Betreff
Antrag 038/2019 der Erlanger Linken; Lebensqualität und Umwelt dürfen nicht auf der Strecke bleiben
Vorlage
OBM/020/2019
Aktenzeichen
OBM/13/PMA
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 038/2019 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Lebensqualität und Umwelt im Erlanger Stadtgebiet zu fördern ist maßgebliches Ziel der Stadt Erlangen. Dies ist bei städtischen Vorhaben zu berücksichtigen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

1. Ausweisung von Flächen für Universität und/oder Gewerbe

 

In den letzten Jahren ist die Zahl der Beschäftigten deutlich angestiegen, ohne dass eine nennenswerte Neuausweisung von Gewerbeflächen stattgefunden hat. Diese Steigerung der Dichte im Bestand ist auch den spezifischen Wachstumsbedingungen, wie hohen Bodenpreisen bei geringem Flächenangebot, sowie der Branchenstruktur Erlangens (Schwerpunkte auf Forschung und Hochtechnologie) zuzuschreiben.

 

Vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich sind gem. Erlanger Leitlinien zur Gewerbeentwicklung weiterhin vorrangig die Möglichkeiten der Innenentwicklung (Nachverdichtung, Nutzung von Baulücken und Brachflächen) zu prüfen. Geeignete Bauflächen werden auch durch den verstärkten Wohnungsbau und laufende Infrastrukturausbauten zusehends knapper. Vor dem Hintergrund vielfältiger Nutzungskonkurrenzen im städtischen Ballungsraum ist der vorhandene Freiraum in seinen Funktionen für Landwirtschaft, Ökologie und Naherholung besonders schützenswert.

 

Die bedeutendsten laufenden Entwicklungen in der Stadt Erlangen sind der Siemens Campus und Nachverdichtungsmaßnahmen im Südgelände der Universität sowie im Bereich der Frauenauracher Straße. Diese für die Zukunft der Stadt wichtigen Entwicklungsmaßnahmen finden im Innenbereich in bestehenden Gewerbegebieten statt. Mit den Erlanger Leitlinien zur Gewerbeentwicklung hat sich die Stadt Erlangen verpflichtet diesen Weg konsequent weiter zu gehen und weiterhin den Fokus in erster Linie auf die Innenentwicklung zu legen.

 

Es zeichnet sich jedoch ab, dass allein durch Maßnahmen der Innenentwicklung mittel- und langfristig kein ausreichendes Gewerbeflächenangebot bereitzustellen ist.

Ziel der Stadt Erlangen ist es gem. Leitlinien zur Gewerbeentwicklung aber auch, zum einen die ansässigen Kernbranchen zu stärken und auszubauen, zum anderen durch Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe anderer Branchen die lokale Wirtschaftsstruktur zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

Die widerstrebenden Interessen sind daher stets abzuwägen und soweit möglich in Einklang zu bringen. Ziel der Stadt Erlangen ist es nachhaltiges, umwelt- und regionalgerechtes Wirtschaften zu stärken und die notwendige Schaffung von neuen Gewerbeflächen mit ökologischen Belangen, z.B. Minderung des Flächenverbbrauchs, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, nachhaltigen Formen der Energieversorgung usw. in Einklang zu bringen.

 

 

2. Normenkontrollverfahren „Bund Naturschutz gegen Stadt Erlangen wegen Bebauungsplan (Exerzierplatz)“

 

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 380 – Universität Staudtstraße – wurde ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Freistaat Bayern mit Datum vom 06.04.2011 geschlossen.

 

Das Normenkontrollverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde mit Schriftsatz vom 17.04.2012, der Stadt Erlangen zugegangen am 24.04.2012, eingeleitet. Der Antragsteller, der Bund Naturschutz in Bayern e.V., beantragte hiermit, den Bebauungsplan Nr. 380 – Universität Staudtstraße – für das Gebiet nördlich der Staudtstraße und westlich der Kurt-Schumacher-Straße für unwirksam zu erklären.

 

Die Stadt Erlangen als Antragsgegnerin beantragte, den Normenkontrollantrag abzulehnen und legte zuletzt mit Schriftsatz vom 08.11.2017 ihre Rechtsauffassung, insbesondere zum Vorkommen der Zauneidechse, erneut dar. Es gibt keine veränderten inhaltlichen oder formalen Erkenntnisse zu diesem Verfahren.

 

Aus diesem Grund hält die Stadt Erlangen am bisherigen Vorgehen fest und schließt sich nicht den Anträgen des Bund Naturschutz gegen den städtischen Bebauungsplan an.

 

 

3. Umgang mit bestehenden Gewerbegebieten und Vergabe von Gewerbeflächen

 

Die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Erlangen ist Gegenstand der zweistufigen kommunalen Bauleitplanung, der Flächennutzungsplanung für die Gesamtstadt und der Bebauungsplanung für einzeln definierte Plangebiete.

 

Auf Basis der Darstellungen des Flächennutzungsplans und ihn ergänzenden, informellen städtebaulichen Entwicklungskonzepten wie das Städtebauliche Einzelhandelskonzept, das Vergnügungsstättenkonzept und auch die Leitlinien zur Gewerbeentwicklung werden jeweils die einzelnen Bebauungspläne entwickelt. Diese treffen im Einzelfall städtebaulich begründet Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und somit auch Festsetzungen zur Zulässigkeit der Art von Betrieben. Die Bebauungspläne der Stadt Erlangen enthalten, soweit städtebaulich begründet, hierzu entsprechende Festsetzungen oder werden bei Bedarf im Einzelfall entsprechend geändert.

 

Ein genereller Ausschluss der im Antrag benannten Arten von Betrieben und baulichen Anlagen in Bebauungsplänen stadtweit in bestehenden Gewerbegebieten ist rechtlich grundsätzlich unzulässig. Die Stadt Erlangen verfolgt jedoch das Ziel Wettbewerbsfähigkeit und Vielfältigkeit der Wirtschaftsstruktur zu sichern, Raum insbesondere für Gewerbe mit überdurchschnittlichem Entwicklungspotenzial zu schaffen und die Vielfalt hinsichtlich der Branchen, Sektoren und Betriebsgrößen zu fördern. In den Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Erlangen ist verankert, dass Ansiedlungen von Unternehmen der Kategorie „emissionsintensives Gewerbegebiet / Logistikstandorte“ in Erlangen nicht mit Priorität verfolgt werden müssen und die Entwicklung neuer Bauflächen für Betriebe dieser Kategorie derzeit nicht angestrebt wird.

 

In den Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung ist seit 2017 weiterhin das Ziel festgelegt, insbesondere einheimischen Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen, um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und der Abwanderung gerade der prosperierenden Unternehmen zu begegnen. Den stärksten Einfluss auf die Nutzung von Gewerbegrundstücken hat die Stadt, wenn sie selbst im Eigentum der Flächen ist. Bei der Vergabe von städtischen Flächen werden einheimische Unternehmen bereits vorrangig berücksichtigt.

 

Die Mittel der kommunalen Bauleitplanung die Herkunft von Unternehmen zu steuern sind dagegen begrenzt. Ebenso wenig steht der Stadt Erlangen grundsätzlich ein allgemeines Vorkaufsrecht in bestehenden Gewerbegebieten zur Verfügung.  

Eine zielführende kommunale Bodenvorratspolitik weist einen langfristigen Horizont auf und setzt im Vorfeld der Entwicklung neuer Baugebiete an, wobei der Gesetzgeber hierbei primär die Sicherung von Grundstücksflächen für öffentliche Zwecke und Wohnen im Sinn hat.

 

 

4. Freiflächen gem. Erlanger Grünkonzept

 

Die Stadt Erlangen hat 2018 in Zusammenarbeit mit Interessensgruppen und Bürgern das Zukunftskonzept „Grün in Erlangen 2018“ auf den Weg gebracht. Demnach sind die städtischen Freiräume nicht nur als Freizeit- und Erholungsräume der Stadtbevölkerung, sondern auch in Ihren Funktionen in Bezug auf Klimaanpassung, Stadtökologie und Biodiversität von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Stadt. Erlangen ist mit derzeit 15 m² öffentlich zugänglichem Grün pro Einwohner und 14 EW/Hektar eine grüngeprägte Stadt (Fürth 19 EW/Hektar, Würzburg 15 EW/Hektar) und soll dies auch in der Zukunft sein.

 

Das Grünkonzept zitiert das Arten- und Biotopschutzprogramm des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen von 1992, wonach pro Einwohner*in ein Flächenbedarf von 10 m² öffentlich zugänglicher Parkanlage sowie 2 m² Spielplatz- und Freizeitanlage besteht. Während im Bereich Spielplätze und Freizeitanlagen in der Stadt Erlangen sogar 4 m² pro Einwohner*in bereitstehen und der Bedarf öffentlich zugänglichen Parkflächen zumindest unter Einziehung unmittelbar umgebender Landschaft gedeckt ist, sind diese Flächen insgesamt nicht völlig gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt, was sich negativ auf die Erreichbarkeit auswirkt.

 

Im Erlanger Grünkonzept sind daher von 2018 bis 2023 prioritäre Maßnahmen und von 2023 bis 2030 weitere mittel- bis langfristige Maßnahmen vorgesehen, um öffentliche zugängliche Grünflächen im Stadtgebiet zu schaffen, aufzuwerten und zu vernetzen. Im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen werden Möglichkeiten geprüft, private wie auch öffentliche Grünflächen zu schaffen, aufzuwerten und zugänglich zu machen. Hierbei ist verstärkt darauf zu achten, dass die Grünflächen fußläufig gut erreichbar und bestmöglich über das Stadtgebiet verteilt sind.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Lebensqualität und Umwelt im Stadtgebiet Erlangen werden im Rahmen der Maßnahmen wie beschrieben weiter berücksichtigt und gefördert.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Notwendige Ressourcen sind bei den jeweiligen Maßnahmen veranschlagt.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag 038/2019 der Erlanger Linken