Betreff
Aufwertung Südspitze der Wöhrmühlinsel; Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 089/2018 vom 20.6.2018
Vorlage
31/207/2018
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um das ökologische Potential des Südteils der Wöhrmühlinsel (Flurnummer 1632, Gemarkung Erlangen) zu entwickeln und den bestehenden Pachtvertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 089/2018 vom 20.06.2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Südteil der Wöhrmühlinsel (Flurnummer 1632, Gemarkung Erlangen) ist ein ökologisch sehr wertvolles Gelände. Die im Jahr 2017 durch das Büro ANUVA erstellten Untersuchungen zeigten die hohe ökologische Wertigkeit der Gehölzstrukturen, insbesondere für Vögel und Fledermäuse. Daher wurde empfohlen den Südteil zum Auwald zu entwickeln und die auf 1,767 ha bestehende Wiesennutzung aufzugeben. Die Begrenzung im Süden, Westen und Osten durch die Regnitz und im Norden durch das Privatgelände eines Gewerbebetriebs bietet die seltene Chance einer weitgehend ungestörten natürlichen Lebensraumentwicklung.

Das Konzept des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert hier ebenso strukturverbessernde Maßnahmen wie die Entwicklung eines natürlichen Auwaldes zur ökologischen Verbesserung.

Die ökologische Aufwertung der Wiese kann zudem als ökologische Ausgleichsmaßnahme im städtischen Ökokonto positiv verbucht werden.

Die Wiese ist derzeit an eine nicht in Erlangen ansässige Landwirtin verpachtet. Die früheste mögliche Kündigung kann bei Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 30.09.2019 ausgesprochen werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die Fläche für die beabsichtigte Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Liegenschaftsverwaltung weist darauf hin, dass durch die gewünschten Maßnahmen eine im Vergleich zu anderen städtischen Wiesengrundstücken relativ große Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird und damit nicht mehr als potentielle Nutzfläche für andere Pächter bereitsteht. 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1 Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 089/2018 vom 20.06.2018
Anlage 2 Luftbild zu Flurnr. 1632