Die Vertretung der Stadt Erlangen wird ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Erlangen mbH folgenden Beschluss zu fassen:
§ 19 des Gesellschaftsvertrags wird gemäß Anlage, dort „neue Fassung“ (rechte Spalte) geändert.
Sachbericht:
Das Rechtsamt der Stadt Erlangen empfiehlt aus formalen Gründen die in der Anlage vorgeschlagene, klarstellende Änderung des Gesellschaftsvertrags der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der GEWOBAU Erlangen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mbH