- Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan;
hier: Aufstellungsbeschluss
Für den geplanten Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach im Regnitzgrund zwischen dem Herzogenauracher Damm und dem Bahndamm ist einschließlich der erforderlichen Randflächen ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Bauabschnitt
1 (West-Ost Abschnitt):
Aufgrund der Schleusenerneuerung in Kriegenbrunn und
der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und Radweges über den
RMD-Kanal ab 2019 soll der Bauabschnitt 1 als Umleitungsstrecke zeitnah
ausgebaut werden. Diese Verbindung zwischen Frauenaurach und Bruck nördlich des
Bahndammes in Ost-West Richtung ist jedoch größtenteils nur provisorisch
befestigt und die Querung der Flutbrücke über die Regnitz nur mit einer Treppe
und Schieberampe möglich.
Bauabschnitt
2 (Nord-Süd Abschnitt):
Im Jahr 2007 musste die vorhandene Holzbrücke über die
Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Erneuerung war aus Gründen
des Natur- und Artenschutzes nicht mehr möglich. Seitdem kann der Talgrund
zwischen Bahndamm und Herzogenauracher Damm in Nord-Süd Richtung nicht mehr
durchgängig gequert werden.
Ziel dieser Planung ist es, zum einen dass durch den
barrierefreien und verkehrssicheren Ausbau die Erschließung des Regnitzgrundes
für den Geh-/ Radverkehr und somit die Verbindung der Stadtteile Frauenaurach
und Kriegenbrunn im Stadtwesten und den Stadtteilen Bruck und Eltersdorf im
Stadtosten durch eine befahrbare Rampe zur Regnitzbrücke verbessert werden. Für die Bürger
entsteht mit dem neuen Wegebau eine attraktive, sichere und umwegfreie
Verbindung zum neuen Siemens Campus, zum S-Bahn-Halt Bruck und in die
Innenstadt. Weiterhin ergibt sich vor allem für
Schüler aus den westlichen Stadtteilen eine deutliche Verbesserung bei der
Schulwegsicherheit zum Emmy-Nöther-Gymnasium und zur Werner-von-Siemens
Realschule in Bruck.
Zum anderen soll das als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesene Naherholungsgebiet Reg-nitzgrund für Spaziergänger und den
touristischen Ausflugsverkehr erlebbar gemacht werden. Eine durchgängige Radachse
mit einer Brücke über die Aurach führt zu einem weiterem Lückenschluss von Nord
nach Süd und besitzt sowohl für den innerstädtischen Radverkehr als auch für
den überregionalen Radverkehr (Regnitztal Radweg, Bayernnetz für Radler) eine
große Bedeutung und Erholungsfunktion. Für den Schüler- und Pendlerverkehr
ergibt sich mit dem Lückenschluss eine verkehrssichere Alternative zu den vom
KFZ-Verkehr stark belasteten Trassen der Kraftwerks- und Fürther Straße.
Vor
diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan eine geeignete Maßnahme, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
nachhaltige Verbesserung der Wegebeziehungen im Reg-nitzgrund zu schaffen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bauungsplanes besteht
aus den Flächen der Bauabschnitte 1 und 2 mit einer Gesamtgröße von ca. 1,26
ha, im Einzelnen sind dies:
Bauabschnitt 1:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die
Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 214/2, 238/5, 238/6, 239/7, 241,
242, 260, 266/2, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13, 266/14, 1606 der - Gemarkung Eltersdorf - sowie die Flst.Nr. 737, 764, 737/6, 788/3,
796/2, 796/3 der - Gemarkung Bruck – und hat eine Fläche von 0,33 ha.
Bauabschnitt 2:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die
Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 161, 160/1, 167/4, 167/5, 167/6, 167/8, 488, 500, 501,
502, 522, 530, 535 der - Gemarkung Frauenaurach - sowie die Flst.Nr.
250, 252, 253, 254, 255, 256, 259, 260, 297/2 der - Gemarkung Eltersdorf - und
hat eine Fläche von 0,83 ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 sind die vorgesehenen Trassen prinzipiell als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit nicht entgegen.
Ein separates Änderungsverfahren des FNP ist hier nicht erforderlich - die leicht abweichende Radwegtrasse (Bauabschnitt 2) wird bei einer künftigen Neuaufstellung des FNP entsprechend angepasst.
d) Rahmenbedingungen
Bauabschnitt 1:
Hinsichtlich einer möglichen Förderung nach FAG wird der Geh- und
Radweg bei der Regierung von Mittelfranken als Vorsorgemaßnahme angemeldet. Der
Bau dieses Abschnittes ist zwingend in 2018 erforderlich, da voraussichtlich ab
Anfang 2019 der Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn durch die Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) geplant ist und der West-Ost-Abschnitt
für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren als Umleitungsstrecke dienen soll.
Bauabschnitt 2:
Im Landschaftsschutzgebiet soll der Lückenschluss im Radwegenetz des
Regnitztales zwischen Herzogenauracher Damm und Bahndamm auf einer Gesamtlänge
von ca. 650 m Metern und drei Meter Breite mit einem asphaltierten Geh- und
Fahrradweg und einer neuen Brücke über die Aurach geschlossen werden.
Bereits im Vorfeld dieses
Aufstellungsbeschlusses wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen
Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich
heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch
abzuwickeln sein wird. Mithilfe des zu entwickelnden Bebauungsplans böte sich
auch die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb in letzter Konsequenz
durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
Die umweltfachlichen Ziele sowie die Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB sind Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
e) Städtebauliche Ziele
Die Schaffung neuer, attraktiver
und sicherer Wegeverbindungen für Erlanger Bürger und Freizeitsuchende im
Naherholungsgebiet Regnitzgrund fernab der Autostraßen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 470 für den - Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – im Regnitzgrund zwischen dem Herzogenauracher Damm und dem Bahndamm nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Da sowohl für Grunderwerb und Planungsmittel als auch
für den Bau des Radweges die Haushaltsmittel im Entwurf des
Investitionsprogramms für den HH 2018 vorgesehen sind, ist eine zeitnahe
Umsetzung möglich.
Investitionskosten
für Planung und Bau: |
€
1.357.000 |
bei
IPNr.: 541.821 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen in
noch zu beziffernder Höhe: - Kostenbeteiligung der Wasser- und - evtl. Förderung nach FAG |
€ |
bei
IPNr.: 541.821 ES/EDB |
Planungsmittel B-Plan |
€ 20.000
bei IPNr.: 541.821 |
|
|
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.821
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Übersichtskarte, M 1:25.000
3. Auszug Flächennutzungsplan (FNP)