Betreff
Ergänzung der Denkmalliste;
hier: Von-Wendt-Weg 13
Vorlage
63/251/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal in der Nähe des Von-Wendt-Wegs (zukünftig Von-Wendt-Weg 13) wird hergestellt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gartenhaus in der Nähe des Von-Wendt-Wegs (zukünftig Von-Wendt-Weg 13) ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.

Vorgeschlagene Listenergänzung:

 

Ort

Straße, Hausnr.

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Nähe Von-Wendt-Weg

Gartenhaus, kleiner, zweigeschossiger Massivbau mit Walmdach, Sandsteinerdgeschoss und verputztem, vorspringenden Obergeschoss, Erdgeschoss 18./frühes 19. Jh., Umbau und Erhöhung von Rudolf Nein, bez. 1926.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 06.02.2019 über den Nachtrag des Gartenhauses in der Nähe des Von-Wendt-Weges (zukünftig Von-Wendt-Weg 13) in die Denkmalliste informiert.

 

Das Schreiben vom 06.02.2019 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei dem Gartenhaus in der Nähe des Von-Wendt-Wegs (zukünftig Von-Wendt-Weg 13) handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DschG wird hergestellt.


Anlagen:             Lageplan

                               Foto