert werden.

 

Für den Herbst/Winter 2019 ist die Durchführung einer (Jugend-) Klimakonferenz geplant, die gemeinsam mit den Aktiven von Fridays for Future organisiert werden soll.

 

Um für mehr Aktivitäten zur Einhaltung der Klimaziele zu werben, wird die Stadt Erlangen die örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie das Klimakabinett der Bundesregierung über den Ausruf des Klimanotstands informieren. Mit dem Ziel über die kommunalen Spitzenverbände auf alle politischen Ebenen einzuwirken, um das 1,5 Grad-Ziel einzuhalten, arbeitet Erlangen mit anderen interessierten Kommunen zusammen.

 

Eine wissenschaftliche Begleitung der Veränderungsprozesse wird geprüft.

 

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in nahezu allen Ämtern umgesetzt werden muss und Personalressourcen bindet. Durch die Ausrufung des Klimanotstands haben diese Aufgaben hohe Priorität.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

105.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

(100.000 Euro für externe Studie sowie 5.000 Euro für Information und Veranstaltungen)


Anlagen:             Antragsteil 1 Bürgerversammlungsantrag vom 27.03.2019