Wirtschaftsplan 2018
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2018
des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung
Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2018 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
-
Begutachtung
des Wirtschaftsplanes 2018 im BWA am 19.09.2017
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2018 im StR am
28.09.2017
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2018 des
Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 19.09.2017
begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 28.09.2017
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2018 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2018 ein bilanzielles Jahresergebnis von -803.200
Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2018
verwiesen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2018