hier: Billigungsbeschluss
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
135 – Isarstraße – mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,2 ha
erweitert. Hinzu kommen jeweils Teilbereiche der Flurstücke 381, 381/12 und
757/2 und es entfällt das Flurstück 384/5 der Gemarkung Bruck. Die Größe des
Planbereichs beträgt nun circa 4,5 ha.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 der Stadt
Erlangen – Isarstraße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
17.04.2017 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der
Planung
Mit dem Beschluss vom
22.07.2014 hat der UVPA die Verwaltung beauftragt, die nächsten
Planungsschritte zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich technischer und
sozialer Infrastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur Nachverdichtung
insbesondere für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu entwickeln und die
entsprechenden Planungsverfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.
Das Gebiet zeichnet sich durch
vier Zwillingshochhäuser mit jeweils 15 Geschossen aus den 1960er Jahren aus,
die in einen großzügigen Freiraum eingebunden sind. Prägend für das Gebiet ist
außerdem die unmittelbare Nähe zur Bundesautobahn A73. Das Quartier weißt somit
ein Potential zur maßvollen Nachverdichtung auf.
Um ein verträgliches Konzept zu
entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher und
freiraumplanerischer Wettbewerb für die Quartiersentwicklung durch die Vorhabenträgerin GBW Portfolio 7 GmbH & Co. KG, vertreten
durch die GBW Management GmbH (kurz: GBW) stattgefunden. Die Rahmenbedingungen
wurden im Rahmen eines nicht öffentlichen Beschlusses am 19.07.2016 durch den
UVPA beschlossen. Im Preisgericht, das am 21.10.2016 getagt hat, waren neben
Vertretern der Fraktionen auch Mietervertreter stimmenberechtigt. Den 1. Preis
hat die Wettbewerbsarbeit der Arbeitsgemeinschaft Steidle Architekten, München;
t17 Landschaftsarchitekten, München einstimmig gewonnen. Die Arbeit sieht ca.
250 WE vor, davon sollen auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom Oktober
2014 25% als EOF-geförderter Mietwohnungsbau entstehen.
Vor diesem Hintergrund bildet
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 - Isarstraße – für das Gebiet
zwischen Neckarstraße, Isarstraße und Bundesautobahn A 73 eine geeignete
Maßnahme, um einen Beitrag zur Gewährleitung der Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung, die Schaffung und den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen
sowie als Innenentwicklung einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu
leisten.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet mit den Flst. Nrn. 382/1, 382/2, 382/3, 382, 384/3, 384/6, 384/7, 384/8, 384 und Teilbereiche der Flurstücke 390/2, 381, 381/12 und 757/2 der Gemarkung Bruck. Die Größe des Planbereichs beträgt circa 4,5 ha (siehe Anlage 1).
Der dem Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegte Geltungsbereich wurde um Flächen mit einer Größe von insgesamt ca. 0,2 ha erweitert. Diese Flächen beinhalten die Flächen der Bundesautobahn A 73, die der Festsetzung der Lärmschutzwand dienen.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und mit dem Planzeichen für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 – Isarstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Städtebaulicher und
landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb / Rahmenplan
Das Planungskonzept geht auf das Ergebnis eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs zurück. Er bildet die Basis für den Bebauungsplan Nr. 135.
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 08.12.2016 beschlossen, für das Gebiet zwischen Neckarstraße, Isarstraße und Bundesautobahn A 73 den Bebauungsplan Nr. 135 – Isarstraße – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 10.07.2017 bis einschließlich 21.07.2017 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben etwa 5 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.
Am 12.07.2017 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 60 Personen teilnahmen. Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Städtebau |
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Städtebauliches
Konzept / Wettbewerb / Geschossigkeit |
Die
Höhenentwicklung der Gebäude ist auf den mit dem 1. Preis ausgezeichneten
Entwurf zurückzuführen. Die Neuplanung reagiert auf die vorhandene Bebauung.
Es werden sowohl die höheren als auch die niedrigeren Geschossigkeiten aus
der näheren Umgebung im städtebaulichen Entwurf aufgenommen, u.a. auch ein
weiteres Hochhaus mit 18 Geschossen. |
Wohnungsdichte |
Der 60er-Jahre Charakter der Wohnsiedlung ist
aufgrund fehlender attraktiver Angebote in der Freiflächennutzung
unbefriedigend gelöst. Neue Gebäude und Nebenanlagen werden schonend und
flächensparsam angeordnet. Die Freiflächen werden durch Schallschutz nutzbar
für alle Bewohner. Neben multifunktionalen Flächen und Flächen für u.a. Urban
Gardening sollen auch qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche und differenzierte
Spielangebote in angemessener Größenordnung geschaffen werden. |
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Wohnungsmix |
Es
soll einen ausgewogenen Wohnungsmix geben, um sowohl Familien mit Kindern,
Paare als auch Alleinstehende anzusprechen. Überwiegend sind 2-4-Zimmer-
Wohnungen geplant, im Bereich der EOF-Wohnungen sind auch 5-Zimmer- Wohnungen
vorgesehen. Es ist nur ein geringer Anteil
1-Zimmer-Wohnungen vorgesehen. |
„Ghettoisierung“ |
Zwischen den Begriffen „Ghettoisierung“ und
Wohnungsbau, insbesondere geförderter Wohnungsbau, besteht kein Zusammenhang.
Durch die geplante Maßnahme wird die erwünschte Mischung im Quartier erhalten
und gefördert. Das Angebot verschieden großer, attraktiver Wohnungen, die
Herstellung des Lärmschutzes, neu gestaltete, gut nutzbare Freiflächen mit
Erhalt der Parkqualität und eine neue Kinderkrippe tragen dazu bei. |
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Freiraum |
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Versiegelung |
Die
Versiegelung wird über die Grundflächenzahl (GRZ) bemessen. Die GRZ beträgt
in den Allgemeinen Wohngebieten 0,2-0,3 (bebaubare Grundfläche bezogen auf
Grundstücksfläche) und bleibt unter der Höchstgrenze des § 17 BauNVO von 0,4.
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Bäume |
Gemäß
Vorentwurf werden ca. 115 gesetzlich geschützte Bäume der Planung weichen
müssen. Eine vergleichbare Qualität der Bäume wird durch Anforderungen an die
Qualität von Neupflanzungen sichergestellt. Ausfallende Bäume sind zu
ersetzen. Die einzelnen Bäume wurden im Rahmen einer
Baumbestandsaufnahme fachgerecht aufgenommen und kartiert. Die Verpflanzung
von Bäumen ist i.d.R. schwierig und teuer. In der Isarstraße ist dies
gleichwohl bei drei Bäumen vorgesehen. |
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Lärmschutzwand |
Die Lärmschutzwand stellt vor allem in den
Freiflächen und den unteren Geschossen der Gebäude den notwendigen
Schallschutz her. Die Wirksamkeit der Lärmschutzwand ist in den unteren
Geschossen messbar. Im B-Plan ist eine Baureihenfolge festgesetzt. Die neue
Bebauung darf erst ausgeübt werden, wenn der notwendige Schallschutz
(Gemeinschafts-Parkdeck + Lärmschutzwand) hergestellt worden ist. Die
Lärmschutzwand wird im Norden an die bestehende Lärmschutzwand angeschlossen. |
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Verkehr |
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Stellplätze |
Der Stellplatzschlüssel entspricht der Stellplatzsatzung
der Stadt Erlangen. In der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen ist der
Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen je Wohneinheit für den geförderten
Wohnungsbau festgesetzt. Eine Erhöhung des Schlüssels ist derzeit nicht
vorgesehen. |
Verkehrsaufkommen |
Gemäß
des Verkehrsgutachten sind durch die Planung keine negativen Auswirkungen im
Straßennetz zu erwarten. Durch die Umsetzung des Vorhabens in Bauabschnitten
wird die Verkehrsbelastung während der Baumaßnahmen minimiert. Mit Ausnahme
der drei Neubauten, die an die Tiefgarage direkt angeschlossen sind, wird an
der Erschließungssituation des Quartiers nichts verändert. Das Quartier bleibt als autofreies Quartier
erhalten. |
Radachse |
Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages wird
die Anpassung der Einmündung des Radweges auf die Neckarstraße geregelt. |
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Soziale
Infrastruktur |
In
den neu gestalteten Freiflächen sollen auch große Spielplätze mit
differenzierten Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen errichtet werden.
In den Planungen wird dies berücksichtigt. Es ist eine Kinderbetreuungseinrichtung zur
Deckung des Bedarfs vorgesehen. Die Kinderbetreuungseinrichtung wird im
erforderlichen Umfang Außenspielflächen bekommen. |
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 haben Bürgerinnen und Bürger schriftliche Stellungnahmen abgegeben (siehe Anhang 2). Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben nicht zu Änderungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung. Die Kirchengemeinde Erlöserkirche Erlangen hat ohne Aufforderung eine Stellungnahme abgegeben. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
b) Städtebauliche Ziele
Nutzungskonzept
Ziel der Planung ist die Ausnutzung des Wohnbauflächenpotenzials sowie Aufwertung der Grünanlagen unter Berücksichtigung des Baumbestandes und Erhaltung bzw. Ausgleich der naturräumlichen Ausstattung. Die Nachverdichtung soll maßvoll durch den Bau von zusätzlichen Wohnbauten erfolgen. Der Charakter des Quartiers soll dabei erhalten bleiben. Dieses Bauen im Bestand wird unter Berücksichtigung der im Plangebiet vorhandenen Bebauung sowie der Nachbarbebauung im Wohnquartier angeordnet. Nach der aktuellen Planung wird im Erdgeschoss des XVIII-geschossigen Gebäudes eine Kinderbetreuungseinrichtung untergebracht werden.
Verkehrserschließung /
Verkehrsanbindung / Ruhender Verkehr
Der ruhende Verkehr wird im Zusammenhang mit der Neubebauung im Wesentlichen in einer Tiefgarage am nordöstlichen Rand des Plangebiets und in einem Parkdeck im Südwesten untergebracht, um die Binnenbereiche von Verkehr freizuhalten. Die Neubebauung wird auf bestehenden Privatgrundstücken an die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen angebunden.
Natur und Landschaft
Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Realisierung der Bebauungsplanung werden auf der Basis des verbindlichen Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) durch entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der betroffenen Populationen im Geltungsbereich kompensiert.
Gegenstand der Ausgleichsmaßnahmen auf der Basis des PEPL im Rahmen der Bestimmungen der Baumschutzverordnung bezogen auf das gesamte Planungsgebiet ist die Neupflanzung von ca. 115 Bäumen und die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung auf fast allen Neubauten.
Damit verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
Schallimmissionsschutz
Durch Festsetzung einer Bauabfolge wird sichergestellt, dass in dem Baugebiet zuerst die Lärmschutzwand und das Parkdeck an der Bundesautobahn A 73 errichtet werden muss, bevor die Wohnnutzung in der Neubebauung im Binnenbereich ausgeübt werden darf.
Durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Schlafräume (Schlaf- und Kinderzimmer sowie Einzimmerwohnungen) der betroffenen Wohnungen vor Verkehrslärmimmissionen der angrenzenden Bundesautobahn geschützt werden.
Sonstiges
Für das Baugebiet wurde Teilverschattungsstudie erstellt. Die gesunden Wohnverhältnisse werden danach gewahrt.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Lageplan Geltungsbereich
Anlage 2 Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Ergebnis