Betreff
Zugang zur Thalermühle
Vorlage
63/260/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Az. 2017-0666-BA und zuletzt 2017-1271-BA wurden die Baugenehmigungen zur Sanierung und Nutzungsänderung des denkmalgeschützten Gebäudes der Thalermühle erteilt. Aufgrund der kürzlich erfolgten Diskussion in der Öffentlichkeit über die Barrierefreiheit insb. des neu errichteten Steges, wurde die Zugangssituation zum Gebäude und zum Gastronomiebetrieb in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 02.04.2019 erläutert. Auf Anregung des Ausschusses soll dem Seniorenbeirat diese Information ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden:

 

Die „normale“ Zuwegung / Erschließung erfolgt über den rot markierten Erschließungsweg. Dieser dient gem. Auflage in der Baugenehmigung dem allgemeinen Besucherverkehr und muss barrierefrei sein.

 

Der Notzugang / Steg für die Feuerwehr (FF) im Hochwasserfall (im Lageplan blau) dient nicht dem allgemeinen Besucherverkehr. Dieser dient in erster Linie dazu, die Brandbekämpfung im Hochwasserfall sicherzustellen. Da im Hochwasserfall weder Fahrzeuge noch Mannschaft der Feuerwehr eine Zugangsmöglichkeit hätten, wäre ohne den Steg die Erschließung nicht gesichert.

 

Das Erdgeschoss des Gastronomiebetriebes ist barrierefrei, inkl. eines entsprechend ausgebauten WC.


Anlage: 1 Plan