Betreff
Neubau Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ) Hartmannstraße, Erlangen; Vorplanung nach DABau 5.4 Vorentwurf; Beantwortung Fraktionsantrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.02.2018
Vorlage
242/259/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

     - Der vorliegenden Vorentwurfsplanung für den Neubau des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum in der Hartmannstraße wird zugestimmt. Sie soll der weiteren Entwurfsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen

- Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 18,6 Mio € ist in die Haushaltsberatung zum Haushalt 2019 einzubringen. Auf Grundlage des Vorentwurfs soll mit den Zuschussgebern die Höhe des zu erwartenden Zuschusses weiter besprochen werden.

- Der Fraktionsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Deckung des Bedarfs an Sportflächen für Erlanger Schulen (Vierfach-Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten für das Ohm-Gymnasium und jeweils eine Übungseinheit für das MTG und die Werner-von-Siemens-Realschule), Verbesserung des Bedarfs an gedeckter Sportfläche für die Erlanger Sportvereine und die Stabilisierung und die Aufwertung des benachteiligten Stadtteils Erlangen Süd-Ost in der Hartmannstraße durch den Bau eines Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrums, mit ca. 1.000 Zuschauerplätzen, um u.a. kulturelle, bürgernahe Veranstaltungen abzuhalten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer 4-fach Sporthalle und den dafür notwendigen Räumlichkeiten, ca. 1.000 Zuschauerplätzen, Räume für den Gemeinbedarf (Mehrzweck-, Gymnastik- und Bewegungsräume gemäß beschlossenem Raumprogramm mit Beschluss (Vorlage 52/140/2017) vom 31.05.2017) und Stellplätzen auf dem Grundstück des Festplatzes an der Hartmannstraße in Erlangen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausgangslage

Am 27.10.2016 wurde durch den Stadtrat beschlossen (Vorlage 242/096/2015/1), die ursprünglich geplante Vierfachhalle mit den Möglichkeiten für das Abhalten von Handball-Bundesligaspielen mit 3.250 Zuschauerplätzen nicht mehr weiterzuverfolgen. Weiter wurde festgelegt, die Variante B2 (Drei- bis Vierfach-Schulsporthalle mit ca. 1.000 Zuschauerplätzen und Gemeinbedarfsräumen) zu planen. Am 31.05.2017 wurde dies mit dem Bedarfsbeschluss einer Vierfachhalle (Vorlage 52/140/2017) konkretisiert.

 

Aufgrund des besonderen Entwicklungsbedarfs des Stadtteils Erlangen Südost (§ 171e BauGB) soll zur Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets ein Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ) als Neubau erstellt werden, der ergänzend notwendige Schulsportflächen beinhaltet. Die 4-fach-Sporthalle wird für zwei Sporthallenteile für das Ohmgymnasium und jeweils einer Einheit für das MTG und die Werner-von-Siemens-Realschule zur Verfügung gestellt.

 

Schulsport

Aus dem vorliegendem Summenraumprogramm für die gedeckten Schulsportanlagen, der Bestand und Bedarfe an Schulsporthallen ausweist, lässt sich ein Bedarf an Schulsporthallen von insgesamt 5 Übungseinheiten (ÜE) für den Schulsport der staatlichen und städtischen Schulen über das gesamte Stadtgebiet ablesen (40/179/2013). Durch den geplanten Hallenneubau kann zukünftig der Bedarf an Sportflächen für die o.g. Schulen gedeckt werden. Die städtische Gesamtsituation an schulischen Sportflächen wird damit insgesamt erheblich verbessert.

 

Gemeinbedarfsflächen

Neben dem Schulsport stellt die Stadt Erlangen im BBGZ Flächenangebote zur Verfügung, die der Gesundheitsförderung, dem Breitensport, der Begegnung und Bildung dienen. Das Nutzungskonzept ist offen, niederschwellig und nichtkommerziell, die Flächen sind allgemein zugänglich, offen für Veranstaltungen aller Art, insbesondere:

 

·         Bürgerversammlungen

·         Bürgerinformationsveranstaltungen aller Art

·         Empfänge, Vermietungen an Bürgerveranstaltungen

·         Konferenzen

·         Ausstellungen

·         Veranstaltungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

·         VHS-Kurse

·         Nutzung der Bewegungs- und Gymnastikräume durch den im 2.BA vorgesehenen Familienstützpunkt

Vereinssportnutzung

Der Bedarf an gedeckten Sportstätten für den Vereinssport wurde bereits in der Integrierten Sportentwicklungsplanung im Jahr 2006 durch das Institut für Sportwissenschaften und Sport festgestellt. So ist u.a. in der Zusammenfassung der Ergebnisse folgender Hinweis festgehalten; „Bei der Berechnung des Bedarfs an Sporthallenfläche wurde für Erlangen ein deutliches Defizit ermittelt.“ Weiterhin wurde auf Antrag des Sportbeirates in der Sportausschusssitzung vom 17.07.2012 aufgelegt (52/149/2012), welchen zusätzlichen Bedarf die Sportvereine für ihre Sportangebote haben. Dabei wurde eine Abfrage vorgelegt, die nicht mit einem in der Sportentwicklungsplanung vorgesehenen Ansatz einer richtwertbezogenen, sportverhaltensorientierten oder kooperativen Bedarfsbestimmung gleichzusetzen ist. Die Ergebnisse der Abfrage sind nach Hallengröße, Belegungszeiten, voraussichtlicher Teilnehmerzahl und Standorten aufgelistet. Daraus ergibt sich ein Bedürfnis von mind. 135 Stunden pro Woche. Die Abfrage wurde im März 2017 wiederholt. Daraus ist ersichtlich, dass sich der Bedarf an zusätzlichen Hallenzeiten für Sportvereine erneut erhöht hat. Das Ergebnis zeigt eine Anzahl von 198,25 Stunden pro Woche, für die die Sportvereine gerne Hallenzeiten buchen würden, sofern ausreichend Sporthallen zur Verfügung stehen würden. Durch den Neubau dieser Sporthalle können 4 Sporthalleneinheiten für den Trainingsbetrieb im Abendbereich und den Wettkampfbetrieb an den Wochenenden zur Verfügung gestellt werden.

 

Planung

Gegenüber dem Ergebnis des Wettbewerbs aus dem Jahre 2014 ist nur noch die Stadt Erlangen Betreiber der Vierfach-Schulsporthalle. Das Kletterzentrum des Deutschen Alpenvereins und das Familienzentrum werden aktuell durch eine Masterplanung überarbeitet, um die Umsetzung der Wettbewerbsidee eines BBGZ zu realisieren. Diese beiden Bausteine werden östlich der Sporthalle geplant.

 

Trotz der vorab erwähnten Veränderungen im Entwurf ist das äußere Erscheinungsbild gegenüber der Wettbewerbsplanung in Form, Material und Proportion annähernd identisch geblieben.

 

Die vorliegende Planung des Vorentwurfs der Sporthalle sieht einen erdgeschossigen Haupteingang zu den Sport- und Umkleideflächen und zum zweigeschossigen Bewegungsraum (geeignet für „bewegtes Turnen“ = Würzburger Modell) vor. Im Eingangsbereich befindet sich eine Treppenanlage und ein behindertengerechter Aufzug, welche ins Obergeschoss in ein großzügiges Foyer führen. Von dort werden die Zuschauerplätze und die Gymnastik-, Konditions- und Mehrzweckräume erschlossen. Die Ost,- Nord- und Westtribünen werden als Teleskoptribünen ausgeführt. Im Süden befinden sich im Oberrang feste Sitzplätze (insgesamt 1.000 Zuschauerplätze). Insgesamt zehn barrierefreie Zuschauerplätze sind im Oberrang und auf Hallenebene vorgesehen. Die Räume für den Gemeinbedarf (BBGZ) haben eigene Umkleide- und Sanitärräume.

Der Freibereich ist geprägt durch die im Norden der Sporthalle angesiedelten PKW-Stellplatzflächen, dessen Fahrflächen asphaltiert und die Stellflächen mit Rasengittersteinen belegt sind. Der östliche Bereich bleibt wie bisher für den Festplatz geschottert, um auch zukünftig Nutzungen wie z.B. Zirkusevents zu ermöglichen. Der direkte Vorplatz der Sporthalle soll als Multifunktionsfläche mit hoher Aufenthaltsqualität mit Bäumen und Flächen für Bewegung gegliedert werden.

 

Die vorliegende Planung wurde mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erlangen abgestimmt. In der weiteren Planungstiefe werden die Belange konkretisiert.

 

Mit Inbetriebnahme des BBGZ sollte für das operative Geschäft der Parkraumbewirtschaftung (der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle) eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung, Eigentümern der Parkflächen sowie der Veranstaltung, eingerichtet werden. Diese hat nun aber bereits das erste Mal getagt.

 

 

Weitere Bauabschnitte

Der Ideenteil aus dem Wettbewerb, welcher als zweiter Bauabschnitt (2. BA) behandelt wird, beinhaltet ein Kletterzentrum des Deutschen Alpenverein (DAV) sowie ein Familienzentrum der Stadt Erlangen, dessen Bedarf am 20.05.2015 im Stadtrat beschlossen (Vorlage 511/019/2015) und am 07.12.2017 (Vorlage 511/053/2017) erweitert wurde. Das Familienzentrum sichert im betroffenen Umfeld den Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsbedarf für Familien mit Kindern ab Geburt bis zum Übergang Ausbildung/Berufsleben. Für die Erstellung einer Vorentwurfsplanung für das Familienzentrum sind im Jahr 2018 Haushaltsmittel bereitgestellt worden.

Der DAV ist mit seinen Planungen soweit, dass ein Baubeginn im November 2018 anvisiert wird.

Durch die Separierung des Grundstücks für den DAV ist eine gesicherte Erschließung zu gewährleisten. Diese wird durch den Bau einer öffentlich gewidmeten Erschließungsstraße bewerkstelligt, welche ebenso das im östlichen Grundstücksteil befindliche Familienzentrum zugänglich macht. Diese Arbeiten sollen im Juli 2018 beginnen und im Frühjahr 2019 beendet sein (Beschluss Vorentwurf  613/163/2018).

 

Möglicher Zeitplan für die weiteren Planungsschritte des BBGZ

Mai 2018

Planervergabe für die weiteren Planungsschritte

Juni – Sep 2018

Entwurfsplanung

Okt 2018

Abgabe Zuschussantrag FAG und Soziale Stadt, Abgabe Bauantrag

Sommer 2019

Baubeginn

2021

Fertigstellung

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kostenschätzung

Nach der vorliegenden Kostenschätzung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 18,6 Mio € (brutto inkl. Einrichtungskosten, Vorsteuerabzug nicht berücksichtigt).

Diese Kosten entsprechen den veranschlagten Gesamtkosten, welche im Stadtrat am 31.05.2017 (Vorlage 52/140/2017) kommuniziert wurden (12,6 bis 18,9 Mio €), mit folgenden Veränderungen:

·         Die Flächen wurden gegenüber den Ansätzen der Grobplanung entwurfsbedingt um ca. 600 m² BGF  erhöht (u.a. Flurflächen, Zuschauerumgang, Foyerflächen, Anpassung der Technikflächen, Grundrissanpassung durch Neuordnung der übereinanderliegenden Räume des BBGZ)

·         Die Vorplanung ergab Kostenpräzisierungen, die sich u.a. konjunkturbedingt im Bereich von +10% bewegen

 

Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 18,6 Mio € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 15 Mio € und 22,4 Mio € liegen.

 

Vorsteuerabzug

Die neue Sporthalle ist dem Unternehmensbereich der Stadt Erlangen zugeordnet. Die Stadt als Bauherr ist daher berechtigt, den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen wahrzunehmen, soweit die Halle unternehmerisch, also für steuerpflichtige Vermietung, verwendet wird. Eine Verwendung der Halle für hoheitliche Zwecke, also für Schulsport, ggf. auch im Rahmen der Amtshilfe, schließt den Vorsteuerabzug aus. Nach der vorliegenden Prognose der Nutzungsbelegung liegt der Anteil der unternehmerische Nutzung der Sporthalle bei 61%, 39% entfallen auf Schul- und andere nicht steuerbare Nutzungen. D. h., dass bei der Schulsporthalle die Vorsteuer in Höhe von 19% mit einer Quote von 61% abzugsfähig ist. Für eine konkrete Aussage finden aktuell Abstimmungen in der Verwaltung statt, um die Flächenanteile der Schulsporthalle zu den Gesamtflächen zu ermitteln. Nach Klärung wird der ermittelte Betrag von der og. Kostenschätzungssumme in Abzug gebracht, über das Ergebnis wird im Rahmen des Beschlusses nach DA Bau – Entwurf berichtet.

 

Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:

     

 

 

 

Förderung - Sachstand

FAG

Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig (Schulsportflächen; Förderbetrag ca. 3,9 Mio €, für 4 Übungseinheiten).

Eine Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken ist erfolgt. Ergebnis: Die Planung erfüllt alle Anforderungen und wurde insgesamt gelobt.

 

Förderung Städtebauprogramm „aktive Zentren“

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den förderfähigen Kosten, bei welchen im Allgemeinen nur die Gemeinbedarfsflächen berücksichtigt werden. Die Abstimmung bezüglich der Gemeinbedarfsflächen mit dem Fördergeber erfolgte zuletzt im Juli 2016. Die förderfähigen Kosten sind derzeit noch nicht gänzlich bekannt. Von den förderfähigen Kosten werden bis zu 60% bezuschusst. In etwa ist mit einem Förderbetrag in Höhe von ca. 3,0 Mio € bis ca. 3,4 Mio € zu rechnen – eine Konkretisierung findet in weiteren Verhandlungen statt. Städtebauförderungsmittel werden nur subsidiär eingesetzt, d.h. die anderen relevanten Förderungsmöglichkeiten sind vorrangig von der Kommune zu nutzen (Vermeidung von Doppelförderungen).  Im September 2017 wurde von Seiten der Regierung bestätigt, dass auch für die Neuplanung die identische Fördersystematik verwendet wird.

 

Förderung KfW

Die Planung erreicht das Ziel eines KfW-Effizienzhauses 55, und kann damit über das KfW-Förderprogramm 218 gefördert werden. Neben zinsverbilligten Krediten beinhaltet das Förderprogramm auch einen Tilgungszuschuss in Höhe bis 250.000 €

 

 

 

Finanzierungsübersicht

 

Kosten

Art des „Zuschusses“

Bemerkung

18,6 Mio €

 

Gesamt-Baukosten gem. Kostenschätzung

-3,9 Mio €

FAG

FAG-Mittel für die Schulsportflächen der 4-fach-Halle

-0,25 Mio €

KfW

als Tilgungszuschuss

-3,0 Mio €

Städtebauförderung

detaillierte Abklärung erfolgt noch

 -7,15 Mio €

 

Zuschusshöhe

11,45 Mio €

 

Eigenmittel der Stadt Erlangen

 

Investitionskosten:

18.600.000 €

bei IPNr.: 424F.400

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Ausstattung Amt 52

HH-Mittel werden noch angemeldet

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind z.T vorhanden auf IvP-Nr. 424F.400

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    Differenzbetrag ist nicht vorhanden

 

 

Beantwortung Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen:

 

-          Weitgehende Belassung des Untergrundes des jetzigen Festplatzes und nicht weiter als vorhanden befestigen oder versiegeln, so dass jederzeit dort wieder ein großes Zelt aufgebaut werden kann

Antwort: Die Planung sieht das Aufstellen eines Zirkuszeltes mit 2 Masten (Durchmesser ca. 40 m) vor. Eine entsprechende Abstimmung ist mit dem Liegenschaftsamt erfolgt. Der Untergrund bleibt weitgehend belassen.


-          Während der Bauzeit und für die Ertüchtigung von Schotterflächen keinen Kalkschotter verwenden, sondern Sandmagerrasen-verträgliches Material

Antwort: Es wird kein Kalkschotter verwendet. Dies wird in den Ausschreibungen berücksichtigt.

 

-          Vorhandene Bäume erhalten und während der Bauzeit nachhaltig schützen, alle nicht zu vermeidenden Fällungen zu 100% gebietsnah nachpflanzen

Antwort: Dies wird in den Planungen berücksichtigt. Baumnachpflanzungen werden nicht in der unmittelbaren Nähe des Naturschutzgebietes erfolgen (Bäume haben für einige bodenbrütende Vogelarten (hier: Heidelerche) eine vergrämende Wirkung (Beutegreifer können sich darin verstecken)) - die Zielarten des Naturschutzgebietes sind auf offene Strukturen angewiesen.

-          Begrünung aller Dächer

Antwort: In den aktuellen Kosten ist eine komplette Begrünung des zweigeschossigen Bereichs mit ca. 3.000 m² berücksichtigt (Gründach als Sandmagerrasenvegetation und nicht mit Kalkschutt-Sukkulenten-Vegetation). Das weitgespannte Hallendach über den Sportflächen mit ca. 2.000 m² zu begrünen ist statisch äußerst aufwändig. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich über den Sportflächen statisch nicht weiter zu belasten, um eine wirtschaftliche Lösung zu erlangen.


-          Ökologische Fassadengestaltung durch Begrünung und/oder Photovoltaikelemente

Antwort: Durch die grenznahe Bebauung im Süden und den dort befindlichen Bäumen sowie dem vorgesehenen Dachüberstand ist eine Gestaltung mittels Photovoltaikelementen nicht realisierbar. Die Ostseite ist der Anbaubereich für den 2.BA (Ideenteil), die Nordseite dient der Belichtung der Halle. Zur Kompensation sind 230 m² Photovoltaikelemente auf dem Flachdach realisiert. Auch eine Fassadenbegrünung ist wegen der entwurfsbedingten großzügigen Verglasung und der großen für die Verschattung vorgesehenen Dachüberstände nicht sinnvoll.

 

-          Den Zugang zum Naturschutzgebiet zu erschweren

Antwort: Der jetzige Strauch- und Buschbestand sollte dieser Anforderung genügen und kann auch ergänzt werden.

-          Grünflächen als ökologische Insektenwiesen ausführen, die Versiegelung und Pflasterung von Zuwegen auf das Notwendigste beschränken

Antwort: Durch die weiterhin bestehende Nutzung als Festplatz und den nachzuweisenden Stellplätzen werden keine größeren und zusammenhängende Grünflächen bestehen bleiben. Am Übergang zum Naturschutzgebiet werden großzügige Abstände eingehalten, auch um die vorhandenen Büsche und Sträucher zu erhalten. Diese Flächen werden dahingehend untersucht. Die neu geschaffenen ca. 130 Stellplätze werden so ausgeführt, dass die Fahrspuren asphaltiert und die Parkflächen mit Rasengittersteinen belegt werden.

 

-          Erstellung eines Verkehrskonzept, insbesondere
> Gute ÖPNV-Anbindung
> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle
> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten
> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen

 

Antwort:
> Gute ÖPNV-Anbindung:
Die Hartmannstraße bzw. die nahe des BBGZ gelegene Haltestelle Röthelheimbad Ost wird aktuell von zwei Buslinien bedient.

Es handelt sich dabei um eine Erlanger Stadtbuslinie (Linie 293) sowie um eine Linie zum Endhalt der Nürnberger Straßenbahn Am Wegfeld (Linie 20).

Beide Linien verkehren unter der Woche (Mo-Fr) zu den Hauptverkehrszeiten in beiden Fahrtrichtungen in einem 20-Minuten-Takt.

Samstags verkehrt die stadtgrenzübergreifende Linie tagsüber in einem 40-Minuten-Takt.

Die Stadtbuslinie gewährleistet am Wochenende von 07:00 bis 01:00 Uhr eine Anbindung des BBGZ beispielsweise an die Erlanger Innenstadt im 30- bzw. 60-Minuten-Takt.

Eine gute ÖPNV-Anbindung des BBGZ ist somit bereits gegeben, darüber hinaus kann ein Shuttle-Bus-Verkehr individuell für Großveranstaltungen jederzeit eingerichtet werden.


> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle:

Mit Inbetriebnahme des BBGZ sollte für das operative Geschäft der Parkraumbewirtschaftung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung, Eigentümern der Parkflächen sowie der Veranstaltung, eingerichtet werden. Diese hat nun aber bereits das erste Mal getagt.

 

> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten:

Unabhängig von den Planungen zum BBGZ soll die Ausweitung der umliegenden Bewohnerparkgebiete zeitnah überprüft werden.

Dabei wird jedoch auf den normalerweise vorherrschenden Parkdruck abgestellt, sporadisch stattfindende Großveranstaltungen können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Schließlich ist die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes laut StVO „nur dort zulässig, wo […] die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“

Es sollte daher, wie z.B. in Nürnberg und Fürth bei Großveranstaltungen üblich, temporäre Sperrungen von Wohnstraßen bei Großveranstaltungen erwogen werden.

 

> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen:

Für die konkrete Überprüfung der Einhaltung der Parkregelungen im öffentlichen Raum ist die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) zuständig. Diese ist bei der Entwicklung der Verkehrskonzepte einzubeziehen.

Sollte im Realbetrieb festgestellt werden, dass die Verkehrskonzepte nicht wie gewünscht greifen, kann jederzeit nachgesteuert werden.

 

Mit der Bearbeitung dieses Fraktionsantrages ist der Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen 127/2015 vom 21.07.2015 ebenso abschließend bearbeitet.

 


Anlagen:       
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Grundriss Erdgeschoss
Anlage 3 Grundriss Obergeschoss
Anlage 4 Schnitte
Anlage 5 Ansichten
Anlage 6 Freianlagenplan
Anlage 7 Fraktionsantrag 19/2018