Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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71.000 € für |
Sachkonto 521112 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für
den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen
dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur
Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen
für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
0 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
71.000
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2017
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung 9.826.779,21 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bedarfsgerechte Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen im Planungsbezirk H
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
siehe BWA-Beschluss 242/170/2016 vom
08.11.2016 und Beschluss zur Vor- und Entwurfsplanung nach DA-Bau 5.4 / 5.5.3.
am 19.09.2017
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Bereitstellung der Mittel aus der IP-Nr. 365B.400 war bereits -unter
Ziffer 4. Ressourcen- Gegenstand des Stadtratsbeschlusses vom 30.03.2017
(512/038/2017). Mit diesem Beschluss war die Verwaltung vom Stadtrat mit der
unverzüglichen Planung und Realisierung der Maßnahme beauftragt worden. Die
Mittel waren anfangs als Planungsmittel für eine wesentlich umfangreichere
angedachte Baumaßnahme vorgesehen, werden aber nun -durch die jetzt wesentlich
kostengünstigere Realisierungsmöglichkeit im Gemeindezentrum- nicht mehr für
den ursprünglichen Zweck benötigt.
Anlagen: