Betreff
Bericht Übergangsklassen an den Mittelschulen - Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene; Fraktionsantrag SPD Nr. 061/2018
Vorlage
IV/BB/024/2018
Aktenzeichen
IV/BB
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis individueller Sprachstandsdiagnosen durchschnittlich 2 Wochenstunden (je Schüler*in und Schuljahr) zu veranschlagen, um die Förderung an die individuellen Bedarfe der Schüler*innen anpassen zu können. Dafür würden Sachmittel in Höhe von 56.500 € pro Schuljahr benötigt.

 

3. Die Maßnahme soll nur greifen, wenn sich herausstellen sollte, dass das Staatliche Schulamt über keine Mittel für den Einsatz zusätzlicher Drittkräfte verfügt.

 

4. Der Fraktionsantrag Nr. 061/2018 ist damit bearbeitet.


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Hintergrund:

Seit Sommer 2015 werden geflüchtete Kinder und Jugendliche an den Erlanger Grund- und Mittelschulen in Übergangsklassen beschult. Seit dem Schuljahr 2017/18 bestehen an Grundschulen keine Übergangsklassen mehr, an den drei Mittelschulen werden insgesamt 136 Schüler*innen in Übergangsklassen unterrichtet. Der Besuch der Übergangsklassen ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Im Anschluss sind die Kinder und Jugendlichen in Regelklassen zu integrieren. Im laufenden Schuljahr 2017/2018 wurden an allen drei Mittelschulen 39 Ü-Schüler*innen in Regelklassen integriert. Für das Schuljahr 2018/2019 werden 52 Ü-Schüler*innen in Regelklassen überführt. Die hierdurch entstehende Integrationsleistung wird die Lehrkräfte vor große Herausforderungen stellen.

 

Die SPD-Fraktion beauftragte die Verwaltung (Antrag Nr. 061/2018), in der Sitzung des Bildungsausschusses am 12.07.2018 zu berichten, welche Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene bestehen.

Im Bildungsausschuss am 03.05.2018 berichteten die Schulleitungen der Mittelschulen über bestehende Herausforderungen und Bedarfe im Rahmen der Integration der Schüler*innen aus Übergangsklassen in Regelklassen.

Diese können wie folgt zusammengefasst werden:

§  Die Schüler*innen benötigen zusätzliche Sprachförderung, da sie die Sprache für eine Teilnahme am Regelunterricht noch nicht ausreichend beherrschen.

§  Das System der Optimierten Lernförderung ist an den Mittelschulen gut etabliert. Durch die Integration der Schüler*innen der Übergangsklassen in Regelklassen wird der Bedarf an Stunden der Optimierten Lernförderung steigen. Das Angebot der vhs müsste entsprechend erhöht werden.

§  Die Lehrkräfte benötigen zusätzliches Fachwissen zu Deutsch-als-Zweitsprache-Grundlagen sowie zur Durchführung von sprachsensiblen Unterricht. Hierzu werden entsprechende Fortbildungsangebote benötigt.

§  Die bisher von der Regierung finanzierten Drittkräfte für Übergangsklassen müssten bei steigender Anzahl von zu integrierenden Schüler*innen in Regelklassen auch in diesen eingesetzt werden.

 

 

Ziel der ist es, die drei Erlanger Mittelschulen bei der Integration von Schüler*innen in Regelklassen zu unterstützen, die aus Übergangsklassen überführt werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen eines dienststellenübergreifenden Austauschs am 11.06.2018 zwischen Referat IV, Amt 40, Amt 43, der Stabsabteilung Bildungsbüro, dem Staatlichen Schulamt und den Schulleitungen der drei Erlanger Mittelschulen wurden verschiedene Handlungsmöglichkeiten besprochen.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kunst, Wissenschaft und Kultus stellt seit dem Schuljahr 2015/16 Mittel zur Unterstützung und Ergänzung des schulischen Angebots durch Drittkräfte bereit. Die Mittel sind zur Beschulung von Flüchtlingen mit dem Ziel bestimmt, Schulen in die Lage zu versetzen, bedarfsgerecht v.a. das unterrichtliche Sprachförderangebot zu unterstützen und zu ergänzen. Durch die Integration der Ü-Schüler*innen in Regelklassen besteht der Bedarf, Drittkräfte auch in diesen einzusetzen. Die Möglichkeit des Einsatzes zusätzlicher Drittkräfte an den drei Erlanger Mittelschulen ist nach Angaben des Staatlichen Schulamtes prinzipiell möglich. Nach Angaben des Staatlichen Schulamtes ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine konzeptionelle Planung eines zusätzlichen Einsatzes von Drittkräften in Regelklassen möglich, da die Höhe der Geldmittel, die für nächstes Schuljahr zur Verfügung stehen, erst kurzfristig bei Schulstart bekannt gegeben werden.

 

Sollte sich herausstellen, dass keine zusätzlichen Drittkräfte eingesetzt werden können, kann die Verwaltung folgende Handlungsmöglichkeiten anbieten:

 

§  Die Volkshochschule Erlangen kann, unter Vorbehalt der Kostendeckung, die Durchführung von Sprachstandsdiagnosen an den Schulen ermöglichen, um in einem ersten Schritt die Bedarfe der Schüler*innen zu klären. Gesamtkosten: 1.300 € (25,- € pro Schüler*in).

§  Die Volkshochschule Erlangen unterstützt bereits die meisten der in Frage kommenden Schüler*innen mit der Optimierten Lernförderung, da die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Bundesteilhabemitteln für Leistungen der Lernförderung (Bildung und Teilhabe) erfüllt werden. Die Optimierte Lernförderung kann, unter Vorbehalt der Kostendeckung, zudem pro Schüler*in um bis zu drei Stunden aufgestockt werden. Für 52 Schüler*innen kostet das Angebot bezogen auf 35 Schulwochen und 15,- € pro Unterrichtseinheit (Durchführung durch BA-Studierende, MA-Studierende und Lehramtsstudierende).

-          bei je 3 Wochenstunden 81.900 € pro Schuljahr

-          bei je 2 Wochenstunden 54.600 € pro Schuljahr

-          bei je 1 Wochenstunde 27.300 € pro Schuljahr

Die Kosten für die Organisation der Angebote würde die Volkshochschule selbst tragen.

§  Die Volkshochschule Erlangen kann, unter Vorbehalt der Kostendeckung, Fortbildungen für Lehrkräfte durch vhs-Dozent*innen mit Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch-als-Zweitsprache bzw. Deutsch-als-Fremdsprache anbieten. Die Räumlichkeiten der vhs werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für eine eintägige Fortbildung (8 Unterrichtseinheiten á 45min) für bis zu 20 Lehrkräfte belaufen sich die Kosten auf 600,- €.

§  Das Bildungsbüro kann zur Unterstützung der Entwicklung von Fortbildungsmodulen an den Mittelschulen den Kontakt zu entsprechenden Instituten der FAU vermitteln. Auch dem Wunsch der Initiierung einer Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte kann nachgegangen werden. In Abstimmung mit den Schulleitungen der Mittelschulen kann ein Impulsvortrag organisiert werden. Die entstehenden Kosten werden aus dem Budget des Bildungsbüros beglichen.

Da es sich bei der Integration von Kindern aus Übergangsklassen in Regelklassen um eine Herausforderung handelt, die in den folgenden Jahren noch größer werden wird, sind keine kurzfristigen Lösungen zu suchen, sondern ein abgestimmtes Vorgehen zu erarbeiten, das eine bestmögliche Integration der Kinder gewährleistet und die verschiedenen Förderbedarfe der Kinder aufgreift. Ziel ist es, eine Förderstruktur aufzubauen, die in den Schulalltag integriert ist. Eine Förderung in den Ferien wird aufgrund der fehlenden Teilnahmeverpflichtung als wenig zielführend angesehen. Die enge Abstimmung der städtischen Dienststellen mit dem Staatlichen Schulamt und den Mittelschulen wird fortgeführt.

 

 

 

3.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 56.500

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: