Betreff
Sachstand und Bekräftigung der bisherigen (abschließenden) Beurteilung - Campus Berufliche Bildung: Alternative Finanzierungskonzepte prüfen
Vorlage
20/028/2018
Aktenzeichen
II/20 und VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Bezugnehmend auf den Beschluss des Stadtrates vom 27.04.2017 „Campus Berufliche Bildung: Alternative Finanzierungskonzepte prüfen“ werden Zusatzinformationen aufgezeigt, die seither von der Verwaltung eingeholt wurden.

 

Um ein besseres Verständnis vom Thema ÖPP/PPP zu erhalten, wurden ergänzend zum Vortrag des Kämmerers der Stadt Nürnberg, Herrn Riedel, zum Thema PPP weitere Fachleute zu Informationsgesprächen eingeladen:

 

1)    Herr Andris, Architekt im Bayerischen Staatsministerium des Inneren im Bereich PPP

2)    Herr Spörr, Landesverband bayerischer Bauinnungen und

Herr Mevenkamp, Kreishandwerkerschaft Erlangen

 

Eine Empfehlung für oder gegen ein Bauvorhaben als PPP durchzuführen wird auch seitens dieser Fachleute nicht ausgesprochen. Es wurden nur die bereits bekannten Vor- und Nachteile, siehe auch in der Beschlussvorlage zum 27.04.2017, geschildert.

 

Hier nochmals eine kurze Zusammenfassung:

 

Für ein Projekt in Zusammenarbeit mit einem privaten Partner würde sprechen:

·         Wenn die fachliche Kompetenz in der Kommune nicht vorhanden wäre

·         Wenn die Kapazität in der Kommune nicht vorhanden wäre

·         Kapazitäten in der Verwaltung könnten anders genutzt werden

·         Die Notwendigkeit in der Haushaltsplanung konstante, planbare Zahlungsraten verarbeiten zu müssen

·         Hinweis:

Neubauprojekte sind aufgrund ihrer besseren Planbarkeit grundsätzlich als PPP-Projekt geeignet.

 

Gegen ein Projekt in Zusammenarbeit mit einem privaten Partner sprechen:

·         Hohe Beratungskosten

·         Langer Planungsaufwand, da alle Details im Vorfeld genau geplant sein müssen

·         Bei Änderungsbedarf (z.B. Änderungswünsche oder gesetzliche Änderungen im Schulbereich) sind teure Nachverhandlungen notwendig

·         Aufstockung der Personalressourcen für die Planungs- sowie für die Controllingphase

·         Insolvenzgefahr beim privaten Partner

·         Zusätzliche Steuerbelastung, da jeglicher Unterhaltsaufwand für die Gebäude inkl. Umsatzsteuer zu bezahlen ist (im Gegensatz zu den Kosten für eigenes Personal)

·         Hinweis:
Sanierungs- bzw. Renovierungsprojekte sind aufgrund ihrer Risiken schwer planbar mit der Folge übermäßig hoher PPP-Raten; sie sind daher als PPP-Projekte nicht geeignet.

 

In erster Linie ist ein PPP-Projekt eine andere Art der Beschaffung und Erstellung eines größeren Bauvorhabens. Das hinter einem PPP-Modell stehende Finanzierungskonzept sollte daher nicht im Vordergrund stehen, da es sich hierbei um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt und somit auch genehmigungspflichtig ist. Die Vermögensgegenstände aus dem PPP-Projekt (Inhabermodell) bewirken eine Erhöhung der Aktivseite der Bilanz – im Gegenzug dazu werden die vertraglich vereinbarten PPP-Raten separat als Verbindlichkeit ausgewiesen, sie dürfen somit nicht nur als laufender Verwaltungsaufwand verbucht werden. Als laufender Verwaltungsaufwand sind hier das Betreiberentgelt, die Zinsen und die Abschreibungen zu nennen.
Der niedrigere Zinssatz für Kommunalkredite, den eine Kommune normalerweise erhalten würde, kann nicht in Anspruch genommen werden. Diese höheren Zinskosten werden vom PPP-Partner in die von der Kommune zu zahlenden Raten mit einkalkuliert.

Eine echte Vergleichbarkeit hätte man nur bei einer gleichzeitigen Ausschreibung eines konventionell erstellten Projektes und eines PPP-Projektes. Somit kann eine evtl. Einsparung grundsätzlich erst nach Ablauf eines solchen Projektes errechnet werden.

 

Um eine aussagekräftige Entscheidung für ein Pro oder Contra PPP zu treffen, bedarf es im Vorfeld einer kompetenten (und kostenintensiven) Beratung durch neutrale Fachleute.

Für eine Stadt in der Größenordnung von Erlangen sind die im Vorfeld anfallenden Planungskosten im Verhältnis zum Gesamtprojekt sehr hoch, da das städtische Investitionsprogramm nur wenige Neubauprojekte enthält, die überhaupt für eine Abwägung im Hinblick auf deren PPP-Fähigkeit in Frage kommen könnten. Derzeit handelt es sich sogar um nur ein Projekt und es sind keine Folgeprojekte in Sichtweite.

 

Wenn es sich auch um den Bereich Tiefbau handelt, sei noch ergänzend auf eine Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes hingewiesen, die uns von Herrn Mevenkamp freundlicherweise zugeleitet wurde:
„In einem vor kurzem veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hatte dieser festgestellt, dass öffentliche-private Partnerschaften nicht als „wirtschaftlich tragfähige Option zur Verwirklichung öffentlicher Infrastrukturvorhaben angesehen werden“ können.“

Alle bisher gesammelten Informationen zu diesem Thema geben keine zusätzlichen Erkenntnisse, die nicht schon im Stadtratsbeschluss vom 27.04.2017 dargestellt sind. Daher wird das Modell für PPP/ÖPP von der Verwaltung nicht mehr weiterverfolgt.

 


Anlagen: