Der Antrag 133/2018 ist hiermit bearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung der Bewässerung
von Schulsportflächen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Wasseranschluss des
Schulsportplatzes an der Adalbert-Stifter-Schule wurde durch die EStW gesperrt,
da dieser aufgrund der erdverlegten Leitungen nicht mehr der aktuellen
Trinkwasserverordnung entspricht.
Nach anschließender Untersuchung des GME in Zusammenarbeit mit EB 77 wurde
festgestellt, dass die Bewässerungsanlagen von insgesamt sechs
Schulsportanlagen nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechen und bei
weiterem Bezug von Trinkwasser zur Bewässerung künftig mit Trennstationen
ausgerüstet werden müssen. Dies betrifft die Sportplätze der
Adalbert-Stifter-Schule, der Pestalozzischule, der Eichendorffschule, der
Mönauschule, der Schule Büchenbach-Dorf und der Schule Brucker Lache. Die
übrigen Schulsportanlagen sind entweder trinkwassertechnisch in Ordnung oder
haben keine derartige Beregnungsanlagen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Es wurden bereits
Voruntersuchungen durchgeführt: Bei 3 Schulen (Stifterschule, Eichendorffschule
und Schule Brucker Lache) sind Brunnen zu Bewässerung möglich. Bei der
Pestalozzischule ist eine Trennstation die wirtschaftlichste Lösung. In der
Mönauschule und Schule Büchenbach-Dorf scheiden Brunnen aufgrund der Geologie
aus. Hier sind ebenso Trennstationen vorgesehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen -auch im Hinblick auf die
personellen Kapazitäten im GME- innerhalb von 3 Jahren (2019 – 2021) umgesetzt
werden. Nach einer Grobkostenschätzung ergibt sich dafür ein Mittelbedarf von
insgesamt ca. 550.000 EUR.
Die Erneuerung der veralteten Beregnungsanlagen ist in diesem Zusammenhang
ebenfalls notwendig, da die Sicherung des Sportrasens nur mit einer
automatischen Bewässerungsanlage möglich ist. Durch intelligente Steuerungen
ist ein ressourcenschonender Betrieb gewährleistet. Wetterprogosen,
Regenmengenmessungen und Temperaturdaten werden stets aktuell in
Bewässerungsmenge einbezogen, die Verdunstung wird durch den nächtlichen
Betrieb minimiert. Störungen können online gemeldet und so schneller behoben
werden.
Eine Steuerung der alten Bewässerungsanlagen durch die Hausmeister wäre
nur während der Betriebszeiten möglich. Da in dieser Zeit ist jedoch auch die
Nutzung der Sportanlagen stattfindet, ist somit die Beregnungszeit
eingeschränkt. Zudem kann es während der Ferienzeiten und an den Wochenenden zu
Trockenphasen kommen, in denen der Rasen vertrocknet. Die Erneuerung der
Beregnungsanlagen für die sechs angesprochenen Schulsportanlagen wäre mit ca.
120.000 EUR zu veranschlagen.
Die Erneuerung der Rasenflächen ist jeweils im Anschluss an die Herrichtung der Bewässerungsanlagen vorgesehen. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 3.500 EUR je Platz anzusetzen (Gesamt ca. 21.000 EUR)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
550.000.- |
bei
Sachkonto: Budget 242 |
Sachkosten |
€
120.000.- |
bei
Sachkonto: |
Sachkosten Personalkosten
(brutto): |
€ 21.000.- |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden