DA-Bau-Beschluss Entwufsplanung Straßenbau
Der Bau- und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Umbau der Kreuzung Frauenauracher Straße/ Gundstraße/ Am Hafen gemäß
1 Lageplan M 1:500 Plan-Nr.: 2-1803.1-E
2 Höhenpläne M 1:500/50 Plan-Nr.: 2-1803.3.1-E bis 3.2-E
4 Regelquerschnitte M 1:50 Plan-Nr.: 2-1803.4.1-E bis 4.4-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt. Die Verwaltung wird beauftragt die zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Realisierung in 2019 zu schaffen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Kreuzung Frauenauracher Straße/ Gundstraße/ Am Hafen war in den letzten Jahren häufig Unfallschwerpunkt. Durch den Ausbau des Knotenpunktes und der Installation einer Lichtsignalanlage wird zukünftig für einen verkehrssicheren Zustand gesorgt und der schlechte Straßenzustand beseitigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 27.06.2017 und der Behandlung in der AG Radverkehr am 25.07.2017 wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Weyrauther in Abstimmung mit der Verwaltung für den Umbau der Kreuzung Frauenauracher Straße/ Gundstraße/ Am Hafen die Entwurfsplanung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Der vollsignalisierte Knotenpunkt wird sehbehindertengerecht (taktile Freigabe, Bodenindikato-ren) ausgestattet.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die Straßenbeleuchtung im Ausbaubereich wird komplett erneuert und an die neue Verkehrssi-tuation angepasst. Zum Einsatz kommen energieeffiziente technische LED-Leuchten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu veranlassen und die Baumaßnahme auszuschreiben mit dem Ziel der baulichen Umsetzung in 2019 (Baubeginn im Frühjahr), sofern im Haushalt 2019 entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund erfolgen auch zeitnah entsprechende Abstimmungen mit Dritten (StBA Nbg., ABD Nordbayern, ESTW, etc.).
Der Zuwendungsantrag für diese Maßnahme wurde fristgerecht zum 01.09.2017 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Da aufgrund fehlender Haushaltsmittel die Maßnahme in 2018 nicht realisiert werden konnte, wird der Zuwendungsantrag, in Abstimmung mit dem För-dergeber, der Regierung von Mittelfranken, für eine Umsetzung in 2019 fristgerecht bis August 2018 ergänzt. Mit einer Förderung nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von ca. 55 % der zuwen-dungsfähigen Kosten wird gerechnet. Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 2 Mio. €.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 2.000.000 € |
bei IPNr.: 541.408 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: Jährliche Unterhaltskosten: |
||
Straßenbau |
ca. 13.000 € |
|
Straßenbeleuchtung |
ca. 1.800 € |
|
Korrespondierende Einnahmen: |
||
Zuwendungen nach BayGVFG |
ca. 980.000 € |
bei IPNr.:
541.408 ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind bei IP-Nr. 541.408 im Investitionsprogramm für den HH 2018 derzeit wie folgt vorgesehen:
2018 0 €
2019 50.000 €
2020 750.000 €
2021 100.000 €
Zum HH 2019 werden die erforderlichen HH-Mittel bedarfsgerecht für die Jahre 2019 und 2020 angemeldet.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
25.03.2018, gez. i.A. Grasser
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3.1 bis 3.4: Regelquerschnitte