Den Planungsergebnissen der Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Freiflächengestaltung im Umgriff des Verwaltungsgebäudes des E- Werk Kulturzentrums und der benachbarten Trafostation der ESTW AG wird zugestimmt. Die Entwurfsplanung soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach Fertigstellung des Jugendtreffs Innenstadt, dem Trafohaus der ESTW AG und den Fluchtwegen aus dem E- Werk kann die dafür notwendige Umgestaltung der angrenzenden Freifläche erfolgen. Die offene Platzgestaltung soll diesen Bereich städtebaulich aufwerten und wird zudem den vielfältigen Ansprüchen der angrenzenden Nutzer gerecht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Für die Baumaßnahme ist es notwendig, sämtliche bestehende Oberflächenbeläge incl. Unterbau auszubauen und zu erneuern. Zur Baumaßnahme gehört auch der östlich am E-Werk verlaufenden Gehweg. Dieser wird entsprechend den jetzt neuen Zuwegungen zum Gelände umgestaltet bzw. erneuert. In diesem Zusammenhang wird vor dem Haupteingang zum E- Werk, Eingang Engelstraße, eine Schwallwasserrinne hergestellt, die zukünftige Überflutungen des E- Werks bei Starkregenereignissen verhindern soll.
Im Bereich der Lindenallee werden durch Entsiegelungsmaßnahmen die dortigen Baumstandorte nachhaltig aufgewertet. Im Rahmen der Baumaßnahme werden im Eingangsbereich zum Verwaltungsgebäude und im Bereich der Lindenallee fünf neue Baumstandorte geschaffen. Der in diesem Bereich befindliche Restmüllcontainer wird an einem anderen geeigneten Standort aufgestellt, so dass an dessen Stelle einer der vorgenannten neuen Baumstandorte entstehen kann.
Die Ausbauplanung, in Zusammenarbeit mit den Beteiligten (E- Werk, ESTW AG, Stadt) berücksichtigt die jederzeit ungehinderte Zugänglichkeit zur dortigen Schaltanlage und zum Trafohaus durch die ESTW AG. Die für eine Andienung des Trafohauses notwendigen Verkehrsflächen werden eine Achslast von 12 t (Belastungsklasse 4) hergestellt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens soll der jetzt noch zum E- Werk Grundstück gehörende Grundstücksanteil öffentlich gewidmet werden.
Weitere Details zur Ausführung sind aus der beiliegenden Planung ersichtlich.
Um die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder der E- Werk BesucherInnen zu verbessern, sollen zeitgleich zum Ausbau der Freifläche E- Werk auf dem gegenüber liegenden öffentlichen Parkplatz Fuchsenwiese an den bezeichneten Stellen (Anlage Fahrradabstellplätze) ca. 100 Fahrradparkplätze entstehen. Nach mehreren Gesprächen war dies die abgestimmte, und von allen akzeptierte Vorgehensweise!
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Projektleitung durch Amt 24/GME, Techn. Abteilung, Sachgebiet Bauunterhalt in Zusammenarbeit mit Amt 66 und Abteilung Stadtgrün 773-1 Planung und Neubau. Der Ausbau des betroffenen Umgriffs des ESTW- Gebäudes erfolgt im Verbund mit der städtischen Maßnahme. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach städtischer bzw. ESTW- Fläche.
Termine (geplant)
- Baubeginn: 3. Quartal 2019
- Fertigstellung: 4. Quartal 2019
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
280.0000,-- € |
bei
IPNr.: 573.410 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.410
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Kostenberechnung (brutto- Werte):
Anteil städt. Flächen (nur
Bauabschnitt 2:
KGR 500, Freiflächenausbau 243.523,08 €
KGR 700, Baunebenkosten (anteilig BA 2) 36.085,19 €
Gesamtkosten für den städt. Anteil: 279.826,54
€
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.
Fragen der Bezuschussung:
Stellungnahme Amt 61:
Eine Förderung der Neugestaltung der städtischen Flächen durch das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ ist grundsätzlich möglich und wird derzeit geprüft.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
15.04.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Entwurfsplanung
Freifläche
Fahrradstellplätze Parkplatz Fuchesenwiese