Programmanmeldung für das Jahr 2019
Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt 2019 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2018). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Maßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ und „Nördliche Altstadt“ wurden von 2004 bis 2011 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“ gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, „Aktive Zentren“. Im Jahr 2017 erfolgte die Programmaufnahme im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick auf die
Fördersituation im laufenden Programmjahr 2018:
Die Regierung von Mittelfranken
hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2018 zum aktuellen Stand noch
keine Mittel bewilligt. Deswegen werden nachfolgend die bisherigen
Zuwendungsanträge vom Jahr 2018 dargestellt.
Die Zuwendungsanträge 2018 verteilten sich auf die nachfolgenden
Maßnahmen:
Programm „Soziale Stadt“
• Quartiersmanagement Innenstadt - Sachkosten (beantragte Zuschusshöhe Bund/Land: 8 T€)
• Quartiersmanagement Innenstadt - Quartiersbüro (beantragte Zuschusshöhe Bund/Land: 12 T€)
• Quartiersmanagement Innenstadt - Projektleitung (beantragte Zuschusshöhe Bund/Land: 69 T€)
• Öffentlich privater Projektfonds 2018 (beantragte Zuschusshöhe Bund/Land: 18 T€)
• Kommunales Fassadenprogramm der Stadt Erlangen (beantragte Zuschusshöhe Bund/Land: 77 T€)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2019
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2019 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2019 bis 2022 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 34.741 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (13.896 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (20.845 T€).
Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2019 zum Haushalt werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme
eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten
zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein
Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die
Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt
werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2019 Erlangen Innenstadt
Anlage 2: Geltungsbereich Erlangen Innenstadt