Betreff
Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters
hier: Anträge 3.1 - 3.3 Stadtteilbeirat Ost vom 28.02.2018
Befestigung, Sanierung und Beleuchtung der Geh-/Radwege an der Sieglitzhofer Straße
Vorlage
66/255/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der seitens der Verwaltung beabsichtigte Vorgehensweise zur Verbesserung der Rad-und Fußwege an der Sieglitzhofer Straße wird zugestimmt. Die als Einbringung durch den OBM gestellten Anträge Top 3.1 – 3.3 des Stadtteilbeirates Ost vom 28.02.2018 gelten hiermit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom28.02.2018 wurden folgende Anträge mit Einbringung durch den OBM zur Verbesserung der Rad-und Fußwegzustände an der Sieglitzhofer Straße gestellt.

Top 3.1:    geeignete Befestigung des Fuß- und Radweges ab der St 2242 (Sieglitzhofer Stra-              ße) in Richtung Spardorf

Top 3.2:    Sanierung des bestehenden Fuß- und Radweges parallel Sieglitzhofer Straße ent-               lang der Schrebergartensiedlung

Top 3.3     Errichtung einer Wegebeleuchtung mit Zeitschaltung am Fuß- und Radweg parallel              Sieglitzhofer Straße

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Top 3.1:
Die Wegeverbindung von der Sieglitzhofer Straße in Richtung Spardorf ist als öffentlicher Feld-und Waldweg gewidmet und dementsprechend nur mit einem geschotterten Belag versehen. Die Baulast und somit auch der bauliche Unterhalt obliegen dabei den Anliegern. Eine Nutzung für den Fuß- und Radverkehr ist möglich und im städtischen Radwegeplan verzeichnet. Um die Benutzung für den Radverkehr zu verbessern, ist nach gegenwärtigem Zustand eine Instandsetzung der Belagsbeschaffenheit zweckmäßig.

Zu Top 3.2 – 3.3:
Die Straßenbaulast für die St 2242 nordöstlich der Einmündung Rennesstraße obliegt dem Freistaat Bayern, vorgenommen durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Die östlich davon vorhandene Wegeverbindung liegt ausschließlich auf dem Privatgrundstück des Kleingartenvereins Gartenfreunde Sieglitzhof e.V. Der als Andienung für die einzelnen Schrebergärten errichtete und genutzte Weg hat keine öffentliche Widmung und somit keine formelle Zweckbestimmung für den öffentlichen Verkehr. Die Nutzung ist somit nurmehr geduldet.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zu Top 3.1:

Seitens der Verwaltung werden bei Wegen, die sich nicht in städtischer Unterhaltslast befinden, jedoch eine hervorgehobene Bedeutung für den Radverkehr besitzen und im Fahrradstadtplan demzufolge ausgewiesen sind, grundsätzlich nur Materialzuschüsse an die bauunterhaltspflichtigen Anlieger geleistet. Da es sich hierbei überwiegend um anliegende städtische Grundstücke handelt, wird es für eine mittelfristige Wegeverbesserung als zweckdienlich erachtet, die Verbesserungsmaßnahmen von der Stadt nach Abstimmung mit den Baulastträgern vorzunehmen. Aufgrund der Auslastung des städtischen Baubetriebshofes durch umfangreicher Instand- und Unterhaltsmaßnahmen, insbesondere infolge der vorliegenden hohen Zahl an Schadensmeldungen (z.Zt. ca. 600), muss eine externe Vergabe an Dritte angestrebt werden. Es wird versucht, die Maßnahme noch 2018 mit anderen vergleichbaren Maßnahmen dieser Art umzusetzen.

Zu Top 3.2 – 3.3:

Die erbetene Sanierung wie auch die Errichtung einer Wegebeleuchtung setzt hinsichtlich der dazu erforderlichen Nachhaltigkeit den Erwerb der notwendigen Grundstücksflächen wie auch eine Planung voraus. Hierzu ist anzumerken, dass seitens des Freistaates Bayern der Ausbau der St 2242 mit Anschluss der Spardorfer Straße bis Spardorf vorgesehen ist. Hierbei ist auch die Anlage eines Rad- und Gehweges enthalten. Eine Vorplanung liegt bis dato diesbezüglich vor und wird weiterverfolgt. Zeitpläne über die Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht bekannt, insbesondere auch deshalb, da Grunderwerb durchzuführen ist.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 3.000,- €

bei IPNr.: 522.102

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   522.102

                    sind nicht vorhanden bezüglich Top 3.2 – 3.3


Anlagen:        Anträge Top 3.1 – 3.3
                        Auszug Liegenschaftskataster
                        Vorabzug Planung Freistaat Bayern