Betreff
Schulsanierungsprogramm, Campus berufliche Bildung Erlangen (CBBE):
Neubau Werkstätten und Sanierung gewerblicher Trakt - Überarbeitung der Vorplanung nach DA-Bau 5.4 (Beschluss Stadtrat 242/263/2018 vom 16.05.2018)
Vorlage
242/307/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung zum Neubau der Werkstattbereiche (Abbruch und Neubau Bauteil E mit Anbau) und Sanierung des gewerblichen Traktes (Bauteil A - C) der Berufsschule wird zugestimmt.
Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

·         Gewährleistung und Optimierung der beruflichen Bildung am Standort Erlangen.

·         Umsetzung des ersten Bausteins aus dem Masterplan CBBE (Campus Berufliche Bildung Erlangen): Neubau Werkstätten mit Sanierung gewerblicher Trakt

·         Gewährleistung eines zeitgemäßen und zukunftsorientierten Unterrichts für die gewerblichen Ausbildungsberufe der Berufsschule Erlangen

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf den Beschluss des Stadtrates zur Vorplanung DA-Bau 5.4 242/263/2018 vom 16.05.2018 wird verwiesen. Hier wurde die Variante V1 zum Neubau der Werkstattbereiche und Sanierung des gewerblichen Traktes beschlossen. Der im Weiteren ausgeführte Flächenmehrbedarf für die Berufsschule macht eine Überarbeitung des Vorentwurfes notwendig.

 

3.1 Flächenmehrbedarf/Raumprogramm

 

Zur Umsetzung einer pädagogisch zukunftsfähigen und flexiblen Berufsausbildung am Standort hat sich gegenüber dem bisherigen Vorplanungskonzept vom 08.06.2018 eine nachträgliche Flächenmehrung von ca. 1.100 m² Nutzfläche ergeben.
Im Einzelnen betrifft dies folgende Raumprogrammflächen:

  • Differenzierungsräume: Flächen zur Umsetzung besonderer schulpädagogischer Entwicklungen/Konzepte (z.B. Differenzierungsräume) sind nach der neuen Schulbauverordnung förderfähig. Von der Berufsschule wurde der Bedarf an Differenzierungsräumen in den einzelnen Fachbereichen schlüssig dargelegt und begründet.
  • FOS/BOS: Die Räume für den fachpraktischen Unterricht der FOS/BOS sind aus technischen Gründen in räumlichem Zusammenhang mit den integrierten Fachunterrichtsräumen (IFUs) der Berufsschule zu errichten (sie befinden sich auch jetzt schon im alten Werkstättentrakt der BS).
  • Friseure: Von der angedachten Verlagerung des Fachbereichs Körperpflege an die Staatliche Berufsschule I in Fürth wurde abgesehen, das Sprengeländerungsverfahren wurde eingestellt. Mit dem Verbleib an der Berufsschule Erlangen sind auch für diesen Fachbereich die entsprechenden Räumlichkeiten vorzuhalten, um eine qualifizierte Ausbildung sicherstellen zu können.
  • Lehrer: Im Neubau ist ein zentraler Lehrerbereich vorgesehen.

Die zusätzlichen Flächen wurden mit den Fachbereichen der Berufsschule und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.

 


3.2 Vorentwurfskonzept

 

Das im Stadtrat v. 16.05.2018 beschlossene Vorentwurfskonzept bleibt grundsätzlich unverändert. Um die Flächenmehrung in diesem Konzept unterzubringen waren folgende Umplanungen notwendig:

  • Verschieben der Mensa vom EG des Neubaus in den westlichen Innenhof des Bestands (Bauteil A/B/C) zwischen Verwaltungs- und derzeitigem IT-Trakt
  • Erhöhung der Gebäudetiefe in den Neubauten (von 10,00m auf 11,00m)
  • zusätzliche Unterkellerung im Bereich der Neubauten und der Mensa

 

 

Damit konnten die Vorzüge des Vorentwurfs mit den beiden großen Neubauriegeln unverändert beibehalten werden:

 

  • Flächenoptimierte Planung: In beiden Gebäuderiegeln können die Klassenraum-IFUs in optimalen Raumzuschnitten -jetzt auch incl. Differenzierungsräumen- untergebracht werden. Dadurch ergeben sich günstige Raumgeometrien, geringe Verkehrsflächen und insgesamt eine sparsame Flächenbilanz. Belichtung und Belüftung sind optimal; auf eine mechanische Raumbelüftung kann weitestgehend verzichtet werden.

