Betreff
Antragsstellung zur Verlängerung der Teilnahme am ESF-Förderprogramm „Bildung integriert“
Vorlage
IV/BB/019/2018
Aktenzeichen
IV/BB
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Februar 2015 die Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“ veröffentlicht. Ziel des Bundesprogramms ist es, Kommunen den Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements sowie eines Bildungsmonitorings zu ermöglichen. Mit Stadtratsbeschluss vom 30.04.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag zu stellen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bewilligte den eingereichten Förderantrag der Stadt Erlangen für einen Zeitraum vom 01.09.2015 bis 31.08.2018.

Im Juli 2017 gab das Bundesministerium bekannt, dass bereits am Programm „Bildung integriert“ beteiligte Kommunen zur Vertiefung und Stabilisierung aufgebauter Monitoring- und Managementstrukturen eine Verlängerung um weitere zwei Jahre beantragen können. Der Antrag auf Verlängerung der Förderung für die Projektlaufzeit vom 01.09.2018 bis 31.08.2020 ist sechs Monate vor Laufzeitende (31.08.2018) zu stellen.

 

Ziele des Bundesprogramms „Bildung integriert“

Mit „Bildung integriert“ soll ein Beitrag geleistet werden

§  bildungspolitische Entscheidungen datenbasiert und damit zielgenau zu treffen und so

§  vorhandene Mittel möglichst effizient einzusetzen,

§  die Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bildungsbereich transparenter zu gestalten sowie

§  qualitative und quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen im Sinne einer stärkeren Ausrichtung auf die Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen und dadurch

§  die Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Zugänge zu passgenauen Angeboten zu verbessern und so

§  langfristig den Standort zu stärken, Fachkräfte (weiter) zu qualifizieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

 

Einreichung eines Verlängerungsantrags durch das Bildungsbüro

Gemäß den weiter geltenden Förderrichtlinien „Bildung integriert“ sind folgende für einen Verlängerungsantrag notwendigen Unterlagen einzureichen:

§  eine Vorhabenbeschreibung im Umfang von max. 10 Seiten;

§  Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele und ein Verwertungsplan gemäß der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis;

§  Arbeits- und Zeitplan und ressourcenbezogene Arbeitsplanung, aus der die Personenmonate für die im Vorhaben geplanten Arbeiten je Beschäftigter/Beschäftigtem nach Arbeitspakten hervorgehen;

§  Darstellung der Arbeitsteilung und der Zusammenarbeit mit Dritten;

§  Angaben zur Höhe der (zusätzlichen) Ausgaben des Vorhabens; Eigen- und/oder Drittmittel sind gesondert auszuweisen;

§  Erklärung der Notwendigkeit der Zuwendung;

Das Bildungsbüro wird die entsprechenden Unterlagen vorbereiten und fristgerecht einreichen.

 

Nutzen der Verlängerung des Programms „Bildung integriert“

Durch die zweijährige Verlängerungsphase können bereits aufgebaute Management- und Monitoringstrukturen verstetigt und die Bildungsberichterstattung durch Teilberichte und weitere Gesamtbildungsberichte ergänzt und weiterentwickelt werden. Zudem ist mit der Förderung eine weitere Zusammenarbeit mit der Transferagentur für kommunales Bildungsmanagement, die seit 2015 bei der Europäischen Metropolregion angesiedelt ist, verbunden.

Durch das Förderprogramm „Bildung integriert“ werden Arbeitgebergesamtkostenkosten und Reisekosten für die Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring im Bildungsbüro zu je 50% kofinanziert. Die Arbeitgebergesamtkosten betragen für den beschriebenen Zeitraum insgesamt 262.945,36€[1]. Dienstreisen werden bis zu 13.000€ gefördert. Demnach ist bei Bewilligung des Verlängerungsantrags mit einer Förderung in Höhe von 137.972,68€ zu rechnen.

 

Projektlaufzeit 01.09.2018 bis 31.08.2020

Kosten

Arbeitgebergesamtkosten Management und Monitoring

262.945,36€

Reisekosten

13.000,00€

Summe gesamt

275.945,36€

Zu erwartende Ko-Finanzierung in Höhe von 50%

137.972,68€

 

 



[1] Berechnet nach Durchschnittswerten pro Monat (inkl. Jahressonderzahlungen und Leistungsentgelte. Exkl. Tariferhöhungen und Stufenvorrückungen)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:             Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“