Betreff
Ersatz der bisher von der Linie 201 gefahrenen Fahrten durch Busse der ESTW;
Antrag 074/2018 der FWG
Vorlage
VI/151/2018
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die Stellungnahme der ESTW zum Stadtratsantrag der Freien Wähler, Antrag 074/2018, "Ersatz der bisher von der Linie 201 gefahrenen Fahrten durch Busse der ESTW“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Fraktionsantrag 074/2018 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wird die Leistung der Regionalbuslinie 201 durch den Landkreis Erlangen-Höchstadt neu vergeben. Im Rahmen dieser Vergabe wurde auch der neue Fahrplan festgelegt, welcher von der Regierung von Mittelfranken genehmigt wurde.

 

Dadurch wird die Anbindung von Frauenaurach mit der Linie 201 wegfallen. Dies stellt in den Ortsteilen Frauenaurach, Kriegenbrunn und Neuses eine weitere Verschlechterung dar.

 

Daher stellt die Freie Wählergemeinschaft den Antrag, dass ein Ersatz der bisher von der Linie 201 gefahrenen Fahrten in gleichem Umfang durch Busse der ESTW erfolgen soll.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die ESTW haben sich bereits intensiv mit den anstehenden Änderungen der Buslinien des Landkreises Erlangen-Höchstadt (ERH) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 beschäftigt. Zum genannten Zeitpunkt betrifft dies die Linie 201 im Bereich Frauenaurach sowie die Linie 205 im Bereich Dechsendorf.

 

Zu den genannten Linienänderungen des Landkreises ERH sowie zur geplanten Kompensierung durch die ESTW wurde bereits im UVPA am 15. Mai 2018 im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnis (MzK) umfassend informiert. Die MzK ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um den Wegfall der Linie 201 zu kompensieren werden die ESTW ab Dezember 2018 den Takt der Linie 281 von Montag bis Samstag auf einen 30-Minuten-Takt sowie am Sonntag auf einen 60-Minuten-Takt anpassen. Somit wird zukünftig weiterhin der Nahverkehrsplan der Stadt Erlangen (2016-2021) vollumfänglich erfüllt.

 

Ob darüber hinaus ein Ersatz der Linie 201 zukünftig nötig ist, wurde bereits anhand durchgeführter Fahrgastzählungen geprüft. Im Ergebnis liegt derzeit keine Nachfrage bei den Fahrten der Linie 201 im Bereich Frauenaurach vor. Daher werden die ESTW die Fahrten der Linie 201 zukünftig nicht zusätzlich ersetzen. Der Ausgleich erfolgt durch die genannte Takterhöhung und -vereinheitlichung der Linie 281.

 

 

Darüber hinaus wurde auch die im Stadtratsantrag erwähnte Problematik mit den Schul- und Hortkindern geprüft, die von Neuses nach Frauenaurach in die Schule gehen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Schule liegt aktuell und auch zukünftig kein Bedarf über eine Busverbindung von Neuses nach Frauenaurach bzw. umgekehrt vor. Die Schulkinder werden schon heute mit Kleinbussen befördert, die über die Schule organisiert werden.

 

Für Schulkinder die zwischen Frauenaurach und Herzogenaurach pendeln, bestehen weiterhin Busverbindungen. Im Fahrplan der Linie 201 des Landkreises ERH sind weiterhin folgende Schulfahrten (Montag-Freitag) enthalten, die über Frauenaurach verkehren:

 

Von Erlangen nach Frauenaurach – Herzogenaurach

Abfahrt Brückenstraße:    07:32 Uhr

Abfahrt Brückenstraße:    07:44 Uhr

 

Herzogenaurach – Frauenaurach weiter nach Erlangen

Abfahrt Brückenstraße     13:44 Uhr

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – Fraktionsantrag 074/2018
                        Anlage 2 – MzK 613/189/2018 Anpassungsbedarf mit Anlagen 1-3