Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 10.01.2018, Anlage) wird beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist erforderlich, da aufgrund der neu eingeführten Gremien der „Stadtteilbeiräte“ eine Regelung zur Entschädigung für die ehrenamtlich tätigen Personen in diesen Gremien nötig ist.
Gleichzeitig wird eine
klarstellende Regelung in § 3 Abs. 2 Buchst. b) (Aufwandsentschädigung für
Stadtratsmitglieder) und c) (Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitz)
aufgenommen;
es werden die Worte „ohne Einmalzahlungen“ eingefügt, so dass der jeweilige
Satz lautet: „Prozentuale Steigerungen der Beamtenbesoldung werden ohne Einmalzahlungen berücksichtigt…“
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
11.500
€ |
bei
Sachkonto: 542121 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 130090/11110010/542121
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung vom 10.01.2018