Betreff
Budgetierungsregeln 2018
Vorlage
113/044/2017
Aktenzeichen
III/113
Art
Beschlussvorlage

Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten angepassten Fassung (siehe Anlage).


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den Budgetierungsregelungen wurde die Abrechnung von Cateringleistungen durch die Rathauskantine (Punkt 2.7) aufgenommen.

 

Ansonsten wurde der Text der Budgetierungsregelungen nur zur Klarstellung bzw. zur Berichtigung redaktionell angepasst. Hierbei wurden die bisherigen Budgetierungsregelungen im Kern nicht verändert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Regeln für die Budgetierung 2018