Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Rahmen der Erörterung des o. g. Prüfungsberichtes spricht
sich Frau Stadträtin Bailey für die Einhaltung der Richtlinien des VHB, wie
unter Ziffer 2.5 des Prüfungsberichtes gefordert, aus. Die übrigen
Ausschussmitglieder teilen diese Einschätzung. Die Thematik soll im Rahmen der
Arbeitsgruppe Zentrale Vergabestelle/e-Vergabe behandelt werden. Siehe
Protokollvermerk vom 05.11.2014.
Der Sachstand stellte sich im Februar 2018 wie folgt dar:
Die Einführung einer Zentralen Vergabestelle wurde bisher noch nicht realisiert. Bis Oktober 2018 ist die Einführung von e-Vergabe bei der Stadt Erlangen vorgesehen. Unter e-Vergabe wird die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen verstanden. Es ist geplant, die erste Durchsicht rechtskonform durch die e-Vergabe-Software zu steuern.
Das Revisionsamt wird wieder berichten, sobald eine Umsetzung erfolgt ist.
Anlage: Protokollvermerk vom 05.11.2014