Das Budget und Arbeitsprogramm 2017 – Stand: 30.09.2017 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeits-programmes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage "Budget und Arbeitsprogramm 30.09.2017"
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2017 – Stand 30.09.2017 – des Amtes 66