Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT AöR, Weisungen an die Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung: Wirtschaftsplan
Vorlage
17/031/2019
Aktenzeichen
17
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT AöR“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

     Dem Wirtschaftsplan 2019 (samt seines Stellenplans) in der laut den Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung wird zugestimmt. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Feststellung des Wirtschaftsplanes liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Unternehmenssatzung).

Die entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 3 der Satzung den Weisungen der jeweiligen Stadt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn aus.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Wirtschaftsplan 2019 von KommunalBIT AöR, bestehend aus Plan-GuV 2019 und Plan-Kapitalflussrechnung (Vermögensplan), ist als Anlage 1 beigefügt. Der Stellenplan 2019 findet sich in der Anlage 2. Die mittelfristige Finanzplanung ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Die Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.

In den Städten Fürth, Schwabach und im Zweckverband IT Franken werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien eingebracht.

Der Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.

Seit 2016 liegt den KommunalBIT-Erlösen ein detailliert kalkulierter IT-Warenkorb (Bestellkatalog) zugrunde, mit genauen Einzel-Verrechnungssätzen für jedes Produkt des Bestellkatalogs.

 

Hinweis:

Der Entwurf des Wirtschaftsplans wurde von KommunalBIT den Städten am 06.12.2018 vorgelegt mit dem Ziel, eine gemeinsame Beschlussfassung im Verwaltungsrat am 20.12.2018 zu erwirken.

Aufgrund der festgelegten Sitzungstermine in Erlangen war eine rechtzeitige Einbringung in HFPA am 28.11.2018 und Stadtrat 06.12.2018 nicht möglich.

Der Beschluss der Verwaltungsratsmitglieder wurde daher mit folgendem Zusatz gefasst:

 

„Der von KommunalBIT vorgelegte Wirtschaftsplan 2019 mit Plan-GuV, Plan-Kapitalflussrechnung und Stellenplan lt. Anlage wird unter dem Vorbehalt beschlossen, dass alle Gremien der Träger in Ihren Sitzungen keine anderslautenden Weisungen an Ihre Verwaltungsratsmitglieder erteilen. Die mittelfristige Finanzplanung lt. Anlage wird zur Kenntnis genommen.“

 


Anlagen:      Anlage 1: Wirtschaftsplan 2019

Anlage 2: Stellenplan 2019

Anlage 3: Mittelfristige Finanzplanung