hier: Anträge 3.1 - 3.3 Stadtteilbeirat Ost vom 28.02.2018
Befestigung, Sanierung und Beleuchtung der Geh-/Radwege an der Sieglitzhofer Straße
Der seitens der Verwaltung beabsichtigte Vorgehensweise zur Verbesserung der Rad-und Fußwege an der Sieglitzhofer Straße wird zugestimmt. Die als Einbringung durch den OBM gestellten Anträge Top 3.1 – 3.3 des Stadtteilbeirates Ost vom 28.02.2018 gelten hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der 1. Sitzung des Stadtteilbeirates Ost vom28.02.2018 wurden folgende Anträge mit Einbringung durch den OBM zur Verbesserung der Rad-und Fußwegzustände an der Sieglitzhofer Straße gestellt.
Top 3.1: geeignete Befestigung des Fuß- und Radweges ab der St 2242 (Sieglitzhofer Stra- ße) in Richtung Spardorf
Top 3.2: Sanierung des bestehenden Fuß- und Radweges parallel Sieglitzhofer Straße ent- lang der Schrebergartensiedlung
Top 3.3 Errichtung einer Wegebeleuchtung mit Zeitschaltung am Fuß- und Radweg parallel Sieglitzhofer Straße
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Top 3.1:
Die Wegeverbindung von der Sieglitzhofer Straße in Richtung Spardorf ist
als öffentlicher Feld-und Waldweg gewidmet und dementsprechend nur mit einem
geschotterten Belag versehen. Die Baulast und somit auch der bauliche Unterhalt
obliegen dabei den Anliegern. Eine Nutzung für den Fuß- und Radverkehr ist
möglich und im städtischen Radwegeplan verzeichnet. Um die Benutzung für den
Radverkehr zu verbessern, ist nach gegenwärtigem Zustand eine Instandsetzung
der Belagsbeschaffenheit zweckmäßig.
Zu Top 3.2 – 3.3:
Die Straßenbaulast für die St 2242 nordöstlich der Einmündung Rennesstraße
obliegt dem Freistaat Bayern, vorgenommen durch das Staatliche Bauamt Nürnberg.
Die östlich davon vorhandene Wegeverbindung liegt ausschließlich auf dem
Privatgrundstück des Kleingartenvereins Gartenfreunde Sieglitzhof e.V. Der als
Andienung für die einzelnen Schrebergärten errichtete und genutzte Weg hat
keine öffentliche Widmung und somit keine formelle Zweckbestimmung für den
öffentlichen Verkehr. Die Nutzung ist somit nurmehr geduldet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zu Top 3.1:
Seitens der Verwaltung werden bei Wegen, die sich nicht in städtischer Unterhaltslast befinden, jedoch eine hervorgehobene Bedeutung für den Radverkehr besitzen und im Fahrradstadtplan demzufolge ausgewiesen sind, grundsätzlich nur Materialzuschüsse an die bauunterhaltspflichtigen Anlieger geleistet. Da es sich hierbei überwiegend um anliegende städtische Grundstücke handelt, wird es für eine mittelfristige Wegeverbesserung als zweckdienlich erachtet, die Verbesserungsmaßnahmen von der Stadt nach Abstimmung mit den Baulastträgern vorzunehmen. Aufgrund der Auslastung des städtischen Baubetriebshofes durch umfangreicher Instand- und Unterhaltsmaßnahmen, insbesondere infolge der vorliegenden hohen Zahl an Schadensmeldungen (z.Zt. ca. 600), muss eine externe Vergabe an Dritte angestrebt werden. Es wird versucht, die Maßnahme noch 2018 mit anderen vergleichbaren Maßnahmen dieser Art umzusetzen.
Zu Top 3.2 – 3.3:
Die erbetene Sanierung wie auch die Errichtung einer Wegebeleuchtung setzt hinsichtlich der dazu erforderlichen Nachhaltigkeit den Erwerb der notwendigen Grundstücksflächen wie auch eine Planung voraus. Hierzu ist anzumerken, dass seitens des Freistaates Bayern der Ausbau der St 2242 mit Anschluss der Spardorfer Straße bis Spardorf vorgesehen ist. Hierbei ist auch die Anlage eines Rad- und Gehweges enthalten. Eine Vorplanung liegt bis dato diesbezüglich vor und wird weiterverfolgt. Zeitpläne über die Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht bekannt, insbesondere auch deshalb, da Grunderwerb durchzuführen ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 3.000,- € |
bei IPNr.: 522.102 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 522.102
sind nicht vorhanden bezüglich Top 3.2 – 3.3
Anlagen: Anträge Top 3.1 – 3.3
Auszug
Liegenschaftskataster
Vorabzug Planung
Freistaat Bayern