Für das Gebiet zwischen Hindenburgstraße, Bismarckstraße, Lorlebergplatz, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße (Anlage 1) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der im Stadtrat am 26.04.2018 vorgestellte Masterplan des Uniklinikums beinhaltet umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich der Innenstadt. Diese geplanten Baumaßnahmen des Uniklinikums sind zum Teil nicht mit dem bestehenden Bauplanungsrecht vereinbar. Wie im UVPA am 25.09.2018 dargelegt und einstimmig beschlossen, besteht hinsichtlich der Umsetzung der Uni-Masterplanung insbesondere in drei Gebieten ein Planungsbedürfnis, unter anderem im Gebiet nordwestlich des Lorlebergplatzes. Die Festsetzungen des bestehenden rechtsverbindlichen Baulinienplans Nr. 58 entsprechen weder dem aktuellen Bestand noch den künftigen Entwicklungszielen des Uniklinikums sowie der Stadt Erlangen.
Mit dem vorliegenden
Aufstellungsbeschluss soll eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung
und Ordnung gewährleistet werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flst.Nrn. 1105, 1105/2, 1106/3, 1106, 1107, 1107/2, 1107/3, 1107/4, 1107/5, 1107/6, 1107/7, 1107/8, 1107/9, 1107/10, 1107/11, 1107/13, 1107/16, 1107/17, 1107/18, 1104/2, 1100, 1100/2, 1100/3, 1100/4, 1100/6, 1100/12, 1100/13, 1101, 1101/6, 1101/7, 1102, 1103, 1103/2, 1103/5,1104, 1104/3, 1104/4, 1104/5, 1104/6 und 1104/9, Gemarkung Erlangen. Er hat eine Größe von 5,25 ha.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan, siehe Anlage 1, dargestellt.
c) Planungsrechtliche Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet weitgehend als Sonderbaufläche Universität dargestellt. Im nördlichen Bereich des Plangebietes (entlang der Hindenburgstraße) ist eine gemischte Baufläche dargestellt; im Bereich Bismarckstr. / Lorlebergplatz ist eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr 475 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der rechtsverbindliche
Baulinienplan Nr. 58 aus dem Jahr 1940 sowie der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 306 B aus dem Jahr 2016 werden durch den Bebauungsplan Nr.
475 überplant.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. folgende Rahmenbedingungen und zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen:
· Denkmalschutz: zahlreiche Einzeldenkmäler sowie das Denkmalensemble "Bismarckstraße/Lorlebergplatz/Östliche Universitätsstraße" und ggf. Bodendenkmal
· Förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz"
· Verkehr: Abwicklung der verkehrlichen Erschließung der Kliniknutzungen (Anlieferverkehr, Mitarbeiter, Patienten) sowie Prüfung der Unterbringung des ruhenden Verkehrs, in Verbindung mit dem in Erarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan
· Sicherung der umweltrelevanten Belange, insbesondere hinsichtlich der schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnen, Patienten) als auch im Hinblick auf den von der Klinik verursachten Verkehrslärm
· Grünordnung: Erhalt und Weiterentwicklung des vorhandenen Baumbestandes und sonstiger vorhandenen Grünstrukturen
e) Städtebauliche Ziele
Der rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 58 ist zum Teil überholt, insbesondere hinsichtlich der Art der Nutzung: Der Baulinienplan legt hier ein reines Wohngebiet fest. Dies entspricht weder den aktuellen Nutzungen noch der Darstellung des FNPs.
Die heute im Plangebiet vorherrschende Nutzung durch das Uniklinikum soll auch in Zukunft bestehen bleiben und weiterentwickelt werden. Bestehende Klinik- und Labor- und Forschungseinrichtungen sollen umstrukturiert und in Neubauten untergebracht werden. Darüber hinaus sollen Einrichtungen für den ruhenden Verkehr geprüft werden.
Entlang der Hindenburgstraße soll die vorhandene Mischnutzung bestehen bleiben. Ebenso soll im Bereich Bismarckstraße / Lorlebergplatz die bestehende Wohnnutzung beibehalten werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 475 - Nordwestlich des Lorlebergplatzes - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 475 - Nordwestlich des Lorlebergplatzes - für das Gebiet zwischen Hindenburgstraße, Bismarckstraße, Lorlebergplatz, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der
Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden derzeit nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich