Betreff
Bebauungsplan Nr. 470 der Stadt Erlangen
- Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/221/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für den geplanten Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach im Regnitzgrund zwischen dem Herzogenauracher Damm und dem Bahndamm ist einschließlich der erforderlichen Randflächen ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Bauabschnitt 1 (West-Ost Abschnitt):

Aufgrund der Schleusenerneuerung in Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und Radweges über den RMD-Kanal ab 2019 soll der Bauabschnitt 1 als Umleitungsstrecke zeitnah ausgebaut werden. Diese Verbindung zwischen Frauenaurach und Bruck nördlich des Bahndammes in Ost-West Richtung ist jedoch größtenteils nur provisorisch befestigt und die Querung der Flutbrücke über die Regnitz nur mit einer Treppe und Schieberampe möglich.

 

Bauabschnitt 2 (Nord-Süd Abschnitt):

Im Jahr 2007 musste die vorhandene Holzbrücke über die Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Erneuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes nicht mehr möglich. Seitdem kann der Talgrund zwischen Bahndamm und Herzogenauracher Damm in Nord-Süd Richtung nicht mehr durchgängig gequert werden.

 

Ziel dieser Planung ist es, zum einen dass durch den barrierefreien und verkehrssicheren Ausbau die Erschließung des Regnitzgrundes für den Geh-/ Radverkehr und somit die Verbindung der Stadtteile Frauenaurach und Kriegenbrunn im Stadtwesten und den Stadtteilen Bruck und Eltersdorf im Stadtosten durch eine befahrbare Rampe zur Regnitzbrücke verbessert werden. Für die Bürger entsteht mit dem neuen Wegebau eine attraktive, sichere und umwegfreie Verbindung zum neuen Siemens Campus, zum S-Bahn-Halt Bruck und in die Innenstadt. Weiterhin ergibt sich vor allem für Schüler aus den westlichen Stadtteilen eine deutliche Verbesserung bei der Schulwegsicherheit zum Emmy-Nöther-Gymnasium und zur Werner-von-Siemens Realschule in Bruck.

 

Zum anderen soll das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Naherholungsgebiet Reg-nitzgrund für Spaziergänger und den touristischen Ausflugsverkehr erlebbar gemacht werden. Eine durchgängige Radachse mit einer Brücke über die Aurach führt zu einem weiterem Lückenschluss von Nord nach Süd und besitzt sowohl für den innerstädtischen Radverkehr als auch für den überregionalen Radverkehr (Regnitztal Radweg, Bayernnetz für Radler) eine große Bedeutung und Erholungsfunktion. Für den Schüler- und Pendlerverkehr ergibt sich mit dem Lückenschluss eine verkehrssichere Alternative zu den vom KFZ-Verkehr stark belasteten Trassen der Kraftwerks- und Fürther Straße.

 

Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan eine geeignete Maßnahme, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der Wegebeziehungen im Reg-nitzgrund zu schaffen.

 

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bauungsplanes besteht aus den Flächen der Bauabschnitte 1 und 2 mit einer Gesamtgröße von ca. 1,26 ha, im Einzelnen sind dies:

 

Bauabschnitt 1:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 214/2, 238/5, 238/6, 239/7, 241, 242, 260, 266/2, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13, 266/14, 1606 der - Gemarkung Eltersdorf - sowie die Flst.Nr. 737, 764, 737/6, 788/3, 796/2, 796/3 der - Gemarkung Bruck – und hat eine Fläche von 0,33 ha.

 

Bauabschnitt 2:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 161, 160/1, 167/4, 167/5, 167/6, 167/8, 488, 500, 501, 502, 522, 530, 535 der - Gemarkung Frauenaurach - sowie die Flst.Nr. 250, 252, 253, 254, 255, 256, 259, 260, 297/2 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 0,83 ha.

 

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 sind die vorgesehenen Trassen prinzipiell als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit nicht entgegen.

Ein separates Änderungsverfahren des FNP ist hier nicht erforderlich - die leicht abweichende Radwegtrasse (Bauabschnitt 2) wird bei einer künftigen Neuaufstellung des FNP entsprechend angepasst.

 

 

d) Rahmenbedingungen

 

Bauabschnitt 1:

Hinsichtlich einer möglichen Förderung nach FAG wird der Geh- und Radweg bei der Regierung von Mittelfranken als Vorsorgemaßnahme angemeldet. Der Bau dieses Abschnittes ist zwingend in 2018 erforderlich, da voraussichtlich ab Anfang 2019 der Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) geplant ist und der West-Ost-Abschnitt für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren als Umleitungsstrecke dienen soll.

 

Bauabschnitt 2:

Im Landschaftsschutzgebiet soll der Lückenschluss im Radwegenetz des Regnitztales zwischen Herzogenauracher Damm und Bahndamm auf einer Gesamtlänge von ca. 650 m Metern und drei Meter Breite mit einem asphaltierten Geh- und Fahrradweg und einer neuen Brücke über die Aurach geschlossen werden.

 

Bereits im Vorfeld dieses Aufstellungsbeschlusses wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch abzuwickeln sein wird. Mithilfe des zu entwickelnden Bebauungsplans böte sich auch die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb in letzter Konsequenz durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

Die umweltfachlichen Ziele sowie die Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB sind Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

 

 

e) Städtebauliche Ziele

 

Die Schaffung neuer, attraktiver und sicherer Wegeverbindungen für Erlanger Bürger und Freizeitsuchende im Naherholungsgebiet Regnitzgrund fernab der Autostraßen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 470 für den - Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – im Regnitzgrund zwischen dem Herzogenauracher Damm und dem Bahndamm nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Da sowohl für Grunderwerb und Planungsmittel als auch für den Bau des Radweges die Haushaltsmittel im Entwurf des Investitionsprogramms für den HH 2018 vorgesehen sind, ist eine zeitnahe Umsetzung möglich.

Investitionskosten für Planung und Bau:

€ 1.357.000

bei IPNr.: 541.821

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen in noch zu beziffernder Höhe:

- Kostenbeteiligung der Wasser- und
  Schifffahrtsverwaltung des Bundes

- evtl. Förderung nach FAG

bei IPNr.: 541.821 ES/EDB

Weitere Ressourcen:

Planungsmittel B-Plan

 

€ 20.000              bei IPNr.: 541.821  

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.821

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        2. Übersichtskarte, M 1:25.000

                        3. Auszug Flächennutzungsplan (FNP)