Betreff
Zuschussbedarf bei der Beauftragung der GGFA AöR zur Beschulung von BIK-Klassen
Vorlage
55/022/2018
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

Zur Sicherung der auskömmlichen Finanzierung und bisherigen Qualitätsstandards der Beschulung von berufsschulpflichtigen Flüchtlingen in Berufsintegrationsklassen (BIK) an der Berufsschule Erlangen durch Lehrkräfte der GGFA AöR leistet die Stadt Erlangen in 2019 einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 31.500,- Euro für das Schuljahr 2018/19 in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Betrag wird von der Verwaltung für den Haushalt 2019 angemeldet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation und Problematik

Die GGFA AöR ist seit 2015 Kooperationspartner der Berufsschule Erlangen in der Beschulung berufsschulpflichtiger Flüchtlinge. Die Aufgaben sind dabei die Bereitstellung von Personal zur Unterrichtung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ), sowie die sozialpädagogische Begleitung mit dem Schwerpunkt der Anbahnung der Vermittlung in Ausbildung oder Anschlussförderungen. In enger Abstimmung mit der Berufsschule werden wesentliche Prozesse der Förderung in einem Team aus Lehrkräften, DaZ-Lehrern und Sozialpädagogen gesteuert und abgewickelt.

Die GGFA verfolgt dabei das Ziel ein Maximum an Förderung zu verwirklichen. Die in Form feststehender Fördersummen von der Reg. v. Mfr. zur Verfügung gestellten Mittel pro Klasse sind zur Aufgabenerfüllung unzulänglich. Bereits in den vorangegangenen Schuljahren führte dies zu einer Unterdeckung der entstandenen Kosten in Höhe von 36.616,- €, die von der GGFA getragen wurde. Ein Defizit in vergleichbarer Höhe zeichnet sich auch im laufenden Schuljahr ab. Die GGFA AöR verwirklicht seit Jahren mit fest angestelltem Personal im Rahmen tariflicher Entgelte hohe qualitative Standards in der Projektarbeit. Insbesondere bei Zielgruppen mit hohem Förderbedarf am Übergang Schule Beruf lässt sich erst mit diesem Ansatz eine Ergebnisqualität realisieren.

Im speziellen Fall der Durchführung der Berufsintegrationsklassen wurde im Einvernehmen mit der Berufsschule der konzeptionelle Ansatz gewählt, dass insbesondere im zweiten Jahr der Beschulung durch intensive Anbindung der Schülerinnen und Schüler an Betriebe über Praktika ein Übertritt in Ausbildung hergestellt wird. Dieser konzeptionelle Ansatz gewährleistet, dass frühzeitig betrieblich relevante Sozialkompetenzen entwickelt werden können, die Betriebe eine Bereitschaft entwickeln Flüchtlinge als Auszubildende aufzunehmen und unnötige Wartezeitphasen in Anschlussmaßnahmen reduziert werden. Diese Herangehensweise kommt auch dem Wunsch vieler junger Flüchtlinge entgegen, möglichst schnell in den Arbeitsmarkt übertreten zu wollen. Der konzeptionelle Ansatz trägt dazu bei, dass Flüchtlinge über berufliche Bildung in auskömmliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gelangen.

Dieses Setting wird nur durch eine Umsetzung zusammen mit der GGFA verwirklicht. Andere Träger leisten diesen Aufwand nicht. Entsprechend negativ fallen Evaluationen vergleichbarer Maßnahmen bei Nachbarstädten, etwa Herzogenaurach, die sich beliebiger Träger bedienen, aus. Die Umsetzung dieses überobligatorischen und deshalb erfolgreichen Ansatzes ist sehr personalintensiv, vor allem im Einsatz des sozialpädagogischen Fachpersonals. Er soll auch in den Folgejahren in der gleichen Intensität und Nachhaltigkeit fortgeführt werden.

Allein mit den von der Reg. v. Mfr. bereitgestellten Mitteln ist der hohe Qualitätsstandard und eine entsprechende Erfolgsquote nicht länger zu halten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Lösungsvorschlag

Für das Schuljahr 2018/19 sind drei Berufsintegrationsvorklassen (BIVK) und zwei BIK geplant. Die Gesamtkosten betragen 55.900,- €. Der Zuschuss der Reg. v. Mfr. beträgt 45.150,- €.  Um auch weiterhin eine hochwertige Durchführung für die Zielgruppe zu gewährleisten benötigt die GGFA ÄöR Mittel im Umfang von 10.800,-€ pro Beauftragung einer BIK, sowie 3.300,- € pro Beauftragung einer BIVK.

Kosten und Födermittelübersicht:

 

BIK

BIK-Vorklasse

Gesamtkosten

55.950€

53.300€

./.Zuschuss Regierung Mittelfranken

45.150€

50.000€

Zuschussbedarf Stadt Erlangen

10.800€

3.300€

 

 

 

Anzahl der Klassen

2

3

Gesamtzuschussbedarf

21.600€

9.900€

Summe

 

31.500€

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: