Betreff
Bedarf an Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge/ Familiennachzug
Vorlage
50/112/2018
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Erlangen kommen, wird anerkannt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt Möglichkeiten zur Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für diesen Personenkreis zu ermitteln,  die Umsetzbarkeit zu prüfen und Haushaltsmittel bzw. sonstige Ressourcen zur Umsetzung anzumelden.

3. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Ämtern 24, 61, 63, 50 und der GEWOBAU ist einzurichten. Vorbereitende Arbeiten wurden bereits geleistet.


Die Stadt Erlangen hat derzeit ca. 200 Verfügungswohnungen angemietet; in diesen Wohnungen leben ungefähr 300 Bewohner/innen, die von der Obdachlosenbehörde eingewiesen wurden. Da es aufgrund der allgemeinen Lage am Wohnungsmarkt sehr schwer ist, Menschen aus Verfügungswohnungen mit regulärem Wohnraum zu versorgen, sind die Wohnungen voll belegt. Die erforderliche und gewünschte Fluktuation findet kaum statt.

Im Kalenderjahr 2018 hat sich die Situation in der Obdachlosenverwaltung nochmals verschärft: zahlreiche Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Erlangen kommen, haben keine Unterkunft und melden sich obdachlos.

Die Integrationsberatung des ASB und der AWO  sowie die Ausländerbehörde gehen davon aus, dass im Kalenderjahr 2018 voraussichtlich bis zu 200 Personen (häufig große Familien) im Rahmen des Familiennachzugs nach Erlangen kommen werden und mit Wohnraum versorgt werden müssen. 52 dieser angekündigten Personen sind seit Jahresanfang bereits in Erlangen und wurden untergebracht, fast 150 müssen voraussichtlich in diesem Jahr noch untergebracht werden.

Da die anerkannten Flüchtlinge, die den Familiennachzug auf den Weg bringen, in Erlangen meist in kleinen Wohnungen oder Wohngemeinschaften wohnen und da bezahlbarer Wohnraum von Privatvermietern nur in sehr begrenztem Maße angeboten wird, melden sich diese Personen obdachlos und sind von der Obdachlosenverwaltung unterzubringen.

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der geschilderten Situation entsteht eine neue Gruppe „obdachloser Menschen“, die von der Obdachlosenverwaltung mit Wohnraum (Verfügungswohnungen) versorgt werden muss.

Aus diesem Grunde müssen schnellstmöglich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es wird sobald als möglich eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Sozialamt, dem Gebäudemanagement, dem Stadtplanungsamt und dem Bauaufsichtsamt die Bedarfe festlegen, die möglichen Optionen erarbeiten, bewerten und priorisieren. Die Arbeitsgruppe soll durch die GEWOBAU ergänzt werden, mit dem Ziel die Kompetenzen und Ressourcen als städtische Wohnungsgesellschaft zu nutzen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Folgende potentiellen Maßnahmen sind zu prüfen:

 

·         Aufstockung der Container in der „Hartmannstraße 104“

·         Umwidmung von Gemeinschaftsunterkünften in Wohnraum

·         Anmietungen von Wohnungen privater Vermieter, der GEWOBAU, anderer Wohnungsbaugesellschaften und sonstiger gewerblicher Vermieter

·         Umnutzung von Wohnungen im Eigentum der Stadt (z.B.Appartements Schillerstr. 52b)

·         Umbau/Ausbau/ Änderung der Nutzung von im Eigentum der Stadt stehenden Immobilien (z.B. „Fischhäusla“)

·         Aufstellung von mobilen Wohneinheiten auf geeigneten Grundstücken

 

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum kann auch auf kurzfristige Maßnahmen wie der Aufstellung von mobilen Wohneinheiten nicht verzichtet werden. Mittelfristig muss diesem Personenkreis Wohnraum außerhalb von diesen Wohneinheiten angeboten werden. 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind für Planungs- und Baumaßnahmen nicht vorhanden


Anlagen: