Betreff
Gewerbegebiet Geisberg; Fraktionsantrag 229/2015 der FWG
Vorlage
611/213/2017/1
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Fraktionsantrag 229/2015 der FWG ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken übersteigt das Angebot seit längerer Zeit bei Weitem. Die verfügbaren Flächen haben bereits in der Vergangenheit nicht ausgerecht, um selbst Bestandsunternehmen in Erlangen zu halten. Die Stadt Erlangen bemüht sich daher um die Entwicklung von bedarfsgerechten gewerblichen Bauflächen, um den Unternehmen attraktive Entwicklungsperspektiven zu bieten.

 

Der Stadtrat hat am 25.10.2012 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Geisberg sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplans (FNP 2003) einzuleiten.

 

Für den Bebauungsplan F450 und die 18. Änderung des FNP 2003 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt und erste Gespräche mit Fachbehörden geführt.

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.10.2012 das Umlegungsverfahren für das Gewerbe­gebiet Geisberg angeordnet. Das Verfahren wurde an das Staatliche Vermessungsamt übertragen und mit ersten Terminen und einer Informationsveranstaltung eingeleitet.

 

Die Verwaltung ist weiter im Gespräch mit verschiedenen Eigentümern.

 

Im Fraktionsantrag der FWG wird gefordert, die weitere Entwicklung des Gebiets einzustellen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Am 24.10.2017 hat der Stadtrat Leitlinien für die künftige Gewerbeentwicklung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung zu erstellen. Die Gewerbeflächenentwicklung soll von einem umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess begleitet werden.

 

Gegenstand der Untersuchung werden sämtliche im FNP 2003 enthaltene und weitere infrage kommende Gewerbeflächen sein. In diesem Rahmen wird auch die Fläche am Geisberg einer Prüfung im Hinblick auf die gesamtstädtischen Zielsetzungen unterzogen werden. Eine vorherige Festlegung für oder gegen die Weiterführung der Planung steht im Widerspruch zu einem ergebnisoffenen Prozess.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die weitere Entwicklung wird vom Ergebnis des Gesamtprozesses zur Gewerbeflächenentwicklung abhängig sein. Aktuell ist aus Sicht der Verwaltung keine Entscheidung veranlasst.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 229/2015 der FWG