Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für
das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT AöR“ werden die von der Stadt
Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im
Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:
Dem Wirtschaftsplan 2019 (samt seines
Stellenplans) in der laut den Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung wird
zugestimmt. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung (Anlage 3) wird zur
Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die
Feststellung des Wirtschaftsplanes liegt in der Zuständigkeit des
Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Unternehmenssatzung).
Die
entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 3 der Satzung
den Weisungen der jeweiligen Stadt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des
Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn
aus.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der
Wirtschaftsplan 2019 von KommunalBIT AöR, bestehend aus Plan-GuV 2019 und
Plan-Kapitalflussrechnung (Vermögensplan), ist als Anlage 1 beigefügt. Der
Stellenplan 2019 findet sich in der Anlage 2. Die mittelfristige Finanzplanung
ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Die
Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.
In
den Städten Fürth, Schwabach und im Zweckverband IT Franken werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien
eingebracht.
Der
Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.
Seit 2016 liegt den KommunalBIT-Erlösen ein detailliert
kalkulierter IT-Warenkorb (Bestellkatalog) zugrunde, mit genauen
Einzel-Verrechnungssätzen für jedes Produkt des Bestellkatalogs.
Hinweis:
Der Entwurf des Wirtschaftsplans wurde von KommunalBIT den
Städten am 06.12.2018 vorgelegt mit dem Ziel, eine gemeinsame Beschlussfassung
im Verwaltungsrat am 20.12.2018 zu erwirken.
Aufgrund der festgelegten Sitzungstermine in Erlangen war
eine rechtzeitige Einbringung in HFPA am 28.11.2018 und Stadtrat 06.12.2018
nicht möglich.
Der Beschluss der Verwaltungsratsmitglieder wurde daher mit
folgendem Zusatz gefasst:
„Der von KommunalBIT vorgelegte Wirtschaftsplan 2019 mit Plan-GuV,
Plan-Kapitalflussrechnung und Stellenplan lt. Anlage wird unter dem Vorbehalt
beschlossen, dass alle Gremien der Träger in Ihren Sitzungen keine
anderslautenden Weisungen an Ihre Verwaltungsratsmitglieder erteilen. Die
mittelfristige Finanzplanung lt. Anlage wird zur Kenntnis genommen.“
Anlagen: Anlage 1: Wirtschaftsplan 2019
Anlage
2: Stellenplan 2019
Anlage
3: Mittelfristige Finanzplanung