·         Raumhöhen: Im Erdgeschoss kann mit einer Geschosshöhe von 5,4 m die Kfz-Werkstatt optimal untergebracht werden, die übrigen Geschosse entsprechen mit 3,70 m den Anforderungen.

·         Brandschutz: Die beiden Gebäuderiegel funktionieren unabhängig voneinander. Dadurch ist der Zwischenraum frei von Brandschutz-Anforderungen.

·         Zukunftsfähigkeit und Flexibilität: Die integrierten Fachunterrichtsräume (IFUs) werden mit den zugehörigen Fluren in unabhängigen Nutzungseinheiten organisiert und können deshalb für zukünftige neue Anforderungen sehr wirtschaftlich umgenutzt bzw. umgebaut werden.

·         Vorteile in der baulichen Abwicklung: Da die Gebäude unabhängig voneinander errichtet werden, sind die Einschränkungen im laufenden Betrieb gering.

 

In dem im Stadtrat v. 16.05.2018 beschlossenen Vorentwurfskonzept  wurde die Wirtschaftlichkeit zweier Varianten untersucht (V1 - Neubau und V2 - Sanierung) und die Variante V1 als die wirtschaftlichere beschlossen. Bei der jetzigen Umplanung des Vorentwurfs bleibt die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit unverändert. Die aktuelle Umplanung ist eine Fortschreibung der Variante V1, sie hat die beschriebenen qualitativen Vorteile und ist auch die wirtschaftlichste Lösung

 

Das Vorentwurfskonzept ist barrierefrei. Eine Abstimmung mit dem Behindertenberater ist erfolgt.

 

 

3.3 Bauablauf

 

Das Bauvorhaben erstreckt sich insgesamt über 3 Bauabschnitte:

1. BA: Neubau des 4-geschossigen Riegels südlich des gewerblichen Traktes (Bauteil E)

Umzug aus dem Werkstättentrakt (Drausnickstr.) in den Neubau

Zwischennutzung des Werkstättentraktes (Drausnickstr.) für Berufsschulklassen, Werkstätten (Maler) und/oder die Verwaltung

2. BA: Sanierung des Verwaltungs- und IT-Traktes (Bauteil A – C) + Neubau Mensa, anschließend Bezug und möglicher Nutzungsbeginn der Mensa

Abbruch des gewerblichen Traktes (Bauteil E)

3. BA: Neubau des zweiten 4-geschossigen Riegels an der Stelle des abgebrochenen Bauteils E und der verbindenden Lichtfuge (Atrium)

Abbruch des Werkstättengebäudes an der Drausnickstraße

Die Maßnahme kann mit diesem Bauablauf ohne Stellung von Interims-Containern zur Auslagerung von Nutzungen durchgeführt werden.

 

 

3.4 Zeitplan

 

Sommer     2019       Entwurfsplanung

Oktober     2019       Zuschussantrag

Sommer     2020      vorbereitende Maßnahmen Versorgung/Erschließung

Mitte           2021      Baubeginn (1. BA)

Ende            2026       Fertigstellung (3.BA)



3.5 Stand Umsetzung Masterplan CBBE

 

Gegenüber dem Beschluss des Masterplanes im Stadtrat vom 11.05.2016 (242/138/2016) ergibt sich folgende Anpassung in der Reihenfolge und Umsetzung (Bauphasen) der Maßnahmen am Campus berufliche Bildung:

 

Baustein des Masterplans CBBE

(mögliche) Bauphase

Neubau Berufsschule und Werkstätten

2021 bis 2026

Neubau Puffergebäude östlich der FOS

Sanierung FOS/BOS

frühestens ab 2027 möglich

Neubau Wirtschaftsschule (WS)

nach Abbruch der Werkstätten
frühestens ab 2027 möglich

Neubau Appartements für Schülerwohnen an der Schillerstrasse

frühestens ab 2027 möglich

Umsetzung Campus (zentraler Schulhof)

frühestens ab 2029 möglich

Neubau Technikerschule mit Tiefgarage und
Bebauung Grundstück Süd/Ost Ecke Drausnick/Moltkestrasse

frühestens ab 2029 möglich

Verwertung Grundstück im Bereich des jetzigen Lehrerparkplatzes

frühestens ab 2029 möglich

Verwertung Grundstück Artilleriestrasse (jetzige Wirtschaftsschule)

frühestens ab 2029 möglich

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

4.1 Kosten

 

Im Beschluss des Stadtrates zur Vorplanung  DA-Bau 5.4 242/263/2018 vom 16.05.2018 wurden für diese Maßnahme Kosten i.H. von 57.580.000 € inkl. Einrichtung/Ausstattung genannt.

 

Die Kostenschätzung des überarbeiteten Vorentwurfs setzt sich wie folgt zusammen

 

Kosten-gruppen  

Kostenschätzung zum Vorentwurf

Neubau Werkstätten und Sanierung gewerblicher Trakt

100

Grundstück

 

200

Herrichten und Erschließen

2.217.000 €

300

Bauwerk – Baukonstruktion

28.518.300 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

14.853.100 €

500

Außenanlagen

1.430.600 €

600

Einrichtung
Klassenräume, Verwaltung Amt 40

949.900 €

 

Fachräume, IFUS, Werkstätten Amt 40

11.598.600 €

 

Mensa: küchentechnische Anlagen + Küchenausstattung Amt 40

650.000 €

 

Sonstiges, Leit- u. Orientierung

100.000 €

700

Baunebenkosten

12.195.900 €

 

Gesamtkosten     mit Einrichtung   Amt 40

  72.513.400 €

 

Gesamtkosten    ohne Einrichtung Amt 40

59.315.900 €

 

Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden.
Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 72.513.400 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 58.010.000 € und 87.016.000 € liegen.

 

Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 16.05.2018 haben sich folgende Kostenänderungen ergeben.

 

Entsorgungskosten Abbruch und Aushub

500.000 €

Flächenmehrbedarf aus dem Raumprogramm

6.400.000 €

Außenanlagen

400.000 €

bedarfsangepasste Einrichtung/Ausstattung

1.700.000 €

Planungskosten

3.500.000 €

Konjunkturbedingte Preissteigerungen

2.400.000 €

Summe

14.900.000 €

 

 

4.2 Zuschuss

Die Maßnahme soll durch eine FAG-Zuwendung gefördert werden. Der Antrag hierzu wird im Oktober 2019 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Nachdem es sich aktuell noch um eine Kostenschätzung handelt, kann die Fördersumme noch nicht abschließend errechnet werden. Voraussichtlich kann eine Förderung in Höhe von ca. 31.000.000 € einkalkuliert werden. Dies würde einer Gesamtförderquote von 43 % entsprechen.

 

4.3 Haushaltsmittelverteilung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis 2018

2019

2020

2021

2022

2023 ff

Gesamt

HH 2019

2.466.000

1.500.000

5.000.000

6.630.000

7.412.000

22.742.000

45.750.000

VE

 

 

1.000.000

       

 

Einrichtung

 

 

2.000.000

2.000.000

7.735.000

11.735.000

Haushalt 2020
Ansatz GME

 

 

 

 

 

 

 

2.443.900

1.500.000

5.000.000

7.000.000

8.500.000

33.872.000

59.315.900

VE

 

 

30.000.000

  5..000.000

       

 

 

Einrichtung

 

 

7.000.000

6.198.500

13.198.500

VE

 

 

 

8.100.000

4.600.000

 

 

 

        Der Vergabeterminplan wird mit der Entwurfsplanung erstellt. Wesentlich zur Bestimmung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (VEs) ist hierbei der Zeitpunkt der Vergaben. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob der Schwerpunkt der Vergaben in 2020 oder erst Anfang 2021 liegt. Abhängig vom geplanten Zeitraum der Realisierung wird die optimale Verteilung der VEs im Zuge der Entwurfsplanung ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Investitionskosten:
Baukosten:
Einrichtung:             

 

59.315.900 €
13.198.500 €

bei IPNr.:
231A.401
231A.351

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen
(Schätzung)

31.000.000 €

bei Sachkonto:231A.402ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 231A.401 i.H.v. 45.750.000 € und auf IPNr.
231A.351 i.H.v. 11.735.000 € bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden
                       Baukosten  IvP-Nr. 231A.401 i.H.v. 13.565.900 € 
                       Einrichtung IvP-Nr. 231A.351 i.H.v.   1.463.500 €


Anlagen:             01 CBBE Bauteilübersicht Bestand

02 CBBE Masterplan Stand Umsetzung
                03 CBBE Vorentwurf Lageplan
               
04 CBBE Vorentwurf Planunterlagen