Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag-Nr. 028/2017 der erlanger linke ist hiermit bearbeitet.
GRUNDSÄTZLICH:
Es gibt deutschlandweit keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse von
Künstler*innen im Bereich der darstellenden Kunst (Theater/Film/Fernsehen, ob
als Schauspieler*innen, Dramaturg*innen, Regisseur*innen usw.).
Der Befristungsgrund liegt in der Kunstfreiheit, die im Grundgesetz
verankert ist (Art. 5 Absatz 3).
Es gab immer wieder gewerkschaftliche Vorstöße (Künstlergewerkschaft;
GDBA „Genossenschaft Deutscher Bühnen‐Angehöriger“)
die Befristung einzuschränken und Sonderregelungen zu schaffen, allerdings hat
das Bundesarbeitsgericht die Befristung im NV-Bühnen-Vertrag zum Erhalt der
grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit, in der bestehenden rechtlichen Form
wiederholt für rechtens erklärt und bestätigt.
Befristete Arbeitsverträge enden in der Regel automatisch mit dem Ablauf
des Vertragszeitraums (z.B. Intendantenvertrag), während der NV-Bühnenvertrag
sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, außer es kommt zu einem
begründetem Nichtverlängerungsverfahren.
Diese besondere Regelung der automatischen Verlängerung ist als ein
spezieller Schutz für die künstlerischen Mitarbeiter*innen zu begreifen.
Nichtverlängerungen der NV-Bühnen-Verträge sind darüber hinaus auch nur
und ausschließlich zum 31.Oktober einen Jahres auszusprechen, was automatisch
dazu führt, dass bis zum Auslaufen des bestehenden befristeten Vertrages es
immer noch 10 Monate dauert, damit sich der/die künstlerischen Mitarbeiter*in
neu orientieren kann.
Der Deutsche Bühnenverein und die GDBA verständigen sich immer wieder
darüber, wie die Arbeitsbedingungen der Künstler*innen zu verbessern sind, ohne
die künstlerische Freiheit zu beeinträchtigen.
AKTUELL:
Im Oktober 2017 haben sich die GDBA und der Deutschen Bühnenverein
(Arbeitgeberverband; die Stadt Erlangen ist als Rechtsträger des Erlanger
Theaters hier Mitglied) auf folgende Neuerungen geeinigt: ab 1. April 2018 gilt
für Künstler*innen an deutschen Theatern u.a. eine erhöhter Schutz u.a. während
Schwangerschaft:
„Der Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung […] während der
Schwangerschaft ist unzulässig, wenn die Frau die Schwangerschaft dem
Arbeitgeber vor dem Anhörungsgespräch […] durch ärztliche Bescheinigung
nachgewiesen hat und ist auch unzulässig bis zum Ablauf von vier Monaten nach
einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ablauf von
vier Monaten nach der Entbindung.“
Mit diesem Verhandlungsergebnis verfolgen der Bühnenverein und die
Künstlergewerkschaft das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen an Theatern zu
modernisieren und zu reformieren.
Das Theater Erlangen agiert nach diesen tariflich ausgehandelten
Bedingungen und dem geltenden Recht des Tarifvertrages. Darüber hinaus hat das
Theater Erlangen im Zuge des „Stadttheater der Zukunft“-Diskurses bereits
maßgebende und über den Tarifvertrag hinaus reichende Verbesserungen für die
Mitarbeiter eingeführt: so liegen die Gagen schon seit Jahren über dem
Mindestlohn, Arbeitszeitkarten erfassen die Arbeitszeit auch des künstlerischen
Personals (was Deutschlandweit an Theatern höchst unüblich ist) und
Teilzeitmodelle wurden auch für NV-Bühne-Mitarbeiter geschaffen. Es wurden und
werden auch NV-Bühnen-Verträge mit deutlich längerer Laufzeit (max.
Intendanzvertrag bis 2014) geschlossen, wenn es von Kolleg*innen gewünscht
wurde und es sich für das Theater auch als perspektivisch sinnvoll darstellt.
Seit dieser Spielzeit finden ferner monatliche Ensembleversammlungen, jeweils
im Wechsel mit und ohne die Theaterleitung statt. Ebenfalls unterstützt die
Theaterleitung das gewerkschaftliche (GDBA) und theaterreformatorische
Engagement der Mitarbeiter (etwa im Ensemblenetzwerk) durch Freistellungen von
Proben und Dienstzeiten.
Trotz dieser Offenheit und Flexibilität kann und muss das Theater in
erster Linie nach künstlerischen Kriterien agieren um die Zukunft des Theaters
zu planen. Der Tarifvertrag ist die Basis für diese schöpferische und kreative
Arbeit.
Die Stadt Erlangen als Rechtsträger des Theaters und Mitglied des
Deutschen Bühnenvereins sollte dieser neuen Tarifregelung ebenfalls folgen und
sich nicht gegen den eigenen Arbeitnehmerverband durch stadtinterne Regelungen
stellen. Nur so kann die künstlerische Freiheit des Theaters auch dauerhaft
bewahrt werden. (zu Punkt 4 // Antrag vom 3.12.2017)
zu 1. a) NICHTVERLÄNGERUNGSSCHUTZ
Die Forderung der erlanger linken in 1. a) ist für das Theater nicht
denkbar, da anders als in der neuen Tarifvereinbarung die erlanger linke am
Ende, d.h. „…nach Mutterschutz und Elternzeit“, einen Nichtverlängerungsschutz
fordert, während der neue Tarifvertrag explizit einen Nichtverlängerungsschutz
während Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer
Entbindung/Fehlgeburt festgelegt hat.
Entscheidend für diese Regelung ist dabei, dass der einmalige
Nichtverlängerungstermin (31.Okt.) davon nicht berührt wird und somit immer
mitgedacht werden muss.
zu 1. b) NICHTVERLÄNGERUNG OBLEUTE/ENSEMBLESPRECHER*INNEN
Im Allgemeinen sieht das Bühnenrecht einen „Nichtverlängerungsschutz für
gewählte Vertrauensleute [gibt es am Theater gar nicht], Obleute und
Ensemblesprecher*innen des künstlerischen Personals“ nicht vor. Das
gewerkschaftliche Engagement, etwa von Schauspieler*innen, Theaterpädagoginnen
und Mitarbeiter*innen aus Dramaturgie und Betriebsbüro, kann keinerlei
Auswirkungen auf Verlängerung oder Nichtverlängerung haben, da hierbei allein
künstlerische oder betriebliche Gründe berücksichtigt werden dürfen.
Anlagen: Antrag-Nr. 028/2017 erlanger linke