Neubau Werkstätten und Sanierung gewerblicher Trakt - Überarbeitung der Vorplanung nach DA-Bau 5.4 (Beschluss Stadtrat 242/263/2018 vom 16.05.2018)
Der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung zum Neubau der
Werkstattbereiche (Abbruch und Neubau Bauteil E mit Anbau) und Sanierung des
gewerblichen Traktes (Bauteil A - C) der Berufsschule wird zugestimmt.
Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
· Gewährleistung und Optimierung der beruflichen Bildung am Standort Erlangen.
· Umsetzung des ersten Bausteins aus dem Masterplan CBBE (Campus Berufliche Bildung Erlangen): Neubau Werkstätten mit Sanierung gewerblicher Trakt
· Gewährleistung eines zeitgemäßen und zukunftsorientierten Unterrichts für die gewerblichen Ausbildungsberufe der Berufsschule Erlangen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Auf den Beschluss des Stadtrates zur Vorplanung DA-Bau 5.4 242/263/2018
vom 16.05.2018 wird verwiesen. Hier wurde die Variante V1 zum Neubau der
Werkstattbereiche und Sanierung des gewerblichen Traktes beschlossen. Der im
Weiteren ausgeführte Flächenmehrbedarf für die Berufsschule macht eine
Überarbeitung des Vorentwurfes notwendig.
3.1
Flächenmehrbedarf/Raumprogramm
Zur Umsetzung einer pädagogisch
zukunftsfähigen und flexiblen Berufsausbildung am Standort hat sich gegenüber
dem bisherigen Vorplanungskonzept vom 08.06.2018 eine nachträgliche
Flächenmehrung von ca. 1.100 m² Nutzfläche ergeben.
Im Einzelnen betrifft dies folgende Raumprogrammflächen:
- Differenzierungsräume: Flächen zur Umsetzung besonderer schulpädagogischer Entwicklungen/Konzepte (z.B. Differenzierungsräume) sind nach der neuen Schulbauverordnung förderfähig. Von der Berufsschule wurde der Bedarf an Differenzierungsräumen in den einzelnen Fachbereichen schlüssig dargelegt und begründet.
- FOS/BOS: Die Räume für den fachpraktischen Unterricht der FOS/BOS sind aus technischen Gründen in räumlichem Zusammenhang mit den integrierten Fachunterrichtsräumen (IFUs) der Berufsschule zu errichten (sie befinden sich auch jetzt schon im alten Werkstättentrakt der BS).
- Friseure: Von der angedachten Verlagerung des Fachbereichs Körperpflege an die Staatliche Berufsschule I in Fürth wurde abgesehen, das Sprengeländerungsverfahren wurde eingestellt. Mit dem Verbleib an der Berufsschule Erlangen sind auch für diesen Fachbereich die entsprechenden Räumlichkeiten vorzuhalten, um eine qualifizierte Ausbildung sicherstellen zu können.
- Lehrer: Im Neubau ist ein zentraler Lehrerbereich vorgesehen.
Die zusätzlichen Flächen wurden mit den Fachbereichen der Berufsschule und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.
3.2 Vorentwurfskonzept
Das im Stadtrat v. 16.05.2018 beschlossene Vorentwurfskonzept bleibt grundsätzlich unverändert. Um die Flächenmehrung in diesem Konzept unterzubringen waren folgende Umplanungen notwendig:
- Verschieben der Mensa vom EG des Neubaus in den westlichen Innenhof des Bestands (Bauteil A/B/C) zwischen Verwaltungs- und derzeitigem IT-Trakt
- Erhöhung der Gebäudetiefe in den Neubauten (von 10,00m auf 11,00m)
- zusätzliche Unterkellerung im Bereich der Neubauten und der Mensa
Damit konnten die Vorzüge des Vorentwurfs mit den beiden großen Neubauriegeln unverändert beibehalten werden:
- Flächenoptimierte Planung: In beiden Gebäuderiegeln können die Klassenraum-IFUs in optimalen Raumzuschnitten -jetzt auch incl. Differenzierungsräumen- untergebracht werden. Dadurch ergeben sich günstige Raumgeometrien, geringe Verkehrsflächen und insgesamt eine sparsame Flächenbilanz. Belichtung und Belüftung sind optimal; auf eine mechanische Raumbelüftung kann weitestgehend verzichtet werden.
· Raumhöhen: Im Erdgeschoss kann mit einer Geschosshöhe von 5,4 m die Kfz-Werkstatt optimal untergebracht werden, die übrigen Geschosse entsprechen mit 3,70 m den Anforderungen.
· Brandschutz: Die beiden Gebäuderiegel funktionieren unabhängig voneinander. Dadurch ist der Zwischenraum frei von Brandschutz-Anforderungen.
· Zukunftsfähigkeit und Flexibilität: Die integrierten Fachunterrichtsräume (IFUs) werden mit den zugehörigen Fluren in unabhängigen Nutzungseinheiten organisiert und können deshalb für zukünftige neue Anforderungen sehr wirtschaftlich umgenutzt bzw. umgebaut werden.
· Vorteile in der baulichen Abwicklung: Da die Gebäude unabhängig voneinander errichtet werden, sind die Einschränkungen im laufenden Betrieb gering.
In dem im Stadtrat v. 16.05.2018 beschlossenen Vorentwurfskonzept wurde die Wirtschaftlichkeit zweier Varianten untersucht (V1 - Neubau und V2 - Sanierung) und die Variante V1 als die wirtschaftlichere beschlossen. Bei der jetzigen Umplanung des Vorentwurfs bleibt die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit unverändert. Die aktuelle Umplanung ist eine Fortschreibung der Variante V1, sie hat die beschriebenen qualitativen Vorteile und ist auch die wirtschaftlichste Lösung
Das Vorentwurfskonzept ist barrierefrei. Eine Abstimmung mit dem Behindertenberater ist erfolgt.
3.3 Bauablauf
Das Bauvorhaben erstreckt sich
insgesamt über 3 Bauabschnitte:
1. BA: Neubau des 4-geschossigen Riegels südlich des gewerblichen Traktes (Bauteil E)
Umzug aus dem Werkstättentrakt (Drausnickstr.) in den Neubau
Zwischennutzung des Werkstättentraktes (Drausnickstr.) für Berufsschulklassen, Werkstätten (Maler) und/oder die Verwaltung
2. BA: Sanierung des Verwaltungs- und IT-Traktes (Bauteil A – C) + Neubau Mensa, anschließend Bezug und möglicher Nutzungsbeginn der Mensa
Abbruch des gewerblichen Traktes (Bauteil E)
3. BA: Neubau des zweiten 4-geschossigen Riegels an der Stelle des abgebrochenen Bauteils E und der verbindenden Lichtfuge (Atrium)
Abbruch des Werkstättengebäudes
an der Drausnickstraße
Die Maßnahme kann mit diesem Bauablauf ohne Stellung von Interims-Containern zur Auslagerung von Nutzungen durchgeführt werden.
3.4 Zeitplan
Sommer 2019 Entwurfsplanung
Oktober 2019 Zuschussantrag
Sommer 2020 vorbereitende Maßnahmen Versorgung/Erschließung
Mitte 2021 Baubeginn (1. BA)
Ende 2026 Fertigstellung (3.BA)
3.5 Stand Umsetzung
Masterplan CBBE
Gegenüber dem Beschluss des Masterplanes im Stadtrat vom 11.05.2016 (242/138/2016) ergibt sich folgende Anpassung in der Reihenfolge und Umsetzung (Bauphasen) der Maßnahmen am Campus berufliche Bildung:
Baustein des Masterplans CBBE |
(mögliche) Bauphase |
Neubau
Berufsschule und Werkstätten |
2021 bis
2026 |
Neubau
Puffergebäude östlich der FOS Sanierung
FOS/BOS |
frühestens
ab 2027 möglich |
Neubau
Wirtschaftsschule (WS) |
nach
Abbruch der Werkstätten |
Neubau
Appartements für Schülerwohnen an der Schillerstrasse |
frühestens
ab 2027 möglich |
Umsetzung
Campus (zentraler Schulhof) |
frühestens
ab 2029 möglich |
Neubau
Technikerschule mit Tiefgarage und |
frühestens
ab 2029 möglich |
Verwertung
Grundstück im Bereich des jetzigen Lehrerparkplatzes |
frühestens
ab 2029 möglich |
Verwertung
Grundstück Artilleriestrasse (jetzige Wirtschaftsschule) |
frühestens
ab 2029 möglich |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
4.1 Kosten
Im Beschluss des Stadtrates zur Vorplanung DA-Bau 5.4 242/263/2018 vom 16.05.2018 wurden für diese Maßnahme Kosten i.H. von 57.580.000 € inkl. Einrichtung/Ausstattung genannt.
Die Kostenschätzung des überarbeiteten Vorentwurfs setzt sich wie folgt zusammen
Kosten-gruppen |
Kostenschätzung zum Vorentwurf Neubau Werkstätten und Sanierung
gewerblicher Trakt |
|
100 |
Grundstück |
|
200 |
Herrichten und Erschließen |
2.217.000 € |
300 |
Bauwerk – Baukonstruktion |
28.518.300 € |
400 |
Bauwerk – Technische Anlagen |
14.853.100 € |
500 |
Außenanlagen |
1.430.600 € |
600 |
Einrichtung |
949.900 € |
|
Fachräume, IFUS, Werkstätten Amt 40 |
11.598.600 € |
|
Mensa: küchentechnische Anlagen + Küchenausstattung Amt 40 |
650.000 € |
|
Sonstiges, Leit- u. Orientierung |
100.000 € |
700 |
Baunebenkosten |
12.195.900 € |
|
Gesamtkosten mit
Einrichtung Amt 40 |
72.513.400 € |
|
Gesamtkosten ohne Einrichtung
Amt 40 |
59.315.900 € |
Das Ergebnis der Kostenschätzung
kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20%
ermittelt werden.
Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 72.513.400 € wird die Endabrechnungssumme
damit voraussichtlich zwischen 58.010.000 € und 87.016.000 € liegen.
Gegenüber der Kostenschätzung zum Vorentwurf vom 16.05.2018 haben sich folgende Kostenänderungen ergeben.
Entsorgungskosten Abbruch und
Aushub |
500.000
€ |
Flächenmehrbedarf aus dem
Raumprogramm |
6.400.000
€ |
Außenanlagen |
400.000
€ |
bedarfsangepasste
Einrichtung/Ausstattung |
1.700.000
€ |
Planungskosten |
3.500.000
€ |
Konjunkturbedingte
Preissteigerungen |
2.400.000
€ |
Summe |
14.900.000 € |
4.2 Zuschuss
Die Maßnahme soll durch eine FAG-Zuwendung gefördert
werden. Der Antrag hierzu wird im Oktober 2019 bei der Regierung von
Mittelfranken eingereicht. Nachdem es sich aktuell noch um eine Kostenschätzung
handelt, kann die Fördersumme noch nicht abschließend errechnet werden.
Voraussichtlich kann eine Förderung in Höhe von ca. 31.000.000 € einkalkuliert
werden. Dies würde einer Gesamtförderquote von 43 % entsprechen.
4.3 Haushaltsmittelverteilung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
bis 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 ff |
Gesamt |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
HH 2019 |
2.466.000 |
1.500.000 |
5.000.000
|
6.630.000 |
7.412.000 |
22.742.000 |
45.750.000 |
VE |
|
|
1.000.000 |
|
|
||
Einrichtung |
|
|
2.000.000 |
2.000.000 |
7.735.000 |
11.735.000 |
|
Haushalt 2020 |
|
|
|
|
|
|
|
2.443.900 |
1.500.000 |
5.000.000 |
7.000.000 |
8.500.000 |
33.872.000 |
59.315.900 |
|
VE |
|
|
30.000.000 |
5..000.000 |
|
|
|
Einrichtung |
|
|
7.000.000 |
6.198.500 |
13.198.500 |
||
VE |
|
|
|
8.100.000 |
4.600.000 |
|
|
Der Vergabeterminplan wird mit der Entwurfsplanung erstellt. Wesentlich zur Bestimmung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (VEs) ist hierbei der Zeitpunkt der Vergaben. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob der Schwerpunkt der Vergaben in 2020 oder erst Anfang 2021 liegt. Abhängig vom geplanten Zeitraum der Realisierung wird die optimale Verteilung der VEs im Zuge der Entwurfsplanung ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Investitionskosten: |
59.315.900
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
31.000.000
€ |
bei
Sachkonto:231A.402ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
231A.401 i.H.v. 45.750.000 € und auf IPNr.
231A.351 i.H.v. 11.735.000 € bzw.
im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Baukosten IvP-Nr. 231A.401 i.H.v. 13.565.900 €
Einrichtung
IvP-Nr. 231A.351 i.H.v. 1.463.500 €
Anlagen: 01 CBBE Bauteilübersicht Bestand
02 CBBE Masterplan Stand Umsetzung
03 CBBE Vorentwurf
Lageplan
04 CBBE Vorentwurf
Planunterlagen