Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Februar 2015 die
Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“ veröffentlicht. Ziel
des Bundesprogramms ist es, Kommunen den Aufbau eines datenbasierten
Bildungsmanagements sowie eines Bildungsmonitorings zu ermöglichen. Mit
Stadtratsbeschluss vom 30.04.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, einen
Förderantrag zu stellen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
bewilligte den eingereichten Förderantrag der Stadt Erlangen für einen Zeitraum
vom 01.09.2015 bis 31.08.2018.
Im Juli 2017
gab das Bundesministerium bekannt, dass bereits am Programm „Bildung
integriert“ beteiligte Kommunen zur Vertiefung und Stabilisierung aufgebauter
Monitoring- und Managementstrukturen eine Verlängerung um weitere zwei Jahre
beantragen können. Der Antrag auf Verlängerung der Förderung für die
Projektlaufzeit vom 01.09.2018 bis 31.08.2020 ist sechs Monate vor Laufzeitende
(31.08.2018) zu stellen.
Ziele des Bundesprogramms „Bildung integriert“
Mit „Bildung
integriert“ soll ein Beitrag geleistet werden
§ bildungspolitische
Entscheidungen datenbasiert und damit zielgenau zu treffen und so
§ vorhandene
Mittel möglichst effizient einzusetzen,
§ die Beratungs-
und Angebotsstrukturen im Bildungsbereich transparenter zu gestalten sowie
§ qualitative und
quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen im Sinne einer stärkeren
Ausrichtung auf die Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen und dadurch
§ die
Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Zugänge zu passgenauen
Angeboten zu verbessern und so
§ langfristig den
Standort zu stärken, Fachkräfte (weiter) zu qualifizieren und die
Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Einreichung eines Verlängerungsantrags durch das
Bildungsbüro
Gemäß den
weiter geltenden Förderrichtlinien „Bildung integriert“ sind folgende für einen
Verlängerungsantrag notwendigen Unterlagen einzureichen:
§ eine
Vorhabenbeschreibung im Umfang von max. 10 Seiten;
§ Wissenschaftliche
und technische Arbeitsziele und ein Verwertungsplan gemäß der Richtlinien für
Zuwendungen auf Ausgabenbasis;
§ Arbeits- und
Zeitplan und ressourcenbezogene Arbeitsplanung, aus der die Personenmonate für
die im Vorhaben geplanten Arbeiten je Beschäftigter/Beschäftigtem nach
Arbeitspakten hervorgehen;
§ Darstellung der
Arbeitsteilung und der Zusammenarbeit mit Dritten;
§ Angaben zur
Höhe der (zusätzlichen) Ausgaben des Vorhabens; Eigen- und/oder Drittmittel
sind gesondert auszuweisen;
§ Erklärung der
Notwendigkeit der Zuwendung;
Das
Bildungsbüro wird die entsprechenden Unterlagen vorbereiten und fristgerecht
einreichen.
Nutzen der Verlängerung des Programms „Bildung
integriert“
Durch die
zweijährige Verlängerungsphase können bereits aufgebaute Management- und
Monitoringstrukturen verstetigt und die Bildungsberichterstattung durch Teilberichte
und weitere Gesamtbildungsberichte ergänzt und weiterentwickelt werden. Zudem
ist mit der Förderung eine weitere Zusammenarbeit mit der Transferagentur für
kommunales Bildungsmanagement, die seit 2015 bei der Europäischen
Metropolregion angesiedelt ist, verbunden.
Durch das
Förderprogramm „Bildung integriert“ werden Arbeitgebergesamtkostenkosten und
Reisekosten für die Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring im
Bildungsbüro zu je 50% kofinanziert. Die Arbeitgebergesamtkosten betragen für
den beschriebenen Zeitraum insgesamt 262.945,36€[1].
Dienstreisen werden bis zu 13.000€ gefördert. Demnach ist bei Bewilligung des
Verlängerungsantrags mit einer Förderung in Höhe von 137.972,68€ zu rechnen.
Projektlaufzeit 01.09.2018 bis 31.08.2020 |
Kosten |
Arbeitgebergesamtkosten
Management und Monitoring |
262.945,36€ |
Reisekosten |
13.000,00€ |
Summe gesamt |
275.945,36€ |
Zu erwartende
Ko-Finanzierung in Höhe von 50% |
137.972,68€ |
[1] Berechnet nach Durchschnittswerten pro Monat (inkl. Jahressonderzahlungen und Leistungsentgelte. Exkl. Tariferhöhungen und Stufenvorrückungen)
Anlagen: Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“