(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2019 des EB 77 lt. Anlage wird – ggf. mit den Änderungen im Rahmen der Haushaltsberatungen - beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug
der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
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Gemeindeordnung Bayern (GO)
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Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
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Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2019 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
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Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2019 im Werkausschuss EB 77 am 13.11.2018
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2019 im Stadtrat am 17.01.2019
Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf den EB 77 sind in den endgültigen Wirtschaftsplan einzuarbeiten.
4. Ressourcen
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2019 des EB 77