Betreff
Neubestellung des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
(Gewässerschutzbeauftragten)
Vorlage
EBE-2/026/2018
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz, kurz Gewässerschutzbeauftragten (GSB), zu bestellen.

 

Mit dem Gewässerschutzbeauftragten soll die Einhaltung der Vorschriften des Wasserrechts auch durch „innerbetriebliche“ Mittel sichergestellt werden. Der Gewässerschutzbeauftragte soll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nicht die Fremdüberwachung ersetzen, sondern die betriebliche Eigeninitiative und Eigenverantwortung stärken.

 

Gewässerschutzbeauftragter war bis 31.12.2017 der Werkleiter des EBE, Herr Wolfgang Fuchs. Mit Wirkung ab dem 01.01.2018 wurde gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Art. 38 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) der Abteilungsleiter Betrieb beim EBE, Herr Stefan Engelhardt, zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz für Abwassereinleitungen der Stadt Erlangen bestellt.

 


Anlagen: