hier: Fraktionsantrag Nr. 059/2017 der Fraktion Grüne Liste
Die Sanierung des Waldwegeabschnittes nordöstlich des Eggenreuther Weges in der Brucker Lache wird nicht in Asphalt-, sondern in wassergebundener Bauweise durchgeführt. Die Thematik "Radwege in ökologisch sensiblen Bereichen" wird weiterhin im jeweiligen Einzelfall behandelt.
Der Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 059/2017 vom 25.05.2017 gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Berechtigte Beschwerden hinsichtlich der Zustandsbeschaffenheit des Waldwegeabschnittes nordöstlich des Eggenreuther Weges nahe des LGL in der Brucker Lache in 2016 haben die Verwaltung veranlasst, eine Nutzungsvereinbarung mit der Staatsforstverwaltung als Eigentümer abzuschließen. Zum Zwecke der Nachhaltigkeit und des Fahrkomforts war beabsichtigt, die Zustandsverbesserung in Asphaltbauweise vorzunehmen. Dies wurde auch im BWA vom 14.03.2017 kommuniziert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der mit der beabsichtigten Sanierung befasste Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Asphaltierung abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde dies von den Bayerischen Staatsforsten, dessen Zustimmung laut Nutzungsvereinbarung notwendig ist. Befürwortet wurde eine waldübliche wassergebundene Bauweise, wie sie auch in den weiteren vereinbarten Wegeabschnitten gebräuchlich ist.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Umsetzung von Wegesanierungen in wassergebundener Bauweise wird in Wald- und Forstgebieten nach verwaltungsinterner Abstimmung seitens EB 773 durchgeführt. Die Maßnahme in der Brucker Lache ist dabei noch im Verlaufe dieses Jahres mit verfügbaren Haushaltsmitteln vorgesehen.
Der Themenkomplex "Radwege in ökologisch sensiblen Bereichen" ist gegenwärtig kein Gegenstand der Bearbeitung im VEP. Eine fachliche Bearbeitung der Fragestellung mit Beteiligung der Öffentlichkeit würde eine nachträgliche Beauftragung bedeuten, für die keine Mittel vorgesehen sind.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies nicht generell, sondern wie bis dato praktiziert, im jeweiligen Einzelfall zu betrachten. Grundlage für diese Vorgehensweise stellt die grundsätzlich ablehnende Haltung der Staatsforstverwaltung zu Asphaltierungen auf deren Waldwegen dar (s. beiliegendes Schreiben vom 12.06.2017). Zudem finden Abstimmungsprozesse im Vorfeld von Belagsverbesserungen auf städtischen Wegen mit Amt 31 statt, soweit umweltrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Die beschlussmäßige Behandlung dieser Einzelfälle findet sich in der Prioritätenliste zu Radverbesserungsmaßnahmen wieder, die mit Mitteln der IvP-Nr. 541.841 "Radwegenetz" finanziert werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca.
12.000,- € |
bei
IPNr.: Wirtschaftsplan EB 77 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk des EB 773
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag (Anlage 1)
Schreiben Bayer.
Staatsforsten vom 12.06.2017 (Anlage 2)