Den geplanten Maßnahmen für die IT-Grundverkabelung in Schulen für 2018 wird zugestimmt. Die weiteren Schritte zur Ausführung sind zu ergreifen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Grundsatzbeschluss 242/251/2012 wurde vom Stadtrat am 13.12.2012 die notwendige IT-Grundverkabelung in den Schulen beschlossen. Zuletzt wurde im Stadtrat vom 30.3.2017 der Beschluss zu smartERschool gefasst. Dieser enthält für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils 400.000 Euro für die strukturierte Verkabelung. Diese Haushaltsmittel wurden für 2018 bereitgestellt.
Notwendig ist hierfür, wie im Grundsatzbeschluss dargestellt, dass jedes Klassenzimmer, die Fachräume, die Vorbereitungsräume und Lehrerarbeitszimmer mit Datenanschlüssen ausgestattet werden, damit überall die Möglichkeit besteht, auf zentrale Daten der Schule, aber auch auf Internetseiten Zugriff zu erhalten. Dies ist notwendig um den Unterricht nach den Erfordernissen des Lehrplans auszurichten, ggf. kleinräumige WLAN-Netzwerke zu betreiben und so moderne Unterrichtsformen weiterzuentwickeln.
Diese Anforderung wurde auch im Beschluss für 2014 nochmals durch eine Stellungnahme von Dr. Wilhelm – Kommunalbit und im Konzept smartERschool bestätigt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Erlanger Schulen sind bisher nicht oder nur in unzureichender Form mit Datenverkabelungen ausgestattet (lediglich diejenigen Schulen, die bereits im Rahmen des Schulsanierungsprogramms saniert wurden, verfügen über eine flächendeckende Datenverkabelung).
Vorgesehen sind für 2018:
Mönauschule – Verkabelung und Honorar 243.000 €
Loschgeschule 1. BA – Verkabelung und Honorar 115.000 €
Loschgeschule 2. BA Honorar im Vorgriff auf die Arbeiten in 2019 42.000 €
Gesamt für 2018 400.000 €
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Schulen werden mit Kabelnetzen versehen, die jedes Klassenzimmer, die Fachräume, die Vorbereitungsräume und die Lehrerarbeitszimmer erreichen. Es müssen im Regelfall 2 Netze (ein Verwaltungsnetz und die pädagogisches Netz) aufgebaut bzw. erweitert werden. Dazu sind Netzwerkschränke und entsprechende Kabel (z.T. Glasfaserkabel bei großen Strecken) notwendig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ausgehend von der Grundverkabelung, kleinräumige WLAN-Netze zu betreiben. Außerdem hat sich gezeigt, das mit der Datenverkabelung Maßnahmen an den Starkstromnetzen durchgeführt werden müssen. Vorgesehen sind die Maßnahmen ab den Sommerferien.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 400.000 |
bei Sachkonto: Budget 24/BT 521112 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
26.06.2018, gez. i.A. Grasser
Datum, Unterschrift
Anlagen: