Betreff
Haushalt 2019: Antrag zum Arbeitsprogramm 52: Bewässerung Schulsportanlagen
Vorlage
242/298/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag 133/2018 ist hiermit bearbeitet.

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Bewässerung von Schulsportflächen
 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Wasseranschluss des Schulsportplatzes an der Adalbert-Stifter-Schule wurde durch die EStW gesperrt, da dieser aufgrund der erdverlegten Leitungen nicht mehr der aktuellen Trinkwasserverordnung entspricht.
Nach anschließender Untersuchung des GME in Zusammenarbeit mit EB 77 wurde festgestellt, dass die Bewässerungsanlagen von insgesamt sechs Schulsportanlagen nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechen und bei weiterem Bezug von Trinkwasser zur Bewässerung künftig mit Trennstationen ausgerüstet werden müssen. Dies betrifft die Sportplätze der Adalbert-Stifter-Schule, der Pestalozzischule, der Eichendorffschule, der Mönauschule, der Schule Büchenbach-Dorf und der Schule Brucker Lache. Die übrigen Schulsportanlagen sind entweder trinkwassertechnisch in Ordnung oder haben keine derartige Beregnungsanlagen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt: Bei 3 Schulen (Stifterschule, Eichendorffschule und Schule Brucker Lache) sind Brunnen zu Bewässerung möglich. Bei der Pestalozzischule ist eine Trennstation die wirtschaftlichste Lösung. In der Mönauschule und Schule Büchenbach-Dorf scheiden Brunnen aufgrund der Geologie aus. Hier sind ebenso Trennstationen vorgesehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen -auch im Hinblick auf die personellen Kapazitäten im GME- innerhalb von 3 Jahren (2019 – 2021) umgesetzt werden. Nach einer Grobkostenschätzung ergibt sich dafür ein Mittelbedarf von insgesamt ca. 550.000 EUR.


Die Erneuerung der veralteten Beregnungsanlagen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls notwendig, da die Sicherung des Sportrasens nur mit einer automatischen Bewässerungsanlage möglich ist. Durch intelligente Steuerungen ist ein ressourcenschonender Betrieb gewährleistet. Wetterprogosen, Regenmengenmessungen und Temperaturdaten werden stets aktuell in Bewässerungsmenge einbezogen, die Verdunstung wird durch den nächtlichen Betrieb minimiert. Störungen können online gemeldet und so schneller behoben werden.

 

Eine Steuerung der alten Bewässerungsanlagen durch die Hausmeister wäre nur während der Betriebszeiten möglich. Da in dieser Zeit ist jedoch auch die Nutzung der Sportanlagen stattfindet, ist somit die Beregnungszeit eingeschränkt. Zudem kann es während der Ferienzeiten und an den Wochenenden zu Trockenphasen kommen, in denen der Rasen vertrocknet. Die Erneuerung der Beregnungsanlagen für die sechs angesprochenen Schulsportanlagen wäre mit ca. 120.000 EUR zu veranschlagen.

 

Die Erneuerung der Rasenflächen ist jeweils im Anschluss an die Herrichtung der Bewässerungsanlagen vorgesehen. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 3.500 EUR je Platz anzusetzen (Gesamt ca. 21.000 EUR)

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 550.000.-

bei Sachkonto: Budget 242

Sachkosten 

€ 120.000.-

bei Sachkonto:

Sachkosten

Personalkosten (brutto):

   21.000.-

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